Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   USA
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
siehe Einreise und Zoll/Visum/ESTA
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Wintersturm USA
Entlang der Ostküste der USA hat ein heftiger Wintersturm zu starkem Schneefall, Eisregen und erheblichen Einschränkungen der Infrastruktur geführt. Mehrere tausend Flüge wurden gestrichen. In einigen Bundesstaaten gilt der Notstand. Es kann regional zu temporären Versorgungsengpässen kommen. Viele öffentliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
Sicherheit
Terrorismus
In den vergangenen Jahren wurden wiederholt terroristische Anschläge in den USA verübt. Die US-Regierung weist auf die Möglichkeit weiterer Anschläge hin und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Auch angesichts der Lage in Gaza und dem Nahen Osten warnen US-Behörden aktuell vor einer erhöhten Anschlagsgefahr in den USA.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In den letzten Jahren ist ein stetiger Rückgang vor allem der schweren Gewaltkriminalität in amerikanischen Großstädten zu verzeichnen, wobei die Belastung durch Gewaltkriminalität insgesamt immer noch größer ist als in deutschen Großstädten. Zudem besteht weiterhin eine erhöhte Gefahr politisch motivierter Gewalt.
Demonstrationen/Auseinandersetzungen mit den Migrations- und Sicherheitsbehörden
In verschiedenen Städten kommt es immer wieder zu Demonstrationen mit teils auch gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Migrations- und Sicherheitsbehörden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Seien Sie wachsam und halten Sie sich von Menschenansammlungen, in deren Umfeld es möglicherweise zu Gewalt kommen könnte, fern.
- Beachten Sie die bestehende Ausweispflicht in mehreren Bundesstaaten, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente: Anmerkungen.
- Verhalten Sie sich ruhig und folgen Sie den Anweisungen der Behörden und lokalen Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Taschendiebstähle, Überfälle und Autoeinbrüche kommen in vielen Ballungszentren der USA vor. Die Gefahr ist aber je nach Ortschaft und innerhalb einer Großstadt je nach Viertel stark unterschiedlich. In ärmeren Vierteln steigen Risiken für Reisende insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, wie auch teilweise in Touristenorten und öffentlichen Verkehrsmitteln.
In den USA ist es leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen, sodass es häufiger zum Schusswaffengebrauch und vereinzelt auch zu Amokläufen kommt.
- Erkundigen Sie sich an Ihrem jeweiligen Aufenthaltsort über die lokalen Gegebenheiten und welche Gegenden gemieden werden sollten.
- Leisten Sie im Falle eines bewaffneten Überfalls keinen Widerstand.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf (z.B. im Safe).
- Fertigen Sie von allen wichtigen Dokumenten (z.B. Reisepass, Flugtickets) Kopien an und bewahren Sie diese getrennt von den Originaldokumenten auf bzw. speichern Sie sie elektronisch. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Lassen Sie nichts in geparkten Fahrzeugen zurück, auch nicht auf anscheinend sicheren, bewachten Parkplätzen.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Achten Sie auf Ihre Wertsachen, verschließen Sie Ihre Taschen.
Natur und Klima
Die Klimazonen reichen von polar in Alaska über kühl bzw. warm gemäßigt bis zu ozeanisch im pazifischen Küstenraum und subtropisch im Süden Floridas.
Busch- und Waldbrände
Von Juni bis Dezember, aber auch über diesen Zeitraum hinaus, kommt es insbesondere in den Bundesstaaten Kalifornien, Oregon und Washington immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Diese können oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden.
Auch in anderen Bundesstaaten besteht erhöhte Busch- und Waldbrandgefahr, vor allem im Süden und Südwesten der USA.
- Achten Sie in Bezug auf Busch- und Waldbrände auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden.
- Die Webseite und kostenlose App „Watch Duty“ ist eine schnelle und hilfreiche Informationsquelle.
- Informieren Sie sich über aktuelle Lagen beim Department of Forestry and Fire Protection und zur Luftqualität in betroffenen Gebieten über AirNow.
- Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Wirbelstürme und Tornados
In bestimmten Regionen der USA kommt es öfters zu starken Wirbelstürmen. Zusätzlich zu kurzfristig auftretenden orkanartigen Winden stellen die Regenmengen und damit einhergehende Überflutungen eine große Gefahr dar.
In der Karibik, den südlichen Bundesstaaten der USA sowie auf Hawaii ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
Auch Puerto Rico und die US-amerikanischen Jungferninseln werden immer wieder von Hurrikanen heimgesucht.
Die US-amerikanischen Außengebiete Guam und die Nördlichen Marianen im Pazifik sind öfters von Taifunen betroffen.
Insbesondere im Mittleren Westen der USA besteht im Frühjahr und Sommer eine erhöhte Tornadogefahr.
- Verfolgen Sie insbesondere in den genannten Gebieten regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
- Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Kälte und Schneestürme
In den Wintermonaten kann es insbesondere im Mittleren Westen und Norden der USA zu extremer Kälte kommen. An der Ostküste treten häufig Schneestürme auf, die das öffentliche Leben stark beeinträchtigen.
- Stellen Sie sich auf erhebliche Verkehrsbehinderungen, inklusive Einschränkungen im Flugverkehr, ein und informieren Sie sich z.B. bei der Federal Aviation Administration.
- Achten Sie auf Meldungen in den Medien und Hinweise der lokalen Behörden, z.B. der FEMA (Federal Emergency Management Agency) oder nutzen Sie die die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Erdbeben, Vulkanausbrüche und Tsunamis
Teile der USA liegen in seismisch sehr aktiven Zonen, in denen eine erhöhte Erbeben- und teilweise auch Tsunamigefahr besteht, wie in Alaska, Kalifornien, Nevada, Oklahoma, Oregon, Washington, Amerikanisch-Samoa, Guam, Hawaii, Puerto Rico, die amerikanischen Jungferninseln und die Nördlichen Mariannen. Zuletzt kam es 2024 in Kalifornien zu einem Erdbeben der Stärke 7,0.
Auch im Südwesten von Puerto Rico kam es 2020 zu mehreren Erdbeben bis zur Stärke 6,4. Es gab Todesopfer und Verletzte. Die Beben verursachten teils erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur.
- Informieren Sie sich vor Antritt einer Reise in die betroffenen Gebiete.
- Seien Sie dort besonders vorsichtig.
- Meiden Sie beschädigte Gebäude, Brücken und Straßen.
In den USA gibt es zahlreiche noch aktive Vulkane, u.a. in Alaska, Hawaii und den Nördlichen Marianen, aber auch in den Bundesstaaten Washington (Mount St. Helens) und Oregon (Mount Hood). 2022 kam es auf Hawaii im Südosten von Big Island zu Erdbeben und Ausbrüchen des Vulkans Mauna Loa; der Vulkan Kilauea ist seit 2024 wieder aktiv.
Nach bzw. während Vulkanausbrüchen werden aufgrund austretender Lava immer wieder Straßen gesperrt.
- Seien Sie bei Ausflügen auf Vulkane besonders vorsichtig und unternehmen Sie diese nicht ohne ortskundigen Führer.
- Betreten Sie keine Sperrzonen. Aktuelle Informationen zu Warnstufen bietet U.S. Volcanoes and Current Activity Alerts.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums und des USGS Earthquake Hazards Program vertraut.
- Erkundigen Sie sich über aktuelle Beeinträchtigungen bei der FEMA oder nutzen Sie die FEMA-App, die neben aktuellen Alarmmeldungen auch nächstgelegene Notunterkünfte anzeigt.
Algen
In Teilen Floridas sowie am Golf von Mexiko kann es saisonal zu erhöhten Konzentrationen von Rotalgen kommen. Die Wasserblüte kann zu Atemwegskomplikationen führen und verursacht darüber hinaus vielerorts massives Fischsterben. Das Baden ist zwar möglich, kann aber je nach Aufkommen zu Hautreizungen, Gerüchen und Hustenreiz führen.
- Informieren Sie sich ggf. bei der Florida Fish and Wildlife Conservation Commission über die aktuelle Lage und aktuell betroffene Strände.
- Beachten Sie ggf. die grundsätzlichen Informationen des National Ocean Service.
- Folgen Sie stets den Hinweisen lokaler Behörden.
Reiseinfos
siehe Einreise und Zoll/Visum/ESTA
Infrastruktur/Verkehr
Öffentliche Verkehrsmittel
Das innerstaatliche Bus-, Eisenbahn- und Linienflugnetz ist gut ausgebaut. In den Metropolen existieren zudem U-Bahnen und andere Nahverkehrsmittel.
- Erkundigen Sie sich, ob Nahverkehrsmittel in der Nacht gefahrlos nutzbar sind.
Teilnahme am Straßenverkehr
Der Straßenverkehr kann in den Bundestaaten unterschiedlich geregelt sein.
- Informieren Sie sich vor der Reise über die teilweise von den deutschen Vorschriften abweichenden Verkehrsregeln.
Einige Beispiele: In vielen Bundesstaaten ist das Abbiegen an roten Ampeln nach rechts erlaubt, wenn zuvor der Wagen zum Stehen gebracht wurde und keine andere Person in Gefahr gebracht wird. Es kann jedoch im Einzelfall untersagt sein und ist dann entsprechend beschildert, z.B. „No turn on red“.
Wenn an Kreuzungen „All way-Stoppschilder“ stehen, müssen alle Fahrzeuge an der Haltelinie anhalten und anschließend in der Reihenfolge in die Kreuzung einfahren, in der sie angehalten haben.
Das Rechts-Überholen ist in den USA in den meisten Bundesstaaten erlaubt.
An haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden, auch nicht aus der Gegenrichtung.
- Halten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen in den USA ein. Diese sind niedriger als in Deutschland. Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Trunkenheitsfahrten drohen hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.
- Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen, öffnen Sie das Fenster, halten Sie die Hände am Lenkrad und leisten Sie den Anweisungen des Polizisten folge. Steigen Sie nicht unaufgefordert aus, da dies als Bedrohung wahrgenommen werden und zu Gegenmaßnahmen führen könnte.
- Telefonieren Sie während der Fahrt nicht mit Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung. Dieses Verhalten ist in vielen Bundesstaaten verboten und wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
Gebührenpflichtige Verkehrswege
In den USA existiert kein einheitliches Mautsystem. Wichtige Autobahnen (z.B. durch Privatunternehmen betriebene turnpikes) sowie Brücken oder Tunnel sind häufig gebührenpflichtig.
- Informieren Sie sich über ggf. anfallende Mautgebühren und Bezahlungsmöglichkeiten vorab, z.B. bei Ihrer Mietwagenfirma.
Strafzettel
Strafzettel (sog. tickets) für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit etc. müssen unbedingt bezahlt werden, möglichst noch vor Ausreise. Bei Nichtbezahlung kann es bei künftigen Einreisen und Aufenthalten zu Unannehmlichkeiten kommen. Für Auskünfte ist auch nach Verlassen der USA die Stelle zuständig, die das Ticket ausgestellt hat. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA können bei Problemen mit in den USA ausgestellten Strafzetteln nicht helfen.
- Bezahlen Sie Ihre Strafzettel noch vor Ihrer Ausreise aus den USA.
Mietfahrzeuge und Kfz-Versicherungen
Das Mindestalter bei der Anmietung ist meist 25 Jahre.
- Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Autovermietung, ob ein internationaler Führerschein vorgelegt werden muss, siehe Führerschein.
Die Unternehmen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen und z.B. Broschüren zu Verhaltensregeln im Straßenverkehr zur Verfügung zu stellen. Für Mietwagen besteht meist eine Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Nicht versicherbar sind eventuelle Strafschadensersatzforderungen (sog. punitive damages). Dabei geht es um sehr hohe Geldbeträge. In den USA sind Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil – auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten – stets möglich.
Führerschein
In einigen US-Bundesstaaten ist ein internationaler Führerschein – in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein – Pflicht. Auch sonst ist es empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen (z.B. auch im Zusammenhang mit der Anmietung eines Kfz). Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundesstaaten erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Departments of Transportation.
- Führen Sie als Autofahrer sowohl Ihren nationalen als auch internationalen Führerschein bei sich.
Reisen nach Kuba
Touristische Reisen unmittelbar zwischen den USA und Kuba sind nach US-Recht verboten. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen von den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn die Reise in eine der von den US-Behörden festgelegten Kategorien fällt. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor.
Achtung: Reisende, die sich am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, müssen ein Visum beantragen. Eine Einreise mit ESTA ist in diesem Fall nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende und Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten.
Kommerzielle Fluggesellschaften dürfen Direktflüge zwischen den USA und Kuba durchführen.
Kubareisende sind verpflichtet, über ihre Reise, Aktivitäten, Kontakte etc. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den US-amerikanischen Behörden vorzulegen.
Zahlreiche kubanische Staatsfirmen, auch im Touristiksektor, wurden von den USA mit einem Embargo belegt, sodass Geschäfte mit diesen illegal sind.
- Kontaktieren Sie im Zweifelsfall vor Ihrer Reise die zuständige Auslandsvertretung der USA.
- Führen Sie über Ihre Kubareise von den USA aus genau Buch. Vermerken Sie vor allem die Reiseroute mit Zeiten, Aktivitäten, Kontakten etc.
- Sammeln Sie entsprechende Belege.
- Legen Sie Ihre Notizen auf Verlangen den US-Behörden vor.
- Machen Sie keine Geschäfte mit Firmen, die auf der entsprechenden Liste der US-amerikanischen Behörden stehen.
- Informieren Sie sich über weitere Details bei den zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), das Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) (nur in den USA aufrufbar) und der US-Botschaft in Havanna oder auch direkt bei den US-amerikanischen Fluglinien.
LGBTIQ
siehe Einreise und Zoll/Visum/ESTA
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafrahmen der US-amerikanischen Rechtsordnungen sind zum Teil erheblich härter als in Deutschland.
Alkoholkonsum
Nicht nur der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, sondern auch das sichtbare Tragen von Alkohol im öffentlichen Raum kann örtlich unter Strafe stehen.
Personen unter 21 Jahren darf Alkohol nicht zugänglich gemacht werden. Beim Einkauf von Alkohol wird fast immer ein Altersnachweis (Ausweis) verlangt.
- Konsumieren Sie keinen Alkohol außerhalb Ihrer Unterkunft oder eines Restaurants.
- Führen Sie alkoholische Getränke nicht sichtbar im öffentlichen Raum mit sich.
- Geben Sie keinen Alkohol an Personen unter 21 Jahren ab.
Abtreibung und Eingriffe bei Schwangerschaftskomplikationen/Fehlgeburten
Seit 2022 sind in zahlreichen US-Bundesstaaten strenge Gesetze zur Regelung von Abtreibungen in Kraft getreten. Ausnahmen für medizinische Notfälle sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Dies kann in Einzelfällen auch Auswirkungen auf die Behandlungsmöglichkeiten bei Fehlgeburten und Schwangerschaftskomplikationen haben.
Rauschmittel
Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln kann zur Verhängung langjähriger Haftstrafen und Einreisesperren führen. Auch im Transit sind strenge Kontrollen möglich.
Rauchverbote
Rauchverbote sind in den USA weiter verbreitet als in Deutschland. Bei Zuwiderhandlungen können zum Teil hohe Ordnungsstrafen drohen.
- Halten Sie Rauchverbote unbedingt ein.
Nacktbaden
Nur an wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder geduldet. Ansonsten kann nicht nur das Nacktbaden, sondern auch schon das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und zu Unannehmlichkeiten führen. Dasselbe gilt für das Baden ohne Oberteil – nicht nur von Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.
- Baden Sie nicht nackt, wenn dies nicht ausnahmsweise zulässig ist.
- Baden Sie als Frau nicht ohne Oberteil.
- Lassen Sie auch von Ihnen zu beaufsichtigende kleine Mädchen nicht ohne Oberteil baden.
Verletzung der Aufsichtspflicht
In einigen Bundesstaaten ist es strafbar, Kinder bestimmter Altersstufen unbeaufsichtigt zu lassen. Grundsätzlich gilt, dass Kinder unter acht Jahren nie, und Kinder unter 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt sein sollten.
- Lassen Sie Ihre Kinder auch nicht nur für kurze Zeit alleine im Hotel oder im Auto zurück.
Öffentliches Stillen
Das Stillen in der Öffentlichkeit ist in allen US-Bundesstaaten legal.
- Unterlassen Sie vorsichtshalber dennoch das Stillen in Restaurants und Bars bzw. in weniger liberalen Gegenden.
Kinderpornographie und -missbrauch
Kinderpornographie und Kindesmissbrauch werden in den USA mit hohen Strafen geahndet. Schon geringfügige Verdachtsmomente können zu Anzeigen führen.
- Unterlassen Sie das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder, auch Ihrer eigenen.
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen sind strafbar und werden mit oft langjährigen Haftstrafen geahndet. Das Mindestalter für die wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen variiert je nach Bundesstaat.
Prostitution
Sexuelle Handlungen mit Prostituierten sind in vielen US-Bundesstaaten strafbar. Zum Teil ist sogar das Ansprechen einer Prostituierten unter Strafe gestellt.
Stalking
Das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person ist strafbar.
Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
US-Behörden setzen die Aufenthaltsgesetze konsequent um. Im Falle einer Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums (sog. Overstay) halten die US-Behörden Betroffene bei Kontrollen fest und fordern sie zur unmittelbaren Ausreise auf (direkte Zurückweisung an der Grenze). Spätere Visaanträge oder Einreisen werden abgelehnt oder es werden Einreisesperren verhängt, siehe Einreise und Zoll – Visum. Vergleichbare Maßnahmen werden bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (unabhängig von deren Umfang) ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis ergriffen.
- Überschreiten Sie nicht den Ihnen gewährten Aufenthaltszeitraum.
- Nehmen Sie keine Arbeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis auf – auch nicht unentgeltlich oder in geringem Umfang.
- Reisen Sie freiwillig aus, falls Sie die gewährte Aufenthaltsdauer überschritten haben sollten, und zwar vor Tätigwerden der US-Behörden. Dies ist in der Regel straffrei möglich, sofern keine sonstigen Vergehen vorliegen. Ansonsten drohen Festnahme und Abschiebung.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der US-Dollar (USD). Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. Fast alle Kreditkarten werden in den USA akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
Debitkarten (Girocard) mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen und daher nicht verwendet werden.
Der Umtausch von EUR in USD ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die es nicht in allen Gebieten gibt.
Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind mit erheblichen Gebühren verbunden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
- Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Siehe auch Visum/ESTA
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft zu den geltenden Beförderungsbedingungen.
- Führen Sie Ihren Reisepass bzw. eine Kopie Ihres Reisepasses mit Einreisestempel oder Visum ständig mit sich. In einigen Staaten (z.B. Louisiana) ist dies Pflicht.
- Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Reisedokumente separat an einem sicheren Ort auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos.
Visum
Siehe ESTA
Als Teilnehmer am US-Visa Waiver Program können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumsfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischen Reisepass (E-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Reisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen. Es gibt Ausnahmen von der Teilnahme am US-Visa Waiver-Programm sowie Ausnahmen bei Reisenden mit Bezug zu Kuba, siehe Visum vor der Einreise.
Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)
Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren können der ESTA-Startseite bzw. den ESTA-Informationen der US-Konsulate in Deutschland, den Informationen zum US State Department Visa Waiver Program sowie der ESTA-FAQ entnommen werden. Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig.
Geschlechtseintrag bei ESTA- oder Visumanträgen
Reisende in die USA müssen bei ESTA- oder Visumanträgen entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben; relevant ist hierbei der bei Geburt zugewiesene Geschlechtseintrag der antragstellenden Person.
Dies gilt auch für Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht. In diesen Fällen muss zusätzlich die Geburtsurkunde mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mitgeführt werden. Im Zweifelsfall sollte vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland kontaktiert und die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung gebracht werden.
Bei Reisen zum Zweck der Teilnahme an sportlichen Programmen oder Wettkämpfen sollten Reisende die Teilnahmevoraussetzungen insbesondere mit Blick auf Vorgaben zur Geschlechtszugehörigkeit vorab prüfen.
Einreise über Kanada oder Mexiko
Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist nur mit gültigem ESTA oder US-Visum möglich. Nähere Informationen bietet die zuständige Grenzschutzbehörde.
Einreise nach Amerikanisch-Samoa
Für die Einreise nach Amerikanisch-Samoa gelten besondere Bestimmungen. Unter anderem sind eine vorherige, ESTA entsprechende Reisegenehmigung sowie ein nach Ausreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei American Samoa-Immigration-info, Legal Affairs bzw. Copy-of-Entry-Permit-Waiver-Program.
Zulässige Aufenthaltsdauer
Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visafreien Einreise individuell von den US-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde U.S. CIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
Der Tag, an dem die Ausreise spätestens erfolgen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted until xx-xx-xx).
Das amerikanische Datumsformat ist nicht mit dem deutschen identisch. In den USA wird der Monat vor dem Tag genannt. Das Datum „03-10“ bedeutet zum Beispiel „10. März“ und nicht „3. Oktober“.
Visum vor der Einreise
Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den vom US-Visa Waiver Program genannten Reisezwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach-/Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschließender Niederlassung/Einwanderung in die USA etc.) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.
Grundsätzlich ausgeschlossen vom US-Visa Waiver Programm sind deutsche Staatsangehörige, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben.
Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.
Ausnahmen gelten nur für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.
Voraufenthalte in Kuba seit dem 12. Januar 2021 oder eine doppelte Staatsangehörigkeit (kubanisch/deutsch) haben ebenfalls Auswirkungen auf die Teilnahme am US-Visa Waiver Programm, siehe Reiseinfos – Reisen nach Kuba.
Ein Visum muss bei der zuständigen US-Auslandsvertretung beantragt werden. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren bieten die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.
Einreisekontrolle
Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.
Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.
Im Rahmen der Einreisekontrolle sind US-Behörden zur Aufklärung möglicher Verdachtsmomente bzgl. des Vorliegens der Einreisevoraussetzungen auch zu einer Überprüfung mitgeführter technischer Geräte wie Mobiltelefon oder Laptop berechtigt. In begründeten Fällen kann auch ein Auslesen der Geräte erfolgen.
Sollten bei Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, kann auch nach Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktiert werden. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program“ (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, kann ein Online-Formular ausgefüllt und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen gemacht werden, um Auskunft und/oder Abhilfe zu bitten.
Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung geklärt werden.
- Kontaktieren Sie im Zweifelsfall und bei weiteren Fragen rechtzeitig vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland.
Minderjährige
Minderjährige können nur dann visumsfrei einreisen, wenn sie über einen eigenen E-Pass und eine gültige ESTA-Genehmigung verfügen. Mit einem Kinderreisepass muss immer ein Visum beantragt werden, ESTA ist nicht möglich.
- Beachten Sie unbedingt die Hinweise der US-Behörden zu Dokumenten und Einreisevoraussetzungen für Minderjährige sowie die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Besondere Sicherheitsmaßnahmen
Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Es kann bereits am Abflugort zu Befragungen kommen.
- Planen Sie hinreichend Zeit (mindestens drei Stunden) ein, um die Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.
- Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen bietet das Department of Homeland Security und die nachgeordnete Transport Security Administration (TSA).
Elektronische Datenträger wie z.B. Laptops, Tablets bzw. Mobiltelefone dürfen nach seit 2009 geltendem US-Recht von den US-Grenzbehörden durchsucht und ggf. einbehalten werden. Passwörter (auch für einzelne Apps) müssen ggf. offengelegt werden bzw. Apps müssen über biometrische Daten (Fingerabdruck/Face Scan etc.) entsperrt werden. Gepäckstücke werden grundsätzlich durchleuchtet. Die TSA weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht abzuschließen, da manuelle Nachkontrollen stattfinden. Die TSA hat das Recht, Gepäckstücke zu öffnen, falls nötig auch gewaltsam. In diesem Fall wird ein Hinweis auf die erfolgte Kontrolle im Gepäckstück hinterlegt. Weitere Informationen erteilt die TSA.
Europäische Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, den US-Einreisebehörden Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagiere zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss bei Einreise die Adresse angegeben werden, an der Aufenthalt während der USA-Reise erfolgt. Bei Rundreisen gilt die erste Adresse. Reisenden, die keine Adresse angeben, kann die Einreise verweigert werden.
Am Einreiseflughafen/Seehafen werden von jedem Reisenden biometrische Merkmale erfasst (digitales Porträtfoto, Fingerabdruck-Scan). Weitere Informationen zur Erhebung biometrischer Daten durch die US-Grenzbehörden bietet das Department of Homeland Security.
Auch am Einreiseflughafen/-seehafen müssen Reisende mit verstärkten Kontrollen und Befragungen rechnen. In Einzelfällen können auch körperliche Durchsuchungen erfolgen.
- Schließen Sie Ihre Koffer nicht ab oder verwenden Sie ein TSA-Kofferschloss.
- Geben Sie bei Ihrer Einreise die Adresse während Ihres Aufenthaltes in den USA an.
- Beantworten Sie Fragen der U.S. Grenzbeamten sachlich und vollständig und befolgen Sie deren Anweisungen.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Beträge ab 10.000 USD sind jedoch deklarierungspflichtig.
Die Einfuhr von Fleischprodukten und Pflanzen ist verboten. Informationen zum Import von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch bietet die U.S. Customs & Border Protection CBP.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft der USA.
Tiere
Für die Einfuhr von Tieren in die USA existieren sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten Regelungen, die zu beachten sind.
Tiere, die nicht in die USA eingeführt werden dürfen, werden auf Kosten des Besitzers am Flughafen der Einreise/Eingangshafen verwahrt und in ihr Herkunftsland zurück versandt.
Zum Teil haben Fluglinien darüber hinaus eigene Bedingungen für die Mitnahme von Tieren festgelegt, sodass auch Mindest- und Höchsttemperaturen, selbst im Transit, zum Tragen kommen können.
- Informieren Sie sich über unterschiedliche Regelungen der US-Bundesstaaten und damit die an Ihrem Reiseziel geltenden Bestimmungen über das U.S. Department of Agriculture’s USDA bzw. allgemein bei der U.S. Customs and Border Protection CBP sowie über die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und Tollwut angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte aufgrund aktueller Ausbrüche ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den USA ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es sollten jedoch die teilweise großen Entfernungen nicht unterschätzt werden, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder direkte Bezahlung.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Denguefieber kann durch tag- und dämmerungsaktive Mücken in den südlichen Bundesstaaten sowie Guam, Puerto-Rico, den amerikanischen Jungferninseln und Amerikanisch-Samoa übertragen werden, aktuelle Fallzahlen bietet die CDC.
Die durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen Östliche Pferdeencephylitis betrifft in der Regel Huftiere, kann aber auch Menschen gefährden und zu einer Gehirnentzündung führen. Fälle beim Menschen sind selten, können jedoch schwerwiegend verlaufen. Fallzahlen bietet die CDC.
West-Nil-Fieber kann in den Sommermonaten durch tagaktive Mücken übertragen werden.
- Schützen Sie sich insbesondere tags und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
Die in den USA vorwiegend in den nördlichen und östlichen Staaten von April bis September vorkommende Erkrankung Borreliose wird durch Zecken übertragen.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A) treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Hantavirus-Infektionen werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen, aktuelle Fallzahlen bietet die CDC. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Füchse, Stinktiere und Waschbären. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Sollten Sie von einem Wildtier oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Konsumieren Sie keine Rohmilch oder Rohmilchprodukte. Fleisch und auch Eier sollten vor Verzehr ausreichend erhitzt werden.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land erhältlich. Die Kosten für Tollwut-Immunglobulin sind sehr hoch (bis über 20.000 USD).
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Hinweis auf landestypische Gegebenheiten.
- Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Luxus Kreuzfahrt – Karibikfeeling ab/bis Miami – eine Reise zu zauberhaften historischen Schätzen und faszinierenden Küstenlandschaften – Explora Journeys
Explora Journeys und Plane Deinen Urlaub laden Sie zu einer Luxus Kreuzfahrt durch die westliche Karibik ein. An Bord der EXPLORA I erleben Sie ein modernes All-Inclusive-Luxusreiseerlebnis, das karibische Lebensfreude, kulturelle Vielfalt und höchsten Komfort vereint.
Diese exklusive Luxus Kreuzfahrt ab/bis Miami führt Sie vom pulsierenden Miami zu faszinierenden Destinationen wie Ocho Rios, Santo Tomás de Castilla, Roatán, Belize City und Key West, bevor Sie entspannt nach Miami zurückkehren. Tropische Natur, kristallklares Wasser, Maya-Kultur und die lockere Atmosphäre der Karibik verschmelzen zu einer Reise, die perfekt auf anspruchsvolle Gäste zugeschnitten ist.
Auf Wunsch ergänzen wir Ihre Luxus Kreuzfahrt um ein hochwertiges Miami-Vorprogramm. Zusätzlich sorgt das Bordkonzept „Prism“ mit ausgewählten Veranstaltungen für Begegnungen, Austausch und stilvolle Unterhaltung in einem offenen, internationalen Umfeld. Explora Journeys heißt seine Gäste an Bord willkommen.
EXPLORA I – 20.01.–29.01.2027 – von Miami nach Miami, 10 Reisetage
bei Belegung 2 Personen in der Suite, Einzelbelegung Zuschlag ab € 2.400
Vorprogramm Miami auf Anfrage
Wohin geht’s?
Vom 20. Januar bis 29. Januar reisen Sie mit der EXPLORA I auf einer Luxus Kreuzfahrt durch die Karibik ab/bis Miami. Freuen Sie sich auf entspannte Seetage, kulturelle Highlights, traumhafte Inseln und ein luxuriöses Zuhause auf See – mit viel Raum für Privatsphäre und persönliche Erlebnisse.
Stellen Sie direkt eine Buchungsanfrage und sichern Sie sich die begehrten Plätze!
@explora journeys
Deluxe Kreuzfahrt von Miami und zurück – Luxus Kreuzfahrt in der Karibik
Erleben Sie, wie aufregend und stilvoll Karibikfeeling sein kann. Diese Luxus Kreuzfahrt richtet sich an anspruchsvolle Gäste, die höchsten Komfort, exklusive Erlebnisse und eine entspannte Atmosphäre schätzen. An Bord der EXPLORA I erkunden Sie die westliche Karibik – von Miami über Ocho Rios, Santo Tomás de Castilla, Roatán, Belize City bis nach Key West und wieder zurück nach Miami. Sichern Sie sich frühzeitig einen der begehrten Plätze für dieses exklusive Gesamtpaket der Luxus-Lifestyle-Marke Explora Journeys. Auf Wunsch kann Ihre Reise um eine zweitägige Vorverlängerung in einem ausgewählten Hotel in Miami inklusive Transfer zum Schiff ergänzt werden.
Luxus Kreuzfahrt – Karibikfeeling für anspruchsvolle Gäste
Die erste Station Ihrer Luxus Kreuzfahrt ist Miami, die kosmopolitische Metropole an der Südspitze Floridas. Lebendige Kultur, beeindruckende Architektur, vielfältige Unterhaltungsmöglichkeiten und subtropisches Flair machen Miami zur perfekten Mischung aus Stadt- und Strandurlaub. Hier beginnt Ihr unvergessliches Abenteuer auf dem Wasser.
Von Miami aus geht es weiter nach Ocho Rios auf Jamaika, wo imposante Wasserfälle, tropische Vegetation und kristallklares Wasser auf Sie warten. Ein entspannter Tag auf See bietet Gelegenheit, die luxuriösen Annehmlichkeiten der EXPLORA I zu genießen – stilvolles Ambiente, ausgezeichnete Gastronomie und erstklassiger Service begleiten Sie während der gesamten Reise.
Anschließend erreichen Sie Santo Tomás de Castilla in Guatemala – das Tor zur grünen Wildnis des Landes. Erleben Sie ursprüngliche Landschaften, tauchen Sie in die Kultur der Region ein und genießen Sie authentische Eindrücke abseits des Massentourismus. Weiter geht es nach Roatán, wo kristallklares Wasser und farbenprächtige Korallenriffe zum Schnorcheln und Entspannen einladen. In Belize City erwarten Sie kulturelle Vielfalt, kolonialer Charme und spannende Ausflugsmöglichkeiten zu Maya-Stätten und Cenoten.
Ein besonderes Highlight bildet Key West. Lebensfreude, entspannte Atmosphäre und karibisches Flair laden zum Abschalten, Genießen und Verweilen ein. Nach dieser ereignisreichen Reise kehren Sie schließlich wieder nach Miami zurück.
Diese luxuriöse Karibik-Kreuzfahrt vereint auf harmonische Weise naturbelassene Strände, faszinierende historische Schätze und entspannte Seetage. Lassen Sie sich vom Rhythmus der Wellen tragen und erleben Sie eine Reise voller Kultur, Komfort und unvergesslicher Eindrücke.
10 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 6.300 €
Individuelle Anreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen mit Unterbringung in Ocean Terrace Suite OT1
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer, sowie der Zimmerkategorie ändern.
@explora journeys
Eine luxuriöse Luxus Kreuzfahrt – Karibikfeeling par excellence
Sowohl an Land als auch auf See sind Sie glamourös und elegant mit dabei. Zwar keine reine Themenkreuzfahrt an sich, jedoch ganz speziell auf anspruchsvolle Reisende abgestimmt, die die Welt neu entdecken möchten – mit viel Raum, Zeit und einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit sowie Wertschätzung der Natur.
Erleben Sie zukunftsorientierten Glamour, Glanz und Gloria in einer neuen Dimension. Die Definition von Luxusreisen wird hier neu und hautnah erlebbar gemacht – verpassen Sie es nicht!
Die Nachhaltigkeit dieses Schiffes beflügelt ungemein und ermöglicht es Ihnen, die Weltmeere im Einklang mit der Natur zu bereisen – ohne schlechtes Gewissen. Ausgestattet mit den neuesten Umwelt- und Schiffstechnologien der modernen Hochsee-Kreuzfahrten erleben Sie eine Reise, die Luxus und Verantwortung perfekt vereint.
Schauen Sie hier auf der Website Link Explora Journeys.
Vielleicht interessieren Sie auch:
Unsere Highlights mit Sea Cloud Sea Cloud Cruises – Azoren & Lissabon oder Sea Cloud Cruise – Windjammererlebnis nach Bella Italia & Frankreich. Finden Sie hier unsere Vorschläge für weitere individuelle Kreuzfahrten. Wenn Sie etwas Abenteuer und Spannung wünschen, empfehlen wir eine Reise Grönland – Schiffs-Expedition und eine Reise Spitzbergen – Mai bis September – Minikreuzfahrt. Wir kombinieren diese Reisen gerne mit einem Vor- oder Nachaufenthalt, beispielsweise eine Tromsø Reise – Arktisches Paradies oder eine Island Mietwagenrundreise – Tour auf der Insel aus Feuer und Eis. Auch eine Kreuzfahrt mit Hapag-Lloyd Cruises oder Hurtigruten Expeditions ist eine gute Wahl für Ihre nächste Expeditionskreuzfahrt. Für Familien, alleine oder als Paar vermitteln wir Ihnen gerne die Kreuzfahrten mit Aida oder TUI Mein Schiff.
Gerne übernehmen wir die Buchung Ihrer ganz persönlichen Urlaubsreise. Lassen Sie sich von unseren individuellen Rundreisen und exklusiven Städtereisen weltweit inspirieren. Für jeden Urlaub finden wir das perfekte exklusive Flair-Hotel, das genau zu Ihnen passt. Für den schönsten Tag im Leben finden Sie bei uns passende Angebote in der Kategorie Hochzeitsreisen.
Weitere Highlights – Luxus Kreuzfahrt
- 9 verschieden kulinarische Erlebnisse
- 700+ Quadratmeter Wellnessbereich
- 461 Meerblick-Suiten – alle mit Bodentiefen und Raum hohen Panoramafenstern und einer privaten Terrasse über dem Meer
- 6.250 Quadratmeter Promenaden- und Außendecks
- 1.200 Quadratmeter Innenpool mit beweglichem Glasdach für Baden unter dem Himmel bei jedem Wetter
@explora journeys
Luxus Kreuzfahrt – EXPLORA I im Überblick
Lässige Lifestyle-Atmosphäre ohne Dresscode, ohne feste Tischzeiten, ohne Restaurantzuweisung! Sie können stets frei wählen, wann und wo Sie speisen möchten, natürlich auch ganz privat in Ihrer Suite.
- nur 461 Suiten
- viel mehr Raum und Privatsphäre pro Gast als auf anderen Luxusschiffen
- die „kleinste“ Suite ist bereits 35 Quadratmeter groß und mit privater Terrasse und begehbarem Kleiderschrank mit Frisierkommode ausgestattet
- besonders aufmerksamer Service bei einem Gast-Gastgeber-Verhältnis von 1,25:1
- 4 Pools, davon einer Adults Only und einer unter einem ausfahrbaren Glasdach für Baden bei jedem Wetter, natürlich mit kuscheligen Cabanas ohne Aufpreis
- Thermalbereich mit Saunen v.m.
- viele verschiedene Sport- und Fitnessbereiche
- 6 Restaurants (davon 5 All-inclusive) mit einer üppigen Bandbreite von panasiatischer und mediterraner Küche bis zu französischen Spezialitäten und einem Luxus-Steakhouse
- 12 Bars und Lounges, darunter u.a. eine Malt Whisky Bar
- umfangreiches Angebot an Landerlebnissen
- Schlaf- und Ernährungsprogramme
- und so vieles mehr. Diese Sensation von einem Schiff passt einfach in keine Aufzählung!
Luxus Kreuzfahrt – Ablauf der Buchung
Nach dem Absenden des Buchungsformulars erhalten Sie von uns eine automatische Eingangsbestätigung. Im Anschluss kontaktieren wir Sie persönlich. Wir informieren Sie über die verschiedenen Optionen an Suiten auf der EXPLORA II sowie über mögliche zubuchbare Leistungen wie die Anreise und die Inhalte des separat zubuchbaren Vorprogramms in Barcelona von Plane Deinen Urlaub.
Sobald alle Details geklärt sind, wird die Buchung abgeschlossen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie anschließend mit den Buchungsunterlagen.
Der Vertragspartner der reinen Kreuzfahrt ist Explora Journeys. Hier finden Sie die AGB. Plane Deinen Urlaub ist Vermittler dieser Leistung.
Das Vorprogramm in Miami wird von Plane Deinen Urlaub organisiert und ist nicht im Kreuzfahrtpaket inkludiert.
@explora journeys
Inklusivleistungen – Luxus Kreuzfahrt – EXPLORA I
- Übernachtungen in der gebuchten Suiten-Kategorie
- eine Flasche Champagner und eine Flasche einer Spirituose nach Wahl zur Begrüßung
- unbegrenzte erlesene Getränke
- anspruchsvolle, abwechslungsreiche kulinarische Erlebnisse in 18 Lokalen, darunter sechs Restaurants (davon 5 All-inclusive) und In-Suite-Dining
- Wellness- und Fitnessprogramme an Bord und an den Zielorten, sowie kostenfreier Zugang zum Thermal Spa
- sämtliche Trinkgelder an Bord
- unbegrenztes Highspeed-Wi-Fi auf dem gesamten Schiff
- Shuttle-Service vom Hafen zum Stadtzentrum
- authentischer, kultivierter und intuitiver Service durch erfahrene Hospitality-Experten
@explora journeys
Luxus Kreuzfahrt – Nicht im Preis enthalten
- Anreise
- Transfers
- Vorprogramm Barcelona von Go Holidate
- lokale Steuern
- nicht erwähnte Mahlzeiten
- eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- eventuelle Taxikosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
- Reiseversicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung
- etwaige Visakosten oder Kosten für notwendige PCR-Tests für Einreise
Sicherheit beim Reisen – Luxus Kreuzfahrt
Sie benötigen Beratung rund um Ihre Reise, um ein passendes Versicherungspaket zu finden?
Wir arbeiten mit der Allianz Travel zusammen und finden für Sie das optimale Paket für Ihre Reiserücktrittsversicherung – sowie für verschiedene Zusatzversicherungen, etwa zum Schutz vor Ort oder für den Fall einer Erkrankung.
Erster Reisetag – 20. Januar 2027 – Miami (USA)
Individuelle Anreise mit Flug nach Miami. Auf Wunsch kann Plane Ihren Urlaub eine zweitägige Vorverlängerung in einem ausgewählten Hotel in Miami im Rahmen dieser Reise anbieten. Fragen Sie bei uns nach!
Hier kann Ihre Luxus-Kreuzfahrt mit Explora Journeys beginnen. Herzlich willkommen an Bord der EXPLORA I. Das Einschiffen findet zwischen 12:00 und 14:00 Uhr statt.
Willkommen in Miami und South Beach – die Kulisse für jeden kultigen Miami-Film und Vorreiter der lateinamerikanischen Kultur. Schlendern Sie durch die pastellfarbenen, geometrischen Gebäude des Art-Déco-Viertels und besichtigen Sie die Graffiti-Wandmalereien der Wynwood Walls. Entdecken Sie das lebendige Leben in Little Havana, dem Herzstück dieser großartigen Stadt. In diesem Stadtteil werden in den Schaufenstern Café Cortadito, süßer Zuckerrohrsaft, Hatuey-Bier und Guave-Eis angeboten. Mischen Sie sich unter die Einheimischen, wenn sie über Politik diskutieren, Domino spielen oder Zigarren rauchen. Nehmen Sie an einem Salsa-Kurs teil, shoppen Sie in Designer-Boutiquen oder fahren Sie mit dem Schnellboot, um Speerfischen und Haie zu erleben. Wer es lieber ruhiger mag, kann in der Freiluftoase des Everglades-Nationalparks seltene und gefährdete Arten beobachten. Sie werden feststellen, dass der Traum von Miami wirklich wahr ist – es sind nämlich nicht nur die kubanischen Rhythmen, die Sie in Schwung bringen werden.
Das Auslaufen des Schiffs findet am 20. Januar 2027 um 17:00 Uhr statt.
Zweiter Reisetag – 21. Januar 2027 – Auf See
Der heutige Tag findet an Bord des Schiffes auf See statt.
Die Tage auf See mit Explora Journeys sind eine Einladung, bewusst zu entschleunigen, Ihren Gedanken Raum zu geben und Ihren ganz persönlichen „Ocean State of Mind“ zu finden. Während die EXPLORA I sanft durch das tiefblaue Meer der Karibik gleitet, entfaltet sich eine Atmosphäre aus diskretem Luxus, stilvoller Gelassenheit und kosmopolitischer Freiheit.
Freuen Sie sich auf exklusive Wellness-Momente, außergewöhnliche Dining-Erlebnisse auf höchstem Niveau und ein fein kuratiertes Unterhaltungsprogramm, das inspiriert, entspannt und verbindet. Diese Seetage schenken Ihnen Zeit – Zeit, den Alltag hinter sich zu lassen, sich selbst neu zu begegnen und besondere Augenblicke mit Ihren Liebsten zu teilen.
Jeder Tag an Bord ist ein Ausdruck moderner Eleganz und weltoffener Lebensfreude – ein Erlebnis, das weit über eine klassische Kreuzfahrt hinausgeht und Ihre Luxus-Kreuzfahrt ab/bis Miami zu einer unvergesslichen Reise durch die Karibik macht.
Dritter Reisetag – 22. Januar 2027 – Ocho Rios (Jamaika)
Am heutigen Morgen um 9:00 Uhr legt die EXPLORA I in Ocho Rios am Kai an. Der komplette Tag steht Ihnen für exklusive Erkundungen und unvergessliche Erlebnisse zur Verfügung.
In Ocho Rios verschmelzen Reggae-Klänge mit dem Duft karibischer Gewürze zu einer entspannten, inspirierenden Atmosphäre. Von schattigen Palmen gesäumt liegen idyllische Strände zwischen dichten Wäldern, während im bergigen Inselinneren auf historischen Plantagen die koloniale Geschichte spürbar wird.
Erleben Sie die positiven Vibes von Nine Mile, dem Geburtsort von Bob Marley, wo er seine erste Gitarre spielte und heute in einem Marmormausoleum ruht. Die kühlen Nebelschwaden und stillen Wasserbecken der Dunn’s River Falls laden zu einer erfrischenden Auszeit ein, während die Green Grotto Caves mit ihren verwinkelten Gängen und wabenartigen Stalaktiten eine geheimnisvolle Unterwelt offenbaren – einst Zufluchtsort der indigenen Arawak und gewiefter Schmuggler. Ob Sie die Natur erkunden, die Kultur erleben oder einfach entspannen – Ocho Rios ist ein Ort, an dem Sie den Moment bewusst genießen können.
Um 18:00 Uhr legt die EXPLORA I wieder ab, Richtung Guatemala, während Sie die Eindrücke dieses karibischen Paradieses noch einmal Revue passieren lassen und sich auf weitere luxuriöse Momente auf See freuen.
Vierter Reisetag – 23. Januar 2027 – Auf See
Der heutige Tag findet an Bord des Schiffes auf See statt. Die Tage auf See mit Explora Journeys laden Sie ein, in aller Ruhe Ihren Gedanken nachzugehen, neue Energie zu tanken und Ihren persönlichen „Ocean State of Mind“ zu entdecken. Umgeben vom endlosen Blau des Ozeans erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm aus exklusivem Wellness-Erlebnis, feiner Kulinarik und stilvoller Unterhaltung, das Körper, Geist und Sinne verwöhnt und selbst höchsten Ansprüchen gerecht wird.
Diese besonderen Momente auf dem Meer schenken Ihnen die wertvolle Gelegenheit, den Alltag hinter sich zu lassen, sich selbst neu zu begegnen und besondere Augenblicke mit Ihren Liebsten zu teilen. Jeder Tag an Bord der Schiffe von Explora Journeys ist einzigartig, elegant inszeniert und hinterlässt unvergessliche Erinnerungen Ihrer Reise.
Fünfter Reisetag – 24. Januar 2027 – Santo Tomás de Castilla (Guatemala)
Am heutigen Morgen um 9:00 Uhr legt die EXPLORA I in Santo Tomás de Castilla, Guatemala, am Kai an. Der komplette Tag steht Ihnen für unvergessliche Entdeckungen und exklusive Erlebnisse zur Verfügung.
Eine gezackte Bergkette umgibt dieses Maya-Reich mit seinem wilden Dschungel – hier verschmelzen unberührte Kunstwerke harmonisch mit der Natur. Die Gesichter mächtiger Götter, die von den hoch aufragenden Tempeln des UNESCO-Weltkulturerbes Quiriguá blicken, leuchten noch immer in atemberaubendem Karminrot.
Wandern Sie durch ein Naturreservat, in dem Hunderte Vogelarten an kühlen Wasserstellen nippen, gespeist von glitzernden Wasserfällen. Eine imposante steinerne Zitadelle aus dem Jahr 1600 lädt zu einem Besuch ein: Hier können Sie sehen, wie die Spanier einst Piratenüberfälle vereitelten. Auf dem lebhaften Markt der Stadt verzaubern bunte Stickereien, handgefertigte Perlenarbeiten und kunstvolle Textilien, während der nussige Duft des heimischen Kaffees Ihre Sinne umschmeichelt – perfekt kombiniert mit einem Stück der exquisitesten Schokolade der Welt.
Um 18:00 Uhr legt die EXPLORA I wieder ab, Richtung Roatán, Honduras, während Sie die Eindrücke dieses faszinierenden Landes noch einmal Revue passieren lassen und sich auf weitere luxuriöse Momente auf See freuen.
@explora journeys
Sechster Reisetag – 25. Januar 2027 – Roatán (Honduras)
Um 9:00 Uhr legt die EXPLORA I in Roatán, Honduras, am Kai an. Der Tag steht Ihnen für exklusive Erlebnisse, Strandmomente und unvergessliche Entdeckungen zur Verfügung.
Die Gipfel des Unterwasser-Gebirgskamms von Bonacca ragen majestätisch über die Karibik hinaus. Ihre höchsten Erhebungen bilden die faszinierende Insel Roatán und ihre Nachbarinseln, die Bay Islands. Schillernde Riffe und eine überwältigende Artenvielfalt ziehen Schnorchler und Taucher in eine unberührte Unterwasserwelt, in der Regenbogenkorallen leuchten und Walhaie majestätisch ihre Bahnen ziehen.
Die farbenfrohe Garifuna-Kultur entfaltet sich in energiegeladenen Tänzen und traditionellen Speisen, während die Seele der Insel in der Roatán Rum Company in edle Flaschen gefüllt wird. Ob zu Fuß oder auf dem Wasser – wandern, angeln, paddeln oder mit dem Glasbodenboot die Küste erkunden – Sie bestimmen das Tempo. Erleben Sie Tropenfeeling pur in Mangrovenwäldern und Dschungelparks, in denen Faultiere in den Baumwipfeln dösen und bunte Aras kreischen, oder streifen Sie barfuß über den puderweichen Sand einiger der schönsten Strände Mittelamerikas.
Am Abend, um 19:00 Uhr, heißt es wieder Leinen los: Die EXPLORA I setzt Kurs, während Sie die Eindrücke dieses karibischen Paradieses noch einmal Revue passieren lassen und sich auf weitere luxuriöse Momente auf See freuen.
Siebter Reisetag – 26. Januar 2027 – Belize City (Belize)
In den frühen Morgenstunden um 7:00 Uhr erreicht die EXPLORA I Belize City, Belize. Den ganzen Tag über haben Sie Zeit, die Stadt, die Natur und die Kultur nach Herzenslust zu entdecken.
Das vielfältige Belize vereint unterschiedliche Kulturen mit einer faszinierenden Geschichte. Begegnen Sie einer spektakulären Tierwelt, tauchen Sie in die Wunderwelten unter Wasser, genießen Sie idyllische Strände und erkunden Sie antike Maya-Ruinen. Besuchen Sie das erste Jaguar-Reservat der Welt, unternehmen Sie eine Dschungeltour, wagen Sie sich in die geheimnisvolle Tiger Cave oder erleben Sie die historische Swing Bridge. Alternativ können Sie eine Kakaoplantage entdecken oder einfach unter Strohdächern entspannen.
Schwimmen Sie durch das farbenfrohe Belize Barrier Reef, beobachten Sie tropische Fische und Korallen oder mischen Sie sich unter die Einheimischen, um die Heilkräfte der Natur kennenzulernen. Für pure Entspannung erreichen Sie malerische karibische Buchten über den Hummingbird Highway. Belize City bietet Ihnen einen perfekten Mix aus Abenteuer, Ruhe und karibischem Lebensgefühl.
Am späten Nachmittag um 17:00 Uhr heißt es wieder Leinen los: Die EXPLORA I setzt Kurs, während Sie die Eindrücke Belizes noch einmal genießen und sich auf weitere luxuriöse Momente auf See freuen.
Achter Reisetag – 27. Januar 2027 – Auf See
Der heutige Tag findet an Bord des Schiffes auf See statt. Die Tage auf See mit Explora Journeys laden Sie ein, bewusst zu entschleunigen, Ihren Gedanken Raum zu geben und Ihren persönlichen „Ocean State of Mind“ zu entdecken. Umgeben vom endlosen Blau des Ozeans erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm aus exklusivem Wellness-Erlebnis, feiner Kulinarik und stilvoller Unterhaltung, das Körper, Geist und Sinne verwöhnt und selbst höchsten Ansprüchen gerecht wird.
Diese besonderen Stunden auf dem Meer schenken Ihnen die kostbare Gelegenheit, den Alltag hinter sich zu lassen, zur Ruhe zu kommen und besondere Momente mit Ihren Liebsten zu genießen. Jeder Tag an Bord der Schiffe von Explora Journeys ist einzigartig gestaltet, luxuriös inszeniert und hinterlässt unvergessliche Erinnerungen.
@explora journeys
Neunter Reisetag – 28. Januar 2027 – Key West (USA)
Am Vormittag um 10:00 Uhr legt die EXPLORA I in Key West, Vereinigte Staaten von Amerika, am Kai an. Den Tag über steht Ihnen die Insel offen, um sie ganz nach Ihren Wünschen zu erkunden.
Key West mag zwar an Floridas südlichstem Punkt liegen, doch hier beginnt das wahrhaft entspannte Leben. Nur einen Steinwurf von Kuba entfernt, ist es die letzte der kleinen Koralleninseln und berühmt für ihre Geschichte, Kultur, Fischerei, exquisite Küche und die bunten, bonbonfarbenen Häuser. Schnorcheln, surfen, nach Terminvereinbarung shoppen oder an einer privaten Meeresfrüchteverkostung teilnehmen – Sie bestimmen, wie Sie den Tag gestalten.
Erkunden Sie die Insel bei einer Old Town Trolley Tour, besuchen Sie Hemingways ungewöhnliches ehemaliges Wohnhaus oder lernen Sie im Butterfly & Nature Conservatory über 50 verschiedene Schmetterlingsarten kennen, während elegant die langbeinigen Flamingos ihre Runden ziehen. Key West ist nicht nur ein sonniger Strandort, sondern ein Lebensgefühl, bei dem die einzige Regel lautet: Genießen Sie jeden Moment!
Am Abend um 21:00 Uhr heißt es wieder Leinen los: Die EXPLORA I setzt Kurs, während Sie die Eindrücke von Key West noch einmal Revue passieren lassen und sich auf weitere luxuriöse Momente auf See freuen.
Zehnter Reisetag – 29. Januar 2027 – Miami (USA)
Am Morgen um 8:00 Uhr legt die EXPLORA I in Miami, Florida, an. Das Ausschiffen erfolgt zwischen 9:15 Uhr und 10:30 Uhr, danach beginnt Ihr Aufenthalt an Land.
Willkommen in Miami und South Beach, Kulisse für zahlreiche kultige Filme und Vorreiter der lateinamerikanischen Kultur. Entdecken Sie bei einem Rundgang die pastellfarbenen, geometrischen Gebäude des Art-déco-Viertels und die beeindruckenden Graffiti-Wandmalereien der Wynwood Walls. Tauchen Sie ein in das pulsierende Leben in Little Havana, dem Herzstück dieser großartigen Stadt, wo Café Cortadito, süßer Zuckerrohrsaft, Hatuey-Bier und Guaveneis an Straßenständen angeboten werden.
Mischen Sie sich unter die Einheimischen beim Domino-Spielen, Diskutieren über Politik oder beim Zigarrenrauchen. Tanzen Sie ausgelassen bei einem Salsakurs, stöbern Sie in Designer-Boutiquen oder erleben Sie den Nervenkitzel einer Speedbootfahrt zwischen Marlinen und Haien. Wer es ruhiger mag, kann im Naturparadies des Everglades-Nationalparks seltene und gefährdete Tierarten beobachten. Sie werden feststellen: Der Traum von Miami wird wahr – und es sind nicht nur die kubanischen Rhythmen, die Sie in Schwung bringen.
Die Kreuzfahrt endet leider für Sie. Es beginnt die individuelle Heimreise. Auf Wunsch kann jedoch der Aufenthalt in Miami oder in den Vereinigten Staaten verlängert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Kreuzfahrt zu unternehmen, einen längeren Aufenthalt in der Karibik zu genießen oder weiter nach Südamerika zu reisen. Fragen Sie bei uns nach – wir helfen Ihnen gerne bei der Planung.
Die Sonne, der Strand, die Palmen, das Meer – Szenen wie auf einer Postkarte. Miami ist ein lebendiger Treffpunkt von Jet Settern und internationalen Reisenden. Besonders beliebt ist South Beach, die Insel zwischen Washington Avenue und Ocean Drive, die für ihre pastellfarbenen Gebäude, pulsierende Atmosphäre und exklusive Szene bekannt ist. South Beach gilt als einer der bekanntesten und meistbesuchten Stadtteile Miamis und ist ein perfekter Ausgangspunkt, um das Flair dieser faszinierenden Metropole zu erleben.
- In Miami gibt es viele Möglichkeiten, den Strandtag nach eigenen Vorlieben zu gestalten. Besonders beliebt ist der Strand an der Kreuzung Ocean Drive und 12th Street, wo Sie entspannt den weißen Sand und die Sonne genießen können. Für Besucher, die es ruhiger und etwas abgeschiedener mögen, liegt etwa 30 Minuten nördlich der Haulover Strand, ein bekannter FKK-Strand
- Zum Einkaufen und Bummeln eignet sich die Lincoln Road, eine Fußgängerzone, die sich von der Collins Avenue bis zur Alton Road erstreckt. Hier finden Sie zahlreiche Geschäfte, Cafés und Restaurants
- Für das Nachtleben in Miami bieten sich zahlreiche Bars und Lokale an. Das twist (1057 Washington Ave) kombiniert mehrere verschiedene Szenarien auf einmal und ist eines der beliebtesten Ziele in der Gegend. Ebenso beliebt sind das Score (1437 Washington Ave) und das Mova (1625 Michigan Ave). Im Mova sind die Cocktails besonders empfehlenswert – zur Kostenkontrolle empfiehlt sich ein Besuch während der Happy Hour
- Das Palace Bar & Grill (1200 Ocean Drive) ist vom Frühstück bis zum Abendessen geöffnet und bietet abwechslungsreiche Unterhaltung. Zudem liegt es in unmittelbarer Nähe zum Strand an der Ocean Drive, sodass sich ein Besuch ideal mit einem Tag am Meer verbinden lässt
- Miami gilt als einer der besten Häfen für Kreuzfahrten und bietet zahlreiche Möglichkeiten für einen entspannten oder aktiven Aufenthalt. Wer die Reise verlängern möchte, findet hier zahlreiche Optionen, um den Aufenthalt unvergesslich zu gestalten
Exklusiver Flair – Luxus Kreuzfahrt – luxuriös und elegant
Das Ziel ist es, Luxusreisen auf den Meeren und Ozeanen durch das Zusammenspiel von eleganten Schiffen, inspirierenden Erlebnissen, hoher Nachhaltigkeit, dem Luxus aus Zeit und Raum und intensivem Engagement für anspruchsvolle Reisende erlebbar zu machen. Neue Konzepte für nachhaltiges Reisen und vor allem mit all den Selbstverständlichkeiten, welche einen wahren, unaufdringlichen Luxus ausmachen. Zwar keine thematisch gebundene Reise an sich, wer jedoch großen Wert auf First Class Kreuzfahrt Reisen legt und hierfür verfügbare Kontingente nutzen möchte, ist herzlich eingeladen, auf dieser erlebnisreichen und eleganten Reise mit dabei zu sein. Die Extravaganz spiegelt sich überall wider. Ein Reiseerlebnis der Extraklasse!
@explora journeys
@explora journeys
Nachhaltigkeit – Luxus Kreuzfahrt
Mit der neuesten Katalysatortechnologie SCR reduziert Explorer Journeys die Stickoxidemissionen um 90 Prozent. In Häfen beziehen die Schiffe, eine entsprechende Infrastruktur vor Ort vorausgesetzt, Landstrom, wann immer möglich aus erneuerbaren Energien. Es wird sichergestellt, dass die Schiffe die Bedingungen der freiwilligen RINA DOLPHIN Zertifizierung erfüllen und so durch niedrige Schallemissionen unter Wasser die dort lebenden Säugetiere schützen.
Bereits jetzt wird an Bord Platz für Batteriespeicher vorbehalten, um auf eine hybride Stromerzeugung umsteigen zu können, sobald dies technologisch möglich ist.
Wellness und Fitness – Luxus Kreuzfahrt
Im über 700 Quadratmeter großen Wellnessbereich Indoor und Outdoor, im 270 Quadratmeter großen Fitnessbereich mit modernsten Geräten, auf dem Joggingparcours und dem Ballsportfeld oder im Fitnessstudio für Gruppen- und Einzeltrainings können Sie Ihre Transformation aktiv angehen. Sie werden zusätzlich mit Wellness- und Fitnesserlebnissen an Land, Ernährungs- und Schlafprogrammen unterstützt.
@explora journeys
Pools und Außenbereiche – Luxus Kreuzfahrt
Damit Sie den „Ocean State of Mind“ erleben, wurde bei der Gestaltung der EXPLORA II das Element Wasser in den Mittelpunkt gestellt. Die Außenbereiche sind mehr als 6.250 Quadratmeter groß und bieten einen spektakulären Meerblick sowie zahlreiche In- und Outdoor-Whirlpools entlang des Promenadendecks. Zusätzlich gibt es drei Außenpools, davon einen Adult Only Pool, 64 Cabanas und einen 1.200 Quadratmeter großen Innenpool mit beweglichem Glasdach, der größte und einzige seiner Art in der Branche, für Baden und Entspannen bei jedem Wetter.
@explora journeys
@explora journeys
@explora journeys
Lounges und Bars – Luxus Kreuzfahrt – Abendgestaltung
Mehr als zehn Lounges und Bars passen sich Ihnen an die Tageszeit an, sind tagsüber Orte zum Entspannen in einer ruhigen Nische und abends soziale Treffpunkte auf einen erlesenen Drink bei Live-Musik und kuratierten Performances.
Malt Whiskey Bar

Helios Pool & Bar

Sky Bar

Journeys Lounge


Explora Lobby

Kulinarische Genüsse – Luxus Kreuzfahrt
Neun feine, kleine Restaurants verwöhnen Sie mit ganz unterschiedlichen exklusiven Köstlichkeiten, von panasiatischer Küche bis zum Steakhouse, vom Konzeptrestaurant des Küchenchefs bis zum Poolrestaurant. Jedes Restaurant zelebriert international bekannte Kochtalente und legt Wert auf Nachhaltigkeit sowie frische, gesunde Zutaten, die speziell von lokalen Partnern bezogen werden. Selbstverständlich entscheiden Sie, wann und wo Sie speisen möchten – fernab von festen Tischzeiten und sehr gern auch In-Suite.
@explora journeys
@explora journeys
Die Ocean Suites – Luxus Kreuzfahrt – EXPLORA I
In den 461 Suiten, Penthouses und Residences, selbstverständlich allesamt außen gelegen, setzen sich der entspannte Luxus und das elegante europäische Design fort. Das Erlebnis, auf dem Meer zu reisen, ist dank der bodentiefen und raumhohen Panoramafenster sowie der gläsernen Terrassenrelings intensiv spürbar. Egal, ob im Wohnbereich, im Schlafbereich oder auf der privaten Terrasse – Meerblick ist überall garantiert.
Weiter genießen Sie zum Beispiel:
-
Essbereich und Sonnenliegen auf der privaten Terrasse
-
begehbarer Kleiderschrank mit Schminktisch
-
Walk-In-Dusche und Fußbodenheizung im Bad
-
individuell befüllte Minibar, Espressomaschine, Teebereiter
-
Highspeed-Wi-Fi mit eigenem Router
-
Infotainment-System mit Smart-TV
-
24-Stunden-Suitenservice
Ocean Suites
Zwischen 35 und 39 Quadratmetern groß, genießen hier zwei Erwachsene ausgesuchtes Design und exklusives Wohnen, von der privaten Terrasse über den Wohnbereich bis hin zum umfangreichen Kissenmenü.
@explora journeys
@explora journeys
Erlebnisse an Land – Luxus Kreuzfahrt – Explora Journeys
Den „Ocean State of Mind“ spüren Sie auch an Land, denn es wird viel Zeit eingeplant, um in das jeweilige Land einzutauchen. Es wird ein besonders breites Portfolio an Destination Experiences angeboten. Mal in berühmten Häfen, mal abseits bekannter Pfaden, erkunden Sie entzückende Kleinode an der Küste bis tief ins Landesinnere, stets auf der Spur von authentischen Begegnungen und einzigartigen Erfahrungen.
Luxus Kreuzfahrt – Portfolio:
BOUNDLESS DISCOVERIES
Must-Do Erlebnisse an versteckten Naturwundern mit VIP Zugang.
ENCHANTING EXPERIENCES
Namhafte Experten ihres Fachgebiets intensivieren die Begegnungen mit Menschen, Kulturen und Naturräumen. Intime Erlebnisse in kleinen Gruppen.
BEYOND BOUNDARIES
Intensive Abenteuer für Adrenalinjunkies und Liebhaber feinen Nervenkitzels.
IN COUNTRY IMMERSIONS
Konzipiert als drei- oder mehrtägige Exkursion in Kleingruppen vor oder nach der Reise, für noch tiefere Horizonteröffnungen in den besuchten Ländern.
TAILORED EXPERIENCES
Private, maßgeschneiderte Erlebnisse für Gäste, die das Besondere mit Seltenheitswert suchen.
USA und Karibik
Reisen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Vielfalt unserer Welt zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. Durch den Kontakt mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen können wir nicht nur Neues lernen, sondern auch unsere Empathie und Toleranz gegenüber anderen stärken. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der Gesellschaften zu entwickeln.
Zudem möchten wir Ihnen einen Einblick in die kulturelle Offenheit des jeweiligen Landes geben: Wie tolerant ist die Gesellschaft gegenüber verschiedenen Lebensweisen? Wie entwickelt sich das gesellschaftliche Verständnis für Diversität und interkulturellen Austausch? Reisen sind eine wunderbare Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, Vorurteile abzubauen und den eigenen Horizont zu erweitern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Was gibt es bei Ihrer Reise nach USA, Karibik zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachtet, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Länderinformationen USA anzeigen
Länderinformationen Jamaica anzeigen
Länderinformationen Belize anzeigen
Länderinformationen Honduras anzeigen
Länderinformationen Guatemala anzeigen
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
