Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Spanien
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Starke Regenfälle
Für die nächsten Tage sind in Teilen Spaniens (vor allem in Katalonien, auch in Barcelona) starke Regenfälle vorhergesagt. In der Folge muss mit Einschränkungen, teilweise auch der Einstellung des öffentlichen Nahverkehrs gerechnet werden. Flüsse und Bäche können extrem über die Ufer treten.
- Informieren Sie sich zur aktuellen Lage beim spanischen Wetterdienst.
- Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie betroffene Gebiete.
Streik am Flughafen Barcelona-El Prat
Das Personal von Groundforce streikt seit dem 4. August 2026 in den Bereichen Bodenabfertigung, Check-in und Passagierabfertigung, sowie Flugkoordination. Verzögerungen bei der Abfertigung in den Terminals 1 und 2 sind nicht ausgeschlossen; dies betrifft zahlreiche internationale und nationale Fluggesellschaften.
- Informieren Sie sich beim Flughafen Barcelona (BCN) und bei Ihrer Fluggesellschaft.
- Rechnen Sie die möglichen Verzögerungen in ihrer Reiseplanung/ihrem Flughafentransfer mit ein.
Lage an den Grenzübergängen Spaniens nach Marokko bzw. Marokkos nach Spanien
Aufgrund der zahlreichen illegalen Grenzübertritte nach Ceuta haben die spanischen Behörden die Grenzkontrollen, teilweise auch durch Zuhilfenahme des Militärs, verstärkt. Dies führt zu langen Wartezeiten bzw. kann zu Schließungen von Grenzübergängen auch in Melilla führen. Eine Versorgung der Wartenden mit Wasser oder Nahrung erfolgt derzeit nicht. Informationen über die aktuellen Wartezeiten bietet die Guardia Civil.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über eventuelle Schließungen von Grenzübergängen.
- Führen Sie (auch angesichts der hohen Temperaturen) ausreichend Wasser und Verpflegung mit sich.
Sicherheit
Terrorismus
Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
In größeren Städten, touristischen Zentren und Ausflugsgebieten auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste und auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geboten.
Vor allem in Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte sowie Fahrzeuge zu beobachten. Insbesondere an stark frequentierten Orten wie Flughäfen (auch im Ankunftsbereich), Bahnhöfen, Busterminals sowie Sehenswürdigkeiten und beliebten Stränden ist besondere Vorsicht geboten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonders Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.
Entlang der spanischen Autobahnen, insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, werden Kfz-Fahrer immer wieder ausgeraubt. Dabei machen die Täter Autofahrer durch das Werfen von Steinen, Winken oder Ähnliches auf vermeintliche oder tatsächlich herbeigeführte Fahrzeugschäden (z.B. eine absichtlich verursachte Reifenpanne) aufmerksam, um diese zum Anhalten zu bringen. Vereinzelt geben die Täter fälschlicherweise vor, Polizisten zu sein. Beim Halten am Seitenstreifen wird dem Fahrzeugführer „Hilfe“ angeboten, während ein weiterer Täter Wertsachen aus dem Kfz entwendet.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Verzichten Sie auf das Tragen wertvoller Uhren und Schmucks.
- Lassen Sie Ihr Gepäck und Handtaschen nie aus den Augen.
- Lassen Sie beim Verlassen des Fahrzeugs keine Wertgegenstände oder Gepäck sichtbar zurück und schließen Sie es ab.
- Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Behörden vertraut.
- Halten Sie bei mutmaßlichen Pannen nicht auf dem Seitenstreifen, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Verschließen Sie bei Überprüfen des Schadens vorher immer den Wagen. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
- Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas“ oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
- Lassen Sie sich bei Zahlungen von Geldstrafen (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen) immer eine Quittung geben.
- Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
- Die spanischen Polizeibehörden stellen Apps zur Verfügung, mit denen u.a. Notrufe getätigt oder die Polizei kontaktiert werden kann. Zudem werden Warnhinweise der Polizei über diese Apps für die einzelnen Landesteile mitgeteilt.
Katalonien
Baskenland
andere Provinzen Spaniens
Natur und Klima
Siehe Aktuelles
Das staatliche meteorologische Institut AEMET und MeteoAlarm bieten Warnungen sowie aktuelle Informationen zu wetterbedingten Einschränkungen.
Busch- und Waldbrände
An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Spanien regelmäßig zu zahlreichen Busch- und Waldbränden, die sich durch wechselnde Windrichtungen schnell ausbreiten können. Bereits gelöschte Feuer können neu entfacht werden. Es kann jederzeit kurzfristig zu Straßensperren und weiteren Beeinträchtigungen der Infrastruktur kommen, auch in Tourismusgebieten.
- Informationen zu aktuellen Brandherden in ganz Spanien finden Sie auf der Webseite Incendioespana.es; für Katalonien bietet diese aktuelle Übersicht weitere Informationen sowie bei der Nationalen Katastrophen- und Zivilschutzbehörde Protección Civil.
- Führen Sie Ihr Mobiltelefon immer bei sich. Das spanische Warnnetzwerk ES-Alert ermöglicht es den Behörden des Katastrophenschutzes im Notfall, Nachrichten an alle Mobilgeräte in einem Gefahrengebiet zu senden - auch wenn das Mobiltelefon ausgeschaltet ist.
Überschwemmungen und Stürme
Insbesondere am Ende des Sommers sowie im Herbst kommt es in vielen Landesteilen, vor allem an der Mittelmeerküste und auf den Balearen, häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (Flussbetten) können sich dann in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln, auch an Hanglagen kann es zu Sturzbächen kommen. Lokal können Überschwemmungen auftreten. Starkregenperioden können in Spanien in allen Landesteilen häufiger auftreten. Warnungen vor diesen Starkregenereignissen können durch die lokalen Behörden aufgrund der meteorologischen Gegebenheiten häufig erst kurzfristig ausgesprochen werden.
Am Mittelmeer kann es zu schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes“ kommen.
Die Kanarischen Inseln können insbesondere im Frühjahr und Herbst von schweren Stürmen getroffen werden. Dabei kann es zu starken Strömungen und extrem hohen Wellen kommen. An der Küste besteht zudem die Gefahr, von sog. „Riesenwellen“ ins Meer gezogen zu werden. Zum Teil bestehen auch bei normalen Wetterverhältnissen lebensgefährliche Strömungen.
Auf den Kanarischen Inseln kommt es mehrfach im Jahr zu Sandstürmen, sog. „Calimas“. Diese können bei Risikogruppen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Erdbeben und Vulkanausbrüche
Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.
- Informieren Sie sich über die Medien. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Rettungs- und Sicherheitskräfte.
- Beachten Sie unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit und leisten Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge.
- Auf der Webseite des spanischen Katastrophenschutzes finden Sie allgemeine Hinweise zu Verhaltensweisen bei Waldbränden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.
Seit Januar 2026 müssen in Spanien zugelassene Fahrzeuge ein Notfalllicht V-16 mitführen; das Warndreieck darf dann nicht mehr verwendet werden. Fahrzeugführer mit Zulassungen aus anderen Staaten können übergangsweise noch das Warndreieck benutzen. Bei der Anmietung von Fahrzeugen in Spanien sollte darauf geachtet werden, dass diese über das Notfalllicht verfügen.
Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP“ gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje“, „VIA-T“ oder „T“ gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.
In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde.
In mehreren Städten, darunter Madrid, Barcelona, Málaga und Palma, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid, Barcelona, Palma).
Auf Formentera und Ibiza wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.
An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein.
Im Winter und Frühling sind in ganz Spanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.
Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:
- die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.
Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye ist wieder geöffnet.
Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute“ des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés“ von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.
In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen.
Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.
Hotels und andere Unterkünfte sind in Spanien verpflichtet, zahlreiche Daten ihrer Gäste zu erheben. Nähere Informationen sind auf der Webseite des spanischen Innenministeriums zu finden.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.
Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.
- Beachten Sie ggf. die allgemeinen Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.
Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.
In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Im Jahr 2026 sind die Fallzahlen von West-Nil-Fieber im Vergleich zu den Vorjahren erhöht.
- Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen, siehe Schutz vor Insekten.
Impfschutz
Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher.
- Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Medizinische Versorgung
Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
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- 5-Gang-Gala-Dinner während der Reise
- Welcome- und Farewell-Cocktail mit Champagner
- Qualitätsweine von namhaften Winzern und Bier zum Mittag- und Abendessen
- alle Softgetränke während der Reise
- alle alkoholfreien Kaffee- und Teespezialitäten
- Mineralwasser auf den Ausflügen
- täglich frisch gefüllter Obstkorb in Ihrer Kabine
- deutschsprachige Reiseleitung
- Reiseunterlagen
- alle Hafengebühren
- Nutzung des Wassersport-Equipments wie z. B. Schnorchel-Ausrüstung, Stand-up-Paddles und Towable Tube (wetterabhängig)
- kostenloser Wäscheservice in den Kategorien A und B der SEA CLOUD SPIRIT
Reiseveranstalter Sea Cloud Cruises – ein verlässlicher Partner:
Die von uns vermittelte Reise wird organisiert und durchgeführt vom Reiseveranstalter Sea Cloud Cruises. Die Plane Deinen Urlaub GmbH tritt als Reisevermittler auf.
Gültig sind die Allgemeinen Reisebedingungen Sea Cloud Cruises, welche hier einsehbar sind.
Highlights – Sea Cloud Cruises
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„Einmal auftanken bitte!“ – bei einer kleinen Auszeit vom Alltag unter Segeln
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Málaga, Gibraltar & Cádiz – mediterranes Flair, Kultur und spannende Küstenstädte entdecken
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Ein Tag unter Segeln – das besondere Windjammererlebnis der SEA CLOUD SPIRIT genießen
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Einfahrt auf dem Tejo – beeindruckende Aussichten bei der Ankunft in Lissabon
@Sea Cloud
Sea Cloud Cruises – Nicht im Preis enthalten
- Anreise
- lokale Steuern
- nicht erwähnte Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in der Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
- Reiseversicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung
- etwaige Visakosten
Sicherheit beim Reisen
Sie wünschen eine Beratung rund um den passenden Reiseschutz? Wir arbeiten mit Allianz Travel zusammen und unterstützen Sie gerne dabei, ein geeignetes Versicherungspaket für Ihre Reise zu finden – von der Reiserücktrittsversicherung bis hin zu ergänzenden Absicherungen für Ihre Reise und Ihren Aufenthalt vor Ort.
FAQs – Sea Cloud Cruises 2027
Wann findet die Sea Cloud Cruises Reise von Málaga nach Lissabon statt?
Die Reise mit der SEA CLOUD SPIRIT findet vom 18.05. bis 22.05.2027 statt. Die Segelkreuzfahrt umfasst 5 Reisetage und 4 Nächte.
Welche Route fährt die SEA CLOUD SPIRIT auf dieser Reise?
Die Reise führt von Málaga über Gibraltar und Cádiz nach Lissabon. Ein besonderer Höhepunkt ist ein kompletter Tag unter Segeln auf dem Atlantik.
Was ist das Besondere an einer Reise mit Sea Cloud Cruises?
Sea Cloud Cruises verbindet die Tradition klassischer Großsegler mit modernem Komfort, hochwertiger Kulinarik und persönlichem Service. Das authentische Windjammererlebnis und die besondere Atmosphäre unter Segeln stehen dabei im Mittelpunkt.
Was ist im Reisepreis der Sea Cloud Cruises enthalten?
Im Reisepreis enthalten sind unter anderem die Segelkreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie, sämtliche Mahlzeiten, ausgewählte Weine und Bier zu den Hauptmahlzeiten, Softgetränke, Trinkgelder, ein Gala-Dinner sowie zahlreiche weitere Leistungen an Bord.
Gibt es auf der Reise einen Tag unter Segeln?
Ja. Am 21.05.2027 steht ein kompletter Tag unter Segeln auf dem Programm. Dabei können Sie erleben, wie die Crew die Segel der SEA CLOUD SPIRIT traditionell von Hand setzt.
Welche Kabinen gibt es auf der SEA CLOUD SPIRIT?
Die SEA CLOUD SPIRIT bietet unterschiedliche Kabinenkategorien für verschiedene Ansprüche. Gerne beraten wir Sie persönlich bei der Auswahl der für Sie passenden Kabine.
Wie erfolgt die Anreise zur SEA CLOUD SPIRIT nach Málaga?
Die Anreise nach Málaga erfolgt individuell. Plane Deinen Urlaub organisiert Ihnen auf Wunsch die passenden Flüge, Transfers und Übernachtungen vor Beginn Ihrer Kreuzfahrt.
Kann die Sea Cloud Kreuzfahrt mit einem Vor- oder Nachprogramm kombiniert werden?
Ja. Wir können Ihre Kreuzfahrt individuell erweitern, beispielsweise mit zusätzlichen Tagen in Málaga und Andalusien oder einer Nachverlängerung in Lissabon oder Portugal.
Für wen eignet sich diese Sea Cloud Cruises Reise?
Die Reise eignet sich besonders für Gäste, die kleinere Schiffe, persönlichen Service, Genuss und außergewöhnliches Segeln schätzen. Sie ist ideal für Paare, Alleinreisende und Reisende, die eine besondere Alternative zur klassischen Kreuzfahrt suchen.
Warum sollte ich meine Sea Cloud Reise über Plane Deinen Urlaub buchen?
Bei Plane Deinen Urlaub erhalten Sie nicht nur die Kreuzfahrt, sondern auf Wunsch eine individuell geplante Gesamtreise. Wir kümmern uns um Ihre An- und Abreise, passende Vor- und Nachprogramme und beraten Sie persönlich bei der Auswahl Ihrer Kabine und der Gestaltung Ihrer Reise.
Erster Reisetag – 18.05.2027 – Málaga / Spanien
Individuelle Anreise nach Málaga (Spanien). Gerne planen wir für Sie Ihre Anreise oder eine Vorverlängerung in Andalusien – fragen Sie uns einfach danach! Hier beginnt Ihre Kreuzfahrt mit der SEA CLOUD SPIRIT. Um 23:00 Uhr heißt es: Leinen los!
Málaga verbindet andalusisches Lebensgefühl mit Kultur, Geschichte und mediterranem Flair. Entdecken Sie die historische Altstadt, besuchen Sie das Museo Picasso oder genießen Sie von der maurischen Alcazaba den Blick über die Stadt und das Mittelmeer. Auch der moderne Hafen und die Promenade laden dazu ein, die südspanische Atmosphäre vor Beginn Ihrer Kreuzfahrt zu genießen.
Wer etwas mehr Zeit mitbringt, kann Málaga ideal mit einem individuellen Aufenthalt in Andalusien verbinden. Die berühmten weißen Dörfer im Hinterland und weitere Höhepunkte Südspaniens machen die Stadt zu einem hervorragenden Ausgangspunkt für eine Vorverlängerung Ihrer Sea Cloud Reise.
Zweiter Reisetag – 19.05.2027 – Gibraltar / Großbritannien
Um 13:30 Uhr erreicht die SEA CLOUD SPIRIT Gibraltar. Die nur rund 6,8 km² große britische Enklave an der Südspitze der Iberischen Halbinsel beeindruckt mit ihrem berühmten Felsen von Gibraltar und einer ganz besonderen Mischung aus britischem und mediterranem Lebensgefühl.
Bummeln Sie über die lebhafte Main Street oder fahren Sie mit der Seilbahn hinauf zum Upper Rock. Bei klarer Sicht reicht der Blick über die Straße von Gibraltar bis zur afrikanischen Küste. Bekannt ist der Felsen außerdem für seine freilebenden Berberaffen, die zu den Wahrzeichen Gibraltars gehören.
Um 18:00 Uhr heißt es wieder Leinen los, und die SEA CLOUD SPIRIT nimmt Kurs auf Cádiz.
Dritter Reisetag – 20.05.2027 – Cádiz / Spanien
Um 08:00 Uhr erreicht die SEA CLOUD SPIRIT Cádiz, eine der ältesten Städte Europas. Die historische Altstadt blickt auf rund 3.000 Jahre Geschichte zurück und begeistert mit verwinkelten Gassen, kleinen Plätzen und der besonderen Atmosphäre einer Stadt, die fast vollständig vom Meer umgeben ist.
Entdecken Sie Cádiz bei einem Spaziergang durch die Altstadt oder genießen Sie die maritime Atmosphäre an der Playa de la Caleta. Optional bietet sich auch ein Ausflug nach Sevilla an. Die andalusische Metropole begeistert mit bedeutenden Sehenswürdigkeiten wie dem Real Alcázar und der imposanten Kathedrale sowie mit ihrer lebendigen Flamenco-Tradition.
Um 18:00 Uhr verlässt die SEA CLOUD SPIRIT Cádiz und nimmt wieder Kurs auf den Atlantik.
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Vierter Reisetag – 21.05.2027 – Ein Tag unter Segeln
Sonne tanken, sich den Wind um die Nase wehen lassen und vollkommen entspannt in den Tag leben – genießen Sie diesen besonderen Tag unter Segeln mit all seinen Facetten. Lauschen Sie dem Rauschen der Wellen, spüren Sie die Weite des Ozeans und lassen Sie sich vom sanften Rhythmus der SEA CLOUD SPIRIT tragen.
Wenn es heißt „Aufentern, Taue lösen, Segel setzen“, können Sie miterleben, wie die Crew die Segel traditionell von Hand setzt. Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie die unvergleichliche Freiheit unter Segeln – genau für diese besonderen Momente steht eine Reise mit Sea Cloud Cruises.
Fünfter Reisetag – 22.05.2027 – Lissabon / Portugal
Heute legt die SEA CLOUD SPIRIT um 08:00 Uhr in Lissabon (Portugal) an. Nun beginnt Ihre individuelle Heimreise. Eine Nachverlängerung der Reise ist selbstverständlich möglich – gerne planen wir für Sie noch einige zusätzliche Tage in Lissabon oder Portugal. Fragen Sie uns einfach danach!
Die schönste Annäherung an die portugiesische Hauptstadt führt Sie auf dem Flussweg über den Tejo. Eines der berühmtesten Wahrzeichen der Stadt begrüßt Sie seit 1521 an der Mündung: der Torre de Belém. Dieser zählt zum UNESCO-Weltkulturerbe und erinnert an die Glanzzeit der einstigen Seemacht Portugal.
Wahrzeichen gäbe es viele – etwa die mit Azulejos verzierten Hausfassaden oder die uralten, durch die Stadt ratternden Straßenbahnen. Doch Lissabon ist vielschichtig: Lebensfreude trifft auf die Melancholie des Fado, verwinkelte Altstadtgassen auf breite Prachtstraßen, prächtige Kirchen und strenge Klöster zeigen die zwei Seiten einstiger Gläubigkeit.
Das Schiff – Sea Cloud Cruises
Die SEA CLOUD SPIRIT vereint traditionelles Windjammererlebnis mit dem Wohlfühlanspruch des 21. Jahrhunderts mit bis zu 136 Passagieren. 360° TOUR
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Die Kabinen der Sea Cloud Spirit – Sea Cloud Cruises
Noch mehr Komfort: Von den 69 Kabinen, von der Owner-Suite bis zur Superior-Außenkabine, verfügen fast die Hälfte über Balkone oder Fenster zum Öffnen.
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Öffentliche Bereiche der Sea Cloud Spirit – Sea Cloud Cruises
Weitläufige Decks, ein großzügiger Wellness- und SPA-Bereich, Fitness mit Meerblick und vieles mehr: An Bord der SEA CLOUD SPIRIT genießt man nicht nur die Freiheit unter Segeln.
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Ihre Anreise zur Sea Cloud Cruises:
Ihre Anreise erfolgt individuell auf eigene Kosten. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Fragen Sie bei uns nach!
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Sea Cloud Cruises 2027 – Auf einen Blick
| Frage | Information |
|---|---|
| Reise | Segelkreuzfahrt mit der SEA CLOUD SPIRIT |
| Reisetermin | 18.05.–22.05.2027 |
| Reisedauer | 5 Reisetage / 4 Nächte |
| Start | Málaga, Spanien |
| Ziel | Lissabon, Portugal |
| Route | Málaga – Gibraltar – Cádiz – Tag unter Segeln – Lissabon |
| Schiff | SEA CLOUD SPIRIT |
| Reiseart | Exklusive Segelkreuzfahrt / Windjammererlebnis |
| Reisegebiete | Spanien, Gibraltar und Portugal |
| Besonderes Erlebnis | Ein kompletter Tag unter Segeln |
| Highlights | Málaga, Gibraltar, Cádiz, Atlantik und Einfahrt nach Lissabon über den Tejo |
| Atmosphäre | Exklusiv, entspannt und persönlich |
| Kulinarik | Umfangreiche Verpflegung mit hochwertigen Menüs und Gala-Dinner |
| Getränke | Ausgewählte Weine und Bier zu den Mahlzeiten, Softgetränke sowie alkoholfreie Kaffee- und Teespezialitäten inklusive |
| Trinkgelder | Bereits im Reisepreis enthalten |
| Wellness & Fitness | Wellness- und SPA-Bereich sowie Fitness mit Meerblick |
| Anreise | Individuell nach Málaga; auf Wunsch durch Plane Deinen Urlaub planbar |
| Verlängerung | Individuelle Vor- und Nachprogramme, z. B. Andalusien oder Lissabon/Portugal |
| Geeignet für | Paare, Alleinreisende, Genießer und Liebhaber besonderer Segelreisen |
| Beratung & Buchung | Persönlich und individuell über Plane Deinen Urlaub |
Eine Sea Cloud Kreuzfahrt mit der SEA CLOUD SPIRIT verbindet traditionelles Windjammererlebnis mit modernem Komfort, Genuss und abwechslungsreichen Küstenstädten. Von Málaga über Gibraltar und Cádiz bis nach Lissabon erleben Sie fünf besondere Reisetage mit Kultur, Entspannung und einem außergewöhnlichen Tag unter Segeln. Plane Deinen Urlaub plant auf Wunsch auch Ihre individuelle An- und Abreise sowie passende Vor- und Nachprogramme rund um die Kreuzfahrt.
Spanien, Gibraltar und Portugal
Reisen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Vielfalt unserer Welt zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. Durch den Kontakt mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen können wir nicht nur Neues lernen, sondern auch unsere Empathie und Toleranz gegenüber anderen stärken. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der Gesellschaften zu entwickeln.
Zudem möchten wir Ihnen einen Einblick in die kulturelle Offenheit des jeweiligen Landes geben: Wie tolerant ist die Gesellschaft gegenüber verschiedenen Lebensweisen? Wie entwickelt sich das gesellschaftliche Verständnis für Diversität und interkulturellen Austausch? Reisen sind eine wunderbare Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, Vorurteile abzubauen und den eigenen Horizont zu erweitern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Was gibt es bei Ihrer Reise nach Spanien, Gibraltar und Portugal zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das jeweilige Zielland sowie der Bestimmungen bei der Rückreise nach Deutschland der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt)
Länderinformationen Spanien anzeigen
Länderinformationen Großbritannien/Gibraltar anzeigen
Länderinformationen Portugal anzeigen
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit stets auf dem dort bereitgestellten Informationsstand.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden können.
