Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Vereinigtes Königreich
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Homosexuelle Handlungen sind im Vereinigten Königreich nicht strafbar und werden von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den Britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit denen im Vereinigten Königreichs (Landesteile England, Schottland, Wales).
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einschließlich Britische Überseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Einreise/Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Für die Einreise in das Vereinigte Königreich (außer nach Gibraltar) ist grundsätzlich ein Reisepass notwendig. Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende, siehe Einreise und Zoll.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Einreise in das Vereinigte Königreich seit 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/ein Visum vorliegt, siehe Einreise und Zoll – Visum - Elektronischen Reisegenehmigung (ETA). Beförderungsunternehmen sind angehalten, Passagiere, die keine gültige ETA vorweisen können, nicht mehr zu befördern. Nähere Informationen werden auf der Webseite der britischen Regierung bereitgestellt.
In den Britischen Überseegebieten werden sukzessive Online-Einwanderungs- und Zollformulare (ED Form) eingeführt, siehe Einreise und Zoll.
Schülersammellisten
Ab dem 1. August 2026 gelten für Klassenreisen deutscher Schulen nach Großbritannien neue Regeln, siehe Einreise und Zoll.
Sicherheit
Terrorismus
Am 30. April 2026 wurde für das ganze Vereinigte Königreich die Bedrohungslage für Terrorismus von Stufe drei (von fünf) „Substantial“ auf vier „Severe“ angehoben. Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5). In den letzten fünf Jahren kam es zu verschiedenen Terroranschlägen in Innenstädten.
Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Für Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen wenden Sie sich an das Home Office, Tel. +44 20 7035 4848 sowie an das Terrorism-National-Emergency.
- Zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wenden Sie sich an die Police Service of Northern Ireland (PSNI), Tel. +44 845 600 8000.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Nordirland sind insbesondere während der „Marching Season“ von Mitte Juni bis Mitte August gewaltsame Auseinandersetzungen von rivalisierenden paramilitärischen Gruppen und Sicherheitskräften möglich.
In Großbritannien und zuletzt in Nordirland kam es nach Messerangriffen zu gegen Migranten gerichteten Demonstrationen, die teilweise gewalttätig wurden.
- Verhalten Sie sich umsichtig.
- Meiden Sie Demonstrationen und große Menschenansammlungen weiträumig.
- Informieren Sie sich zur aktuellen Lage in den Medien.
- Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Kriminalität
In Großstädten und dort insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt auch zu Gewaltdelikten. Vor allem in Großstädten werden vermehrt Mobiltelefone von auf Fahrrädern vorbeifahrenden Tätern entrissen (Snatching).
In einzelnen Vierteln von Großstädten, aber insbesondere auch in den Britischen Überseegebieten kann die Kriminalität und Gewaltbereitschaft erheblich variieren.
- Beachten Sie die hilfreichen Tipps der British Transport Police gegen u.a. Taschendiebe.
- Notieren Sie sich die IMEI-Nummer(n) und die Seriennummer Ihres Mobiltelefons (mit dem Tastencode *#06# werden diese direkt angezeigt), und lesen Sie diese Tipps.
- Nutzen Sie Ihr Mobiltelefon in der Öffentlichkeit so wenig wie möglich und halten Sie die Entsperrdauer des Bildschirms so gering wie möglich. Sichern Sie Ihr Mobiltelefon mit einem starken Passwort.
- Lassen Sie Ihre SIM-Karte sperren (im Ausland: +49 30 4050 4050), siehe Tipps. Um wichtige Daten auf Ihrem Gerät im Falle eines Diebstahls sperren lassen und das Gerät ggf. orten zu können, benutzen Sie die Sperrfunktionen in Android- und iOS. Melden Sie zudem Ihr Gerät bei der Polizei als gestohlen.
- Erkundigen Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel nach der Sicherheit von Vierteln, die Sie nicht kennen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) ist gemäßigt, in den Britischen Überseegebieten tropisch bzw. subtropisch.
Im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) können extreme Wetterlagen mit Stürmen und Starkregen nicht ausgeschlossen werden.
Im Nordatlantik und insbesondere in der Karibik ist ungefähr von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Turks- und Caicosinseln, auf Montserrat und Anguilla kann es dann zu schweren Wirbelstürmen und Hurrikans sowie erheblichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen kommen.
Einige Britische Überseegebiete, insbesondere St. Helena und Montserrat, liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
- Verfolgen Sie in den Britischen Überseegebieten regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretungen für die Britischen Überseegebiete
Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt für diese aber keine konsularischen Aufgaben wahr.
Für Anguilla, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) und Montserrat ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig. In Tortola, auf den Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für die Kaimaninseln (Cayman Islands) und Turks- und Caicosinseln ist die deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig.
Für St. Helena (St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha) ist das deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis.
Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Visit Britain.
Es herrscht Linksverkehr. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollte sichergestellt werden, dass Scheinwerfer entsprechend eingestellt sind bzw. abgeklebt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8; in Schottland 0,5.
Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linie verlangt langsames Heranfahren.
An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Schildern haben die Hauptstraßen Vorrang, ggf. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens.
Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt.
Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot, rote ein Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie ein absolutes Halte- und Parkverbot.
Umweltzonen - (Ultra) Low Emission Zone
Bei Fahrten in den Großraum London müssen alle Fahrzeuge die erforderlichen Emissionsstandards der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) oder der Low Emission Zone (LEZ) erfüllen. Um festzustellen, ob die Standards eingehalten werden oder eine entsprechende Gebühr gezahlt werden muss, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die ULEZ und LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig.
Dies sollte zehn Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ist ein Fahrzeug nicht registriert, wird automatisch davon ausgegangen, dass die Standards nicht eingehalten werden und eine entsprechende Gebühr bzw. Strafzahlung wird fällig. Ausführliche Informationen erteilt die TfL.
- Wenn Sie beabsichtigen, mit einem Fahrzeug nach London zu fahren, informieren Sie sich genau bei TfL-Ultra Low Emission Zone.
Versicherungsnachweis
Autoreisende müssen für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine "Grüne Deckungskarte" als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich.
Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, solange er gültig ist. Die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins im Alter von 70 Jahren oder drei Jahre nach Wohnsitznahme in Großbritannien - je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist - vor. Weitere Informationen können auf der Webseite der „Driver and Vehicle Licensing Agency“ (DVLA) nachgelesen werden.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind im Vereinigten Königreich nicht strafbar und werden von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den Britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit denen im Vereinigten Königreichs (Landesteile England, Schottland, Wales).
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Waffen
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise an einem britischen Flughafen, der Besitz verbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafe sind in der Regel die Folge.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen.
- Erkundigen Sie sich vor Abreise bei der zuständigen britischen Auslandsvertretung zu den geltenden Vorschriften, wenn Sie mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten - auch wenn Sie im Besitz eines deutschen Waffenscheins sind.
Beihilfe zu illegaler Einreise
Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 GBP pro illegal Einreisendem belegt.
- Seien Sie bei der Mitnahme von Anhaltern besonders vorsichtig und vergewissern Sie sich eines Aufenthaltstitels.
Drogen
Einfuhr und Besitz von Drogen sind strafbar.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, siehe Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
- Personalausweis: Nein, Ausnahme: Gibraltar
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja; vereinzelt Probleme bei der Anerkennung von verlängerten Kinderreisepässen.
Anmerkungen:
Bei einer Einreise mit einem ab Mai 2024 ausgestellten Reisepass kann es bei Nutzung der eGates zu Fehlermeldungen kommen, die eine zusätzliche manuelle Passkontrolle erforderlich machen. Grund ist nach Mitteilung der UK Border Force ein Softwareproblem; eine Lösung ist in Vorbereitung.
Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Einreise benutzt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Grundsätzlich gilt:
Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr auf einem Reisepass, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Personalausweise werden nicht als Reisedokumente (außer für die Einreise nach Gibraltar) anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende.
Es gelten bis auf Weiteres bestimmte Ausnahmetatbestände. EU-Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU-Bürger im Vereinigten Königreich über einen sog. Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, können weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren. Zur Vereinfachung des Datenabgleichs durch die britische Grenzpolizei sollte zusätzlich zu den Reisepassdaten auch der Personalausweis mit dem digitalen Nachweis des Aufenthaltsstatus (UKVI-Account) verknüpft sein.
- Erkundigen Sie sich zu Einreisefragen in das Vereinigte Königreich bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland.
- Informieren Sie sich auch im Brexit-Checker der britischen Regierung.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 180 Tagen kein Visum. Seit 2025 ist für jede Reise eine gültige Elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorzuweisen (siehe Elektronische Reisegenehmigung (ETA)).
In vielen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-pair-Aufenthalte sind gar nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU-Studierende müssen vor Einreise ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. Eine versuchte Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze geführt.
Weitere Informationen und sowie Links zur Beantragung der ETA online oder zum Download der App bietet die britische Regierung.
Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Einreise nach Großbritannien seit 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/ein Visum vorliegt. Seit Februar 2026 ist eine gültige ETA oder das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands zwingend nachzuweisen, andernfalls können Beförderungsunternehmen die Beförderung von Passagieren verweigern. Bei Nichtbeachtung können Zurückweisungen an der britischen Grenze nicht ausgeschlossen werden.
Die ETA kann über die vom britischen Innenministerium zur Verfügung gestellten ETA App oder online über die Webseite GOV.uk beantragt werden; der Antrag sollte mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf (mindestens drei Tage) gestellt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig (20 GBP). Die Einschaltung oder Beauftragung externer Agenturen ist nicht erforderlich und kann zusätzliche Kosten verursachen. Die Gültigkeit der ETA kann über diesen Link überprüft werden.
Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert).
Für Reisen in die britischen Überseegebiete ist keine ETA erforderlich, es sei denn, die Anreise erfolgt über das Vereinigte Königreich.
Weitere Informationen, Hinweise (z.B. über den ETA Webchat) und (Video-) Anleitungen sowie Links zur Beantragung der ETA online oder zum Download der App bietet die britische Regierung.
Kanalinseln: Für Reisen auf die Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die Isle of Man ist seit April 2026 eine ETA erforderlich. Eine vor diesem Datum erteilte, gültige ETA ist ebenfalls nutzbar.
Überseegebiete /sonstige Inseln: Für Reisen in die britischen Überseegebiete ist derzeit keine ETA erforderlich.
Flughafentransit/Kreuzfahrten: Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich wird keine ETA benötigt, wenn der Transitbereich nicht verlassen wird und keine Grenzkontrolle passiert wird.
- Beachten Sie, dass Sie z.B. auch die Grenzkontrolle passieren müssen, wenn Sie Ihr Gepäck für den Anschlussflug erneut einchecken.
- Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Fluggesellschaft, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die britische Grenzkontrolle bei Ihrem Transit passieren müssen.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen benötigen eine ETA, wenn das Schiff im Vereinigten Königreichs anlegt.
- Kontaktieren Sie bei Fragen auch Ihren Reiseanbieter/Ihre Reederei.
Schulreisen: Für Schulklassen, die gemeinsam und in Begleitung eines oder mehrerer Lehrer auf Klassenreise nach Großbritannien reisen, gelten ab dem 1. August 2026 bestimmte Reiseerleichterungen. Nähere Informationen bietet die Webseite des Bundesministeriums des Innern.
Bis einschließlich 31. Juli 2026 gelten für Schulklassen dieselben Regeln wie für andere Reisende: Alle Mitreisenden benötigen gültige Reisepässe sowie ETAs; Mitreisende mit Staatsangehörigkeiten, die für Großbritannien visumpflichtig sind, benötigen bis zum Inkrafttreten der Neuregelung weiterhin ein Visum.
Beantragung mit vorläufigem Reisepass: Bei der Online-Antragstellung kann der Schritt, den Pass mit dem Smartphone auszulesen, übersprungen und stattdessen ein Foto des Passes hochgeladen werden. Die maschinenlesbare Zeile muss sichtbar sein.
Personen mit Wohnsitz in Irland: Personen mit Wohnsitz in Irland benötigen für Reisen innerhalb der Common Travel Area (von Irland nach Großbritannien und zurück) keine ETA. Nachweise über den Wohnsitz in Irland sind ggf. vorzulegen.
Doppelstaater: Deutsche, die auch die britische oder irische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen bei Nutzung des britischen oder irischen Passes zur Einreise in das Vereinigte Königreich keine ETA.
Elektronische Visa (eVisa) für Aufenthalte über sechs Monate
Seit 2025 ersetzen elektronische Visa (eVisa) die bisherigen Nachweise des Einwanderungsstatus für Aufenthalte über sechs Monate im Vereinigten Königreich. Hierzu gehören z. B. die Biometric Residence Permit (BRP) bzw. Biometric Residence Card (BRC) sowie Visum-Vignettenaufkleber oder Einwanderungsstempel im Reisepass. Die BRC kann allerdings noch bis Ablauf ihrer Gültigkeit zur Einreise genutzt werden.
Um auf das eVisa zuzugreifen und den Aufenthaltsstatus nachzuweisen, ist ein Online-Konto bei „UK Visas and Immigration“ (UKVI) erforderlich. In diesem Konto muss stets ein gültiges Reisedokument – in der Regel der aktuelle Reisepass – hinterlegt sein. Wird ein neuer Pass ausgestellt oder ändern sich Angaben zur Person, ist das Konto unverzüglich zu aktualisieren, um Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise zu vermeiden. Personen, die im Rahmen des EU Settlement Scheme (Pre-settled oder Settled Status) registriert sind, verfügen in der Regel bereits über ein solches UKVI-Konto.
- Beachten Sie die Hinweise der britischen Regierung zu eVisa.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und müssen nachweisen, wo und bei wem sie sich aufhalten werden. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht - z. B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen -, sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.
- Beachten Sie die Hinweise des britischen Innenministeriums zur Einreise Minderjähriger.
- Lassen Sie sich von der geplanten Unterkunft schriftlich bestätigen, dass ein Aufenthalt alleinreisender Minderjähriger möglich ist.
Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, Jungferninseln (British Virgin Islands), Kaimaninseln (Cayman Islands), Montserrat, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha und Turks- und Caicosinseln
Anguilla
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Bermuda
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein. Empfohlen wird jedoch eine Mindestgültigkeit von sechs Monaten nach dem geplanten Ausreisedatum.
Visum
Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: 180 Tage in 12 Monaten.
Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt.
Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare (siehe unten) vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden oder vorab online ausgefüllt werden können.
Online-Einreiseformular
Besucher können das bisherige Papierformular bei Einreise ausfüllen oder aber zur schnelleren Abfertigung am Flughafen die Bermuda Arrival Card vorab online ausfüllen. Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Britische Jungferninseln (British Virgin Islands)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Online-Einreise- und Zollformular
Die bisherigen Papierformulare wurden durch ein online auszufüllendes Einreise- und Zollformular (Online ED Form) ersetzt. Alle Reisenden müssen das Formular vor Abreise absenden und die Bestätigung entweder als Ausdruck mitführen oder auf dem Handy/mobilen Gerät speichern und bei Einreise vorzeigen. Das Onlineformular steht 72 Stunden vor Ankunft zur Verfügung. Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Kaimaninseln (Cayman Islands)
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.
Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Montserrat
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Online-Einreise- und Zollformular
Die bisherigen Papierformulare wurden durch ein online auszufüllendes Einreise- und Zollformular (Online ED Form) ersetzt. Alle Reisenden müssen das Formular vor Abreise absenden und erhalten per E-Mail eine Bestätigung, die entweder als Ausdruck mitgeführt oder auf dem Handy/mobilen Gerät gespeichert und bei Einreise vorgezeigt werden muss. Das Onlineformular steht 72 Stunden vor Ankunft zur Verfügung.
St. Helena
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch sechs Monate über das beabsichtigte Ausreisedatum hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird ein “Visitor's pass”, gültig für drei Monate, ausgestellt.
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.
Ascension
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige ein Visum erforderlich, welches mindestens 14 Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden muss.
Eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. GBP sowie 500.000 GBP für eine etwaige Luftrettung sind für die Visumbeantragung erforderlich.
Tristan da Cunha
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Für touristische Einreisen bei ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Besucher müssen eine bestätigte und vollständig bezahlte Rückreise, eine Krankenversicherung, die auch die Kosten für eine medizinische Evakuierung nach Kapstadt abdeckt, sowie ausreichende Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts haben.
Turks- und Caicosinseln
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.
Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.
Ein- bzw. Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA
Bei Ein- und Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Einfuhrbestimmungen
Seit 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Seit diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die
- aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der Union oder
- aus dem Zollgebiet der Union in das Vereinigte Königreich verbracht werden.
Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.
Pflanzen und Lebensmittel
Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.
Einfuhrverbot für Fleisch und Milchprodukte
Seit April 2025 dürfen Reisende kein Rind-, Schaf-, Ziegen- und Schweinefleisch sowie keine Milchprodukte mehr aus EU-Ländern für den persönlichen Gebrauch nach Großbritannien einführen, siehe weitere Informationen.
Medikamente
Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.
Tiere
Für alle Einreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
Es ist wichtig die Reihenfolge zu beachten:
- Mikrochip
- Tollwutimpfung: die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise stattgefunden haben, regelmäßige Boosterimpfungen werden anerkannt, solange sie im geforderten Intervall stattgefunden haben.
- Bei Hunden: Bandwurmbehandlung nicht weniger als 24 Std und nicht früher als 120 Std (fünf Tage) vor Einreise.
Alle Schritte müssen in einem EU Heimtierausweis eingetragen sein. Für die Rückreise in die EU bedarf es lediglich des in der EU ausgestellten Heimtierausweises. Für die Rückreise in die EU ist somit kein gesondertes Gesundheitszeugnis (AHC) aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erforderlich.
Die genauen Bestimmungen und ggf. noch weitere Neuregelungen können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland in das Vereinigte Königreich (und auch Gibraltar) sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.
Eine Impfung gegen die Frühsommerenzephalitis FSME ist nicht erforderlich.
Medizinische Hinweise für die Falklandinseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha
- Es bestehen keine internationalen Impfvorschriften. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
Medizinische Hinweise für die Karibik: Anguilla, Bermuda, Montserrat, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), die Kaimaninseln (Cayman Islands) und die Turks- und Caicosinseln.
Impfschutz
Reisende nach Montserrat müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind, und aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen oder sich im Transit in einen Gelbfieberendemiegebiet aufgehalten haben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Denguefieber
Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen.
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Ein Malariarisiko besteht derzeit nicht. Importierte Malariafälle werden aber beobachtet.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Tollwut (Rabies)
Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.
Medizinische Hinweise für das Britische Territorium im Indischen Ozean (Chagos-Archipel) und die Pitcairninseln.
Reisende auf die Pitcairn-Inseln müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind oder aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen. Für beide Territorien gilt:
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.
Andere
Bitte beachten Sie bei Reisen auf das Chagos-Archipel und die Pitcairn-Inseln ebenfalls die Abschnitte Dengue-, Chikungunya-Fieber, Malaria, HIV/AIDS und Durchfallerkrankungen (s.o.).
Medizinische Versorgung
Von deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS.
Die medizinische Versorgung in den Britischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die Überseegebiete bewusst sein.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise in die Überseegebiete durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Sea Cloud Cruises – Windjammererlebnis von Málaga nach Lissabon – 18.05.-22.05.2027
Sea Cloud Cruises bringt Sie luxuriös und komfortabel auf Kurs zur Tiefenentspannung von Málaga über Gibraltar und Cádiz bis nach Lissabon – ein unvergessliches Windjammererlebnis zwischen Natur und Kultur
Gönnen Sie sich eine kleine und feine Auszeit vom Alltag – mit Kurs auf absolute Entspannung! Lassen Sie sich von dieser spannenden Kurzreise unter sonnigen Segeln verzaubern.
@Sea Cloud
Sea Cloud Cruises – Zwischen Natur und Kultur: Kurzreise von Málaga nach Lissabon
Entfliehen Sie dem Alltag und erleben Sie eine exklusive Kreuzfahrt mit Sea Cloud Cruises auf dem beeindruckenden Schiff SEA CLOUD SPIRIT. Von Málaga reisen Sie über Gibraltar und Cádiz bis nach Lissabon – eine abwechslungsreiche Mischung aus Kultur, mediterranem Lebensgefühl und echtem Segelerlebnis. Diese Kurzreise verbindet Genuss und Komfort mit spannenden Entdeckungen an Land und bietet Ihnen gleichzeitig viel Zeit, tief durchzuatmen und den Moment zu genießen.
Abtauchen in den Luxus der SEA CLOUD SPIRIT – Sea Cloud Cruises
Erleben Sie die SEA CLOUD SPIRIT hautnah – einen eleganten Windjammer, der traditionelles Segeln mit modernem Komfort und einer exklusiven Atmosphäre verbindet. Auf dieser Sea Cloud Cruise können Sie sich in die wohltuende Ruhe der Kreuzfahrt vertiefen. Gönnen Sie sich entspannende Wellness-Behandlungen, genießen Sie kulinarische Köstlichkeiten oder entspannen Sie einfach an einem der vielen ruhigen Plätze an Bord.
Sea Cloud Cruises – von Málaga nach Lissabon: Andalusien, Gibraltar und Atlantik
Ihre Reise beginnt im sonnigen Málaga, wo andalusische Lebensfreude, historische Altstadt und mediterranes Flair aufeinandertreffen. Von hier nimmt die SEA CLOUD SPIRIT Kurs auf Gibraltar mit seinem markanten Felsen und anschließend auf Cádiz, eine der ältesten Städte Europas. Freuen Sie sich auf abwechslungsreiche Eindrücke zwischen Kultur, Geschichte und faszinierenden Küstenlandschaften.
Ein besonderer Höhepunkt der Reise ist der Tag unter Segeln. Wenn die Crew die Segel traditionell von Hand setzt, zeigt die SEA CLOUD SPIRIT ihren ganz besonderen Charakter als moderner Großsegler. Lehnen Sie sich zurück, genießen Sie den Blick auf den Atlantik und erleben Sie die Faszination des Reisens unter Segeln.
Am fünften Reisetag erreichen Sie Lissabon auf besonders eindrucksvolle Weise über den Tejo. Die Einfahrt in die portugiesische Hauptstadt mit ihren historischen Bauwerken und der unverwechselbaren Stadtkulisse bildet einen wunderbaren Abschluss dieser außergewöhnlichen Reise.
Eine Auszeit der Extraklasse – Wellness, Genuss und Kultur der Sea Cloud Cruises
Sea Cloud Cruises bietet Ihnen die perfekte Auszeit, um Körper und Geist in Einklang zu bringen. Gönnen Sie sich erholsame Stunden im Wellnessbereich an Bord, lassen Sie sich von der Küche der SEA CLOUD SPIRIT verwöhnen und entdecken Sie bei Landgängen die kulturellen Schätze von Málaga, Gibraltar und Cádiz.
Egal, ob Sie nach einem ruhigen Rückzugsort suchen, faszinierende Städte entdecken möchten oder einfach die Seele baumeln lassen wollen – diese Reise verbindet Entspannung, Genuss und Entdeckung auf besondere Weise.
Ihr Traumurlaub mit Sea Cloud Cruises wartet
Zwischen Málaga und Lissabon erleben Sie eine außergewöhnliche Auszeit voller Genuss, Kultur und echtem Segelerlebnis. Die Reise ist ideal für alle, die einen besonderen Urlaub suchen und dabei die Atmosphäre eines eleganten Windjammers mit spannenden Entdeckungen an Land verbinden möchten.
Auf Wunsch plant Plane Deinen Urlaub auch Ihre individuelle Anreise nach Málaga sowie passende Vor- oder Nachprogramme. Verlängern Sie beispielsweise Ihren Aufenthalt in Andalusien oder entdecken Sie nach der Kreuzfahrt noch einige Tage Lissabon und Portugal.
Sea Cloud Cruises – Windjammererlebnis trifft modernen Komfort
Auf der SEA CLOUD SPIRIT können Sie traditionelles Windjammererlebnis mit dem Wohlfühlanspruch des 21. Jahrhunderts vereinen. Das Segelschiff bietet Ihnen weitläufige Decks, einen großzügigen Wellness- und SPA-Bereich, Fitness mit Meerblick und vieles mehr. So kommen Sie an Bord der SEA CLOUD SPIRIT in den Genuss, weit mehr als nur die Freiheit unter Segeln zu erleben.
Warum Sea Cloud Cruises?
Sea Cloud Cruises steht für außergewöhnliche Segelreisen, persönlichen Service und eine besondere Atmosphäre an Bord. Traditionelles Windjammererlebnis verbindet sich mit modernem Komfort, hochwertiger Kulinarik und viel Raum für Entspannung. Ideal für Reisende, die bewusst kleiner, persönlicher und mit einem besonderen Bezug zum Meer reisen möchten.
5 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 3.990 €
Individuelle An- und Abreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen bei Unterbringung in einer Doppelkabine.
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach gewählter Kabinenkategorie und Verfügbarkeit ändern.
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Ein weiteres Highlight mit Sea Cloud ist eine Sea Cloud Cruise – Windjammererlebnis nach Bella Italia & Frankreich. Finden Sie hier unsere Vorschläge für weitere individuelle Kreuzfahrten. Für Kunden, welche gerne sehr luxuriös verreisen, empfehlen wir die exklusive Kreuzfahrt mit Explora Journeys, ein echtes Sahnstück. Wenn Sie etwas Abenteuer und Spannung wünschen, empfehlen wir eine Reise Grönland – Schiffs-Expedition und eine Reise Spitzbergen – Mai bis September – Minikreuzfahrt. Wir kombinieren diese Reisen gerne mit einem Vor- oder Nachaufenthalt, beispielsweise eine Tromsø Reise – Arktisches Paradies oder eine Island Mietwagenrundreise – Tour auf der Insel aus Feuer und Eis. Auch eine Kreuzfahrt mit Hapag-Lloyd Cruises oder Hurtigruten Expeditions ist eine gute Wahl für Ihre nächste Expeditionskreuzfahrt. Für Familien, alleine oder als Paar vermitteln wir Ihnen gerne die Kreuzfahrten mit Aida oder TUI Mein Schiff.
Gerne übernehmen wir die Buchung Ihrer ganz persönlichen Urlaubsreise. Lassen Sie sich von unseren individuellen Rundreisen und exklusiven Städtereisen weltweit inspirieren. Für jeden Urlaub finden wir das perfekte exklusive Flair-Hotel, das genau zu Ihnen passt.
Die Route – Sea Cloud Cruises

Inklusivleistungen – Sea Cloud Cruises
Der eigene 5-Sterne-Stil erfüllt höchste Ansprüche und ermöglicht echte Entspannung und wahren Genuss. Dazu gehören natürlich auch die vielen kleinen besonderen Details und Extras, die bei SEA CLOUD CRUISES selbstverständlich und bereits im Reisepreis inkludiert sind. So können Sie einfach mehr erwarten.
Die wichtigsten Inklusivleistungen auf einen Blick:
- Segelkreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie
- Trinkgelder
- Begrüßungs-Champagner in der Kabine
- sämtliche Mahlzeiten vom Frühaufsteherfrühstück bis zum erlesenen 4-Gang-Auswahlmenü am Abend
- 5-Gang-Gala-Dinner während der Reise
- Welcome- und Farewell-Cocktail mit Champagner
- Qualitätsweine von namhaften Winzern und Bier zum Mittag- und Abendessen
- alle Softgetränke während der Reise
- alle alkoholfreien Kaffee- und Teespezialitäten
- Mineralwasser auf den Ausflügen
- täglich frisch gefüllter Obstkorb in Ihrer Kabine
- deutschsprachige Reiseleitung
- Reiseunterlagen
- alle Hafengebühren
- Nutzung des Wassersport-Equipments wie z. B. Schnorchel-Ausrüstung, Stand-up-Paddles und Towable Tube (wetterabhängig)
- kostenloser Wäscheservice in den Kategorien A und B der SEA CLOUD SPIRIT
Reiseveranstalter Sea Cloud Cruises – ein verlässlicher Partner:
Die von uns vermittelte Reise wird organisiert und durchgeführt vom Reiseveranstalter Sea Cloud Cruises. Die Plane Deinen Urlaub GmbH tritt als Reisevermittler auf.
Gültig sind die Allgemeinen Reisebedingungen Sea Cloud Cruises, welche hier einsehbar sind.
Highlights – Sea Cloud Cruises
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„Einmal auftanken bitte!“ – bei einer kleinen Auszeit vom Alltag unter Segeln
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Málaga, Gibraltar & Cádiz – mediterranes Flair, Kultur und spannende Küstenstädte entdecken
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Ein Tag unter Segeln – das besondere Windjammererlebnis der SEA CLOUD SPIRIT genießen
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Einfahrt auf dem Tejo – beeindruckende Aussichten bei der Ankunft in Lissabon
@Sea Cloud
Sea Cloud Cruises – Nicht im Preis enthalten
- Anreise
- lokale Steuern
- nicht erwähnte Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- eventuelle Aktivitäten in der Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
- Reiseversicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung
- etwaige Visakosten
Sicherheit beim Reisen
Sie wünschen eine Beratung rund um den passenden Reiseschutz? Wir arbeiten mit Allianz Travel zusammen und unterstützen Sie gerne dabei, ein geeignetes Versicherungspaket für Ihre Reise zu finden – von der Reiserücktrittsversicherung bis hin zu ergänzenden Absicherungen für Ihre Reise und Ihren Aufenthalt vor Ort.
FAQs – Sea Cloud Cruises 2027
Wann findet die Sea Cloud Cruises Reise von Málaga nach Lissabon statt?
Die Reise mit der SEA CLOUD SPIRIT findet vom 18.05. bis 22.05.2027 statt. Die Segelkreuzfahrt umfasst 5 Reisetage und 4 Nächte.
Welche Route fährt die SEA CLOUD SPIRIT auf dieser Reise?
Die Reise führt von Málaga über Gibraltar und Cádiz nach Lissabon. Ein besonderer Höhepunkt ist ein kompletter Tag unter Segeln auf dem Atlantik.
Was ist das Besondere an einer Reise mit Sea Cloud Cruises?
Sea Cloud Cruises verbindet die Tradition klassischer Großsegler mit modernem Komfort, hochwertiger Kulinarik und persönlichem Service. Das authentische Windjammererlebnis und die besondere Atmosphäre unter Segeln stehen dabei im Mittelpunkt.
Was ist im Reisepreis der Sea Cloud Cruises enthalten?
Im Reisepreis enthalten sind unter anderem die Segelkreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie, sämtliche Mahlzeiten, ausgewählte Weine und Bier zu den Hauptmahlzeiten, Softgetränke, Trinkgelder, ein Gala-Dinner sowie zahlreiche weitere Leistungen an Bord.
Gibt es auf der Reise einen Tag unter Segeln?
Ja. Am 21.05.2027 steht ein kompletter Tag unter Segeln auf dem Programm. Dabei können Sie erleben, wie die Crew die Segel der SEA CLOUD SPIRIT traditionell von Hand setzt.
Welche Kabinen gibt es auf der SEA CLOUD SPIRIT?
Die SEA CLOUD SPIRIT bietet unterschiedliche Kabinenkategorien für verschiedene Ansprüche. Gerne beraten wir Sie persönlich bei der Auswahl der für Sie passenden Kabine.
Wie erfolgt die Anreise zur SEA CLOUD SPIRIT nach Málaga?
Die Anreise nach Málaga erfolgt individuell. Plane Deinen Urlaub organisiert Ihnen auf Wunsch die passenden Flüge, Transfers und Übernachtungen vor Beginn Ihrer Kreuzfahrt.
Kann die Sea Cloud Kreuzfahrt mit einem Vor- oder Nachprogramm kombiniert werden?
Ja. Wir können Ihre Kreuzfahrt individuell erweitern, beispielsweise mit zusätzlichen Tagen in Málaga und Andalusien oder einer Nachverlängerung in Lissabon oder Portugal.
Für wen eignet sich diese Sea Cloud Cruises Reise?
Die Reise eignet sich besonders für Gäste, die kleinere Schiffe, persönlichen Service, Genuss und außergewöhnliches Segeln schätzen. Sie ist ideal für Paare, Alleinreisende und Reisende, die eine besondere Alternative zur klassischen Kreuzfahrt suchen.
Warum sollte ich meine Sea Cloud Reise über Plane Deinen Urlaub buchen?
Bei Plane Deinen Urlaub erhalten Sie nicht nur die Kreuzfahrt, sondern auf Wunsch eine individuell geplante Gesamtreise. Wir kümmern uns um Ihre An- und Abreise, passende Vor- und Nachprogramme und beraten Sie persönlich bei der Auswahl Ihrer Kabine und der Gestaltung Ihrer Reise.
Erster Reisetag – 18.05.2027 – Málaga / Spanien
Individuelle Anreise nach Málaga (Spanien). Gerne planen wir für Sie Ihre Anreise oder eine Vorverlängerung in Andalusien – fragen Sie uns einfach danach! Hier beginnt Ihre Kreuzfahrt mit der SEA CLOUD SPIRIT. Um 23:00 Uhr heißt es: Leinen los!
Málaga verbindet andalusisches Lebensgefühl mit Kultur, Geschichte und mediterranem Flair. Entdecken Sie die historische Altstadt, besuchen Sie das Museo Picasso oder genießen Sie von der maurischen Alcazaba den Blick über die Stadt und das Mittelmeer. Auch der moderne Hafen und die Promenade laden dazu ein, die südspanische Atmosphäre vor Beginn Ihrer Kreuzfahrt zu genießen.
Wer etwas mehr Zeit mitbringt, kann Málaga ideal mit einem individuellen Aufenthalt in Andalusien verbinden. Die berühmten weißen Dörfer im Hinterland und weitere Höhepunkte Südspaniens machen die Stadt zu einem hervorragenden Ausgangspunkt für eine Vorverlängerung Ihrer Sea Cloud Reise.
Zweiter Reisetag – 19.05.2027 – Gibraltar / Großbritannien
Um 13:30 Uhr erreicht die SEA CLOUD SPIRIT Gibraltar. Die nur rund 6,8 km² große britische Enklave an der Südspitze der Iberischen Halbinsel beeindruckt mit ihrem berühmten Felsen von Gibraltar und einer ganz besonderen Mischung aus britischem und mediterranem Lebensgefühl.
Bummeln Sie über die lebhafte Main Street oder fahren Sie mit der Seilbahn hinauf zum Upper Rock. Bei klarer Sicht reicht der Blick über die Straße von Gibraltar bis zur afrikanischen Küste. Bekannt ist der Felsen außerdem für seine freilebenden Berberaffen, die zu den Wahrzeichen Gibraltars gehören.
Um 18:00 Uhr heißt es wieder Leinen los, und die SEA CLOUD SPIRIT nimmt Kurs auf Cádiz.
Dritter Reisetag – 20.05.2027 – Cádiz / Spanien
Um 08:00 Uhr erreicht die SEA CLOUD SPIRIT Cádiz, eine der ältesten Städte Europas. Die historische Altstadt blickt auf rund 3.000 Jahre Geschichte zurück und begeistert mit verwinkelten Gassen, kleinen Plätzen und der besonderen Atmosphäre einer Stadt, die fast vollständig vom Meer umgeben ist.
Entdecken Sie Cádiz bei einem Spaziergang durch die Altstadt oder genießen Sie die maritime Atmosphäre an der Playa de la Caleta. Optional bietet sich auch ein Ausflug nach Sevilla an. Die andalusische Metropole begeistert mit bedeutenden Sehenswürdigkeiten wie dem Real Alcázar und der imposanten Kathedrale sowie mit ihrer lebendigen Flamenco-Tradition.
Um 18:00 Uhr verlässt die SEA CLOUD SPIRIT Cádiz und nimmt wieder Kurs auf den Atlantik.
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Vierter Reisetag – 21.05.2027 – Ein Tag unter Segeln
Sonne tanken, sich den Wind um die Nase wehen lassen und vollkommen entspannt in den Tag leben – genießen Sie diesen besonderen Tag unter Segeln mit all seinen Facetten. Lauschen Sie dem Rauschen der Wellen, spüren Sie die Weite des Ozeans und lassen Sie sich vom sanften Rhythmus der SEA CLOUD SPIRIT tragen.
Wenn es heißt „Aufentern, Taue lösen, Segel setzen“, können Sie miterleben, wie die Crew die Segel traditionell von Hand setzt. Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie die unvergleichliche Freiheit unter Segeln – genau für diese besonderen Momente steht eine Reise mit Sea Cloud Cruises.
Fünfter Reisetag – 22.05.2027 – Lissabon / Portugal
Heute legt die SEA CLOUD SPIRIT um 08:00 Uhr in Lissabon (Portugal) an. Nun beginnt Ihre individuelle Heimreise. Eine Nachverlängerung der Reise ist selbstverständlich möglich – gerne planen wir für Sie noch einige zusätzliche Tage in Lissabon oder Portugal. Fragen Sie uns einfach danach!
Die schönste Annäherung an die portugiesische Hauptstadt führt Sie auf dem Flussweg über den Tejo. Eines der berühmtesten Wahrzeichen der Stadt begrüßt Sie seit 1521 an der Mündung: der Torre de Belém. Dieser zählt zum UNESCO-Weltkulturerbe und erinnert an die Glanzzeit der einstigen Seemacht Portugal.
Wahrzeichen gäbe es viele – etwa die mit Azulejos verzierten Hausfassaden oder die uralten, durch die Stadt ratternden Straßenbahnen. Doch Lissabon ist vielschichtig: Lebensfreude trifft auf die Melancholie des Fado, verwinkelte Altstadtgassen auf breite Prachtstraßen, prächtige Kirchen und strenge Klöster zeigen die zwei Seiten einstiger Gläubigkeit.
Das Schiff – Sea Cloud Cruises
Die SEA CLOUD SPIRIT vereint traditionelles Windjammererlebnis mit dem Wohlfühlanspruch des 21. Jahrhunderts mit bis zu 136 Passagieren. 360° TOUR
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Die Kabinen der Sea Cloud Spirit – Sea Cloud Cruises
Noch mehr Komfort: Von den 69 Kabinen, von der Owner-Suite bis zur Superior-Außenkabine, verfügen fast die Hälfte über Balkone oder Fenster zum Öffnen.
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Öffentliche Bereiche der Sea Cloud Spirit – Sea Cloud Cruises
Weitläufige Decks, ein großzügiger Wellness- und SPA-Bereich, Fitness mit Meerblick und vieles mehr: An Bord der SEA CLOUD SPIRIT genießt man nicht nur die Freiheit unter Segeln.
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Ihre Anreise zur Sea Cloud Cruises:
Ihre Anreise erfolgt individuell auf eigene Kosten. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Fragen Sie bei uns nach!
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Sea Cloud Cruises 2027 – Auf einen Blick
| Frage | Information |
|---|---|
| Reise | Segelkreuzfahrt mit der SEA CLOUD SPIRIT |
| Reisetermin | 18.05.–22.05.2027 |
| Reisedauer | 5 Reisetage / 4 Nächte |
| Start | Málaga, Spanien |
| Ziel | Lissabon, Portugal |
| Route | Málaga – Gibraltar – Cádiz – Tag unter Segeln – Lissabon |
| Schiff | SEA CLOUD SPIRIT |
| Reiseart | Exklusive Segelkreuzfahrt / Windjammererlebnis |
| Reisegebiete | Spanien, Gibraltar und Portugal |
| Besonderes Erlebnis | Ein kompletter Tag unter Segeln |
| Highlights | Málaga, Gibraltar, Cádiz, Atlantik und Einfahrt nach Lissabon über den Tejo |
| Atmosphäre | Exklusiv, entspannt und persönlich |
| Kulinarik | Umfangreiche Verpflegung mit hochwertigen Menüs und Gala-Dinner |
| Getränke | Ausgewählte Weine und Bier zu den Mahlzeiten, Softgetränke sowie alkoholfreie Kaffee- und Teespezialitäten inklusive |
| Trinkgelder | Bereits im Reisepreis enthalten |
| Wellness & Fitness | Wellness- und SPA-Bereich sowie Fitness mit Meerblick |
| Anreise | Individuell nach Málaga; auf Wunsch durch Plane Deinen Urlaub planbar |
| Verlängerung | Individuelle Vor- und Nachprogramme, z. B. Andalusien oder Lissabon/Portugal |
| Geeignet für | Paare, Alleinreisende, Genießer und Liebhaber besonderer Segelreisen |
| Beratung & Buchung | Persönlich und individuell über Plane Deinen Urlaub |
Eine Sea Cloud Kreuzfahrt mit der SEA CLOUD SPIRIT verbindet traditionelles Windjammererlebnis mit modernem Komfort, Genuss und abwechslungsreichen Küstenstädten. Von Málaga über Gibraltar und Cádiz bis nach Lissabon erleben Sie fünf besondere Reisetage mit Kultur, Entspannung und einem außergewöhnlichen Tag unter Segeln. Plane Deinen Urlaub plant auf Wunsch auch Ihre individuelle An- und Abreise sowie passende Vor- und Nachprogramme rund um die Kreuzfahrt.
Spanien, Gibraltar und Portugal
Reisen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Vielfalt unserer Welt zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. Durch den Kontakt mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen können wir nicht nur Neues lernen, sondern auch unsere Empathie und Toleranz gegenüber anderen stärken. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der Gesellschaften zu entwickeln.
Zudem möchten wir Ihnen einen Einblick in die kulturelle Offenheit des jeweiligen Landes geben: Wie tolerant ist die Gesellschaft gegenüber verschiedenen Lebensweisen? Wie entwickelt sich das gesellschaftliche Verständnis für Diversität und interkulturellen Austausch? Reisen sind eine wunderbare Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, Vorurteile abzubauen und den eigenen Horizont zu erweitern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Was gibt es bei Ihrer Reise nach Spanien, Gibraltar und Portugal zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das jeweilige Zielland sowie der Bestimmungen bei der Rückreise nach Deutschland der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt)
Länderinformationen Spanien anzeigen
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Länderinformationen Portugal anzeigen
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit stets auf dem dort bereitgestellten Informationsstand.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden können.
