Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Mauritius
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Obwohl Paragraph 250 des mauritischen Strafgesetzbuchs, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt, mit höchstrichterlichem Urteil vom Oktober 2023 für verfassungswidrig erklärt wurde, ist er bisher noch nicht formal abgeschafft worden. Man kann daher bislang noch nicht von einer tatsächlichen Entkriminalisierung ausgehen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr unterschiedlich ausgeprägt: in weiten Teilen des Landes herrschen konservative Werte vor; vereinzelte Bedrohungen wurden berichtet.
- Verhalten Sie sich in der Öffentlichkeit möglichst zurückhaltend.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist ruhig. Vereinzelte Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere auf den Märkten in der Hauptstadt Port Louis, Grand Baie und Flic en Flac vor.
Gewaltkriminalität ist selten, in letzter Zeit haben jedoch auch bewaffnete Raubüberfälle auf Touristen und auch Einbrüche in Ferienwohnungen leicht zugenommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; schließen Sie diese auch in Hotels und Ferienwohnungen für Dritte unzugänglich ein und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Meiden Sie ärmere Wohngebiete und wenig frequentierte Strandabschnitte.
- Lassen Sie beim Verlassen einer Bank oder nach Bargeldabhebung an einem Geldautomaten erhöhte Vorsicht walten.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht subtropisches Klima mit warmen, trockenen Wintern und heißen, feuchten Sommern.
Vor allem von November bis Mai können in Mauritius Zyklone auftreten. Diese können Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen und in der Folge zu Behinderungen in der Infrastruktur und im Reiseverkehr führen.
Vor der Küste gibt es häufig starke und ständig wechselnde Meeresunterströmungen. Durch Nichtbeachtung der markierten Badestrände und der Grundregeln des Schnorchelns oder Tauchens (immer mit Partner) kommt es immer wieder an den Riffen und außerhalb der markierten Badezonen zu Todesfällen sowie zu Unfällen mit Schnellbooten. Um Schnorchler besser sichtbar zu machen, stellen manche Hotels Bojen zur Verfügung. Am Strand, im Flachwasser in der Nähe von großen Steinen, an Stellen mit schlammigem Sand und an Riffen können sich unter anderem giftige Steinfische im Sand oder zwischen Steinen verstecken.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der lokalen Behörden.
- Unterschätzen Sie die Strömungen und Gefahren der Umgebung nicht und beachten Sie die jeweiligen lokalen Hinweise und markierten Badestrände.
- Tragen Sie am Strand und im Wasser Badeschuhe, um Verletzungen zu vermeiden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Mauritius gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Antananarivo/Madagaskar.
In Notfällen können sich Reisende vor Ort an den deutschen Honorarkonsul in Ébène und außerhalb seiner Bürozeiten an den Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Antananarivo wenden.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Taxis und Autobusse, die normalerweise zwischen 5 und 21 Uhr verkehren.
In Mauritius herrscht Linksverkehr. Der allgemeine Zustand des Straßennetzes ist relativ gut. Außerhalb der Ortschaften sind die Straßen oft eng und unübersichtlich; es ist stets mit freilaufenden Hunden und anderen Tieren zu rechnen. Viele Fahrrad- und Motorradfahrer sind im Dunkeln ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs. Es gibt eine Vielzahl mobiler und fest installierter Radarkontrollen.
Fahrzeuge können für Selbstfahrer ab einem Alter von 21 Jahren und alternativ mit Chauffeur angemietet werden.
- Lassen Sie Vorsicht walten, besonders dann, wenn Sie nicht an den Linksverkehr gewöhnt sind.
- Halten Sie sich strikt an die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
- Fahren Sie nicht nach dem Genuss von Alkohol; es gilt eine Promillegrenze von 0,2.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Dabei muss der deutsche Führerschein mindestens ein Jahr gültig gewesen sein.
Ersatzweise können Reisende ohne Internationalen Führerschein auch den nationalen deutschen Führerschein bei der Verkehrsabteilung des Polizeihauptquartiers in Port Louis, Line Barracks, vorlegen und dort eine temporäre Fahrerlaubnis erhalten. Der deutsche Führerschein im Kartenformat wird in der Praxis toleriert.
LGBTIQ
Obwohl Paragraph 250 des mauritischen Strafgesetzbuchs, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellt, mit höchstrichterlichem Urteil vom Oktober 2023 für verfassungswidrig erklärt wurde, ist er bisher noch nicht formal abgeschafft worden. Man kann daher bislang noch nicht von einer tatsächlichen Entkriminalisierung ausgehen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr unterschiedlich ausgeprägt: in weiten Teilen des Landes herrschen konservative Werte vor; vereinzelte Bedrohungen wurden berichtet.
- Verhalten Sie sich in der Öffentlichkeit möglichst zurückhaltend.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Siehe auch Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen
Die mauritische Regierung hat strenge Regelungen zum Konsum von Tabak in der Öffentlichkeit und der Einfuhr von Tabakwaren, E-Zigaretten, Wasserpfeifen, etc. und deren Bestandteilen/Zubehör erlassen.
Das Rauchen im öffentlichen Raum ist verboten; hierzu zählen unter anderem Bars, Restaurants, öffentliche Gebäude, Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel, Bildungseinrichtungen, Kinos, Märkte, Strände, Gärten und Parkanlagen. Das Rauchen in Fahrzeugen und in der Öffentlichkeit unterliegt strengen Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen oder Haftstrafen.
Drogendelikte und andere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 60 Jahren.
Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht werden streng geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Mauritius Rupie (MUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist vielerorts möglich. Die Mitnahme von EUR oder USD in bar ist dennoch empfehlenswert.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens über das Reiseende hinaus gültig sein.
Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form“ auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben, da sonst ein Papierformular am Flughafen ausgefüllt werden muss. Dies kann zu Wartezeiten führen.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA).
Für Flugreisen zwischen der Hauptinsel Mauritius und der zur Republik Mauritius gehörenden Insel Rodrigues wird ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis benötigt.
Bei versuchter Einreise in Mauritius mit Reisedokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen und zwischenzeitlich wieder aufgefunden gemeldet worden sind, kommt es regelmäßig zu erheblichen Problemen bis hin zur Einreiseverweigerung.
- Reisen Sie nicht mit Reisedokumenten, die in der Vergangenheit als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Nutzen Sie stattdessen ein neu ausgestelltes Reisedokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt oder eine Besuchs- oder Geschäftsreise kein Visum.
Folgende Dokumente sollten bei der Einreise auf Aufforderung vorgelegt werden können:
- Gültigen Reisepass oder anderes anerkanntes Reisedokument, das über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist.
- Gültiges Rück- oder Weiterreiseticket in Ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland.
- Bestätigte Buchung für eine Unterkunft in Mauritius oder Einladungsschreiben einer in Mauritius ansässigen Person.
- Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten des Aufenthalts in Mauritius zu decken.
- Berechtigung zur Wiedereinreise in Ihre Herkunfts- oder Aufenthaltsland.
Für alle anderen Reisezwecke, wie z.B. Arbeitsaufnahme und Studium, ist es erforderlich, vor Einreise die zuständige mauritische Auslandsvertretung zu kontaktieren und das entsprechende Visum zu einzuholen.
Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft der Republik Mauritius in Berlin.
Informationen zu den Einreisebestimmungen erteilt das Passport and Immigration Office der Republik Mauritius.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Landes- und Fremdwährung kann in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen ab einem Wert von 500.000 MUR (ca. 10.000 EUR) deklariert werden.
Die mauritischen Devisenbestimmungen erlauben keine Barzahlungen über 500.000 MUR, auch keine Bareinzahlungen bei Banken. Verstöße werden streng geahndet.
Drogen aller Art (auch Zigarettenpapier), inklusive Tabakwaren, E-Zigaretten sowie Wasserpfeifen, etc. und deren Bestandteile bzw. Zubehör, Methadonersatzstoffe (wie z.B. Subutex), sind verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen oder Haftstrafen, siehe Government Notice No. 139/2022.
Die Einfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln ist streng verboten.
Die Einfuhr von Waffen, Pfefferspray und Ausrüstungsgegenständen zum Harpunenfischen ist strikt verboten. Außerdem gibt es auch ein Einfuhrverbot für eine Reihe pharmazeutischer Produkte.
Tiere
Für die Einfuhr von Haustieren ist neben einem Mikrochip, einer mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate alten Tollwutimpfung, einem Gesundheitsattest auch eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Mauritius ist gelbfieberfrei.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land ist ausreichend.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Urlaub Planen - Länderinformationen
Länderinformationen – Plane Deinen Urlaub – Gesundheit und Reisen
Ihre Gesundheit und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle. Dieser Grundsatz prägt jede unserer Entscheidungen und bildet die Grundlage für unsere sorgfältig geplanten Reisen weltweit. Unser Ziel ist es, Ihnen exklusive Reiseerlebnisse zu bieten, die höchsten Ansprüchen gerecht werden – stets unter Berücksichtigung optimaler Bedingungen und individueller Betreuung.
Um Sie bestmöglich bei Ihrer Reiseplanung zu unterstützen, haben wir eine Übersicht der Länder zusammengestellt, in denen wir derzeit exklusive Reisen anbieten. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen, Sicherheitsvorkehrungen sowie gesundheitlichen Rahmenbedingungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Reise sicher, komfortabel und unvergesslich zu gestalten.
Reiseplanung – Wichtige Länderinformationen für Ihre individuellen Reiseziel-Entscheidungen
Vor Ihrer Reise ist es essenziell, sich umfassend über die Besonderheiten Ihres gewählten Landes zu informieren. Fragen Sie sich: Darf das Land aktuell betreten werden? Welche Einreisebestimmungen gelten im Hinblick auf Covid-19 und andere gesundheitliche Einschränkungen? Wird das Reiseziel derzeit als Risikogebiet eingestuft? Auch wenn Sie bereits früher dort waren, können sich die Bedingungen zwischenzeitlich geändert haben.
Darüber hinaus sollten Sie wissen: Gibt es Malaria-Gebiete im Land? Was gilt es bei Wasser- und Lebensmittelaufnahme zu beachten? Bestehen spezielle Sicherheitshinweise für bestimmte Städte oder Regionen? Auf unserer Plattform finden Sie detaillierte Fakten zu Einreisebestimmungen, Gesundheitsschutz und Sicherheitsaspekten in Ihrem Reiseziel.
Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung stets die aktuellsten Länderinformationen, damit Ihre Planung stets auf dem neuesten Stand ist.
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Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Denn gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Weitere Länderinformationen – Verlässliche Quellen für Ihre Reiseplanung
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Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen können. Da sich Gefahrenlagen schnell ändern können, liegt die Entscheidung über die Durchführung Ihrer Reise in Ihrer eigenen Verantwortung. Hinweise zu besonderen Rechtsvorschriften im Ausland beziehen sich nur auf ausgewählte Themen; gesetzliche Bestimmungen können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unmittelbar Kenntnis erhalten.
Es wird dringend empfohlen, Kontakt mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung Ihres Reiseziels aufzunehmen. Zudem rät das Auswärtige Amt, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen sorgfältig zu beachten und einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen – beispielsweise eine Auslandskrankenversicherung inklusive Rückholversicherung.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass im Falle notwendiger Hilfsmaßnahmen im Ausland Kosten entstehen können, für die Sie selbst verantwortlich sind. Eine frühzeitige Absicherung sowie eine umfassende Vorbereitung sind daher unerlässlich, um Ihre Reise sicher und sorgenfrei zu gestalten.
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