Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Spanien
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Nach den heftigen Unwettern im Osten und Süden des Landes dauern die Aufräumarbeiten in der Provinz Valencia weiter an.
Der Zugverkehr ist zum Teil noch eingeschränkt und teilweise sind auch Straßen nicht befahrbar. Über Einschränkungen im Straßennetz informieren die spanische Straßenverkehrsbehörde und die Regierung der autonomen Gemeinschaft Valencia.
Sicherheit
Terrorismus
Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Sowohl in größeren Städten als auch in den touristischen Zentren und Ausflugszielen auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste sowie auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
In Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte zu beobachten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonderer Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.
Entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch im weiteren Verlauf) kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen. Die Betroffenen werden dabei von einem oder zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, häufig auch mit einem deutschen oder einem anderen ausländischen Kennzeichen, durch Hupen oder durch Werfen von Steinen auf vermeintliche oder tatsächliche Schäden am Fahrzeug (z. B. absichtlich herbeigeführte Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung“ angeboten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Polizei und für Besuche von Barcelona mit den Sicherheitstipps und Verhaltensregeln der Stadt vertraut.
- Halten Sie nicht auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
- Lassen Sie beim Aufsuchen der nächsten Tankstelle, Raststätte oder des nächsten Parkplatzes keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab – auch wenn Sie zu zweit sind.
- Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas“ oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
- Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Siehe Aktuelles
Busch- und Waldbrände
An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es auf dem Festland wie auf den Inseln immer wieder zu zum Teil auch großflächigeren Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Überschwemmungen und Stürme
Am Ende des Sommers kommt es in vielen Landesteilen häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas“ (span: Flussbetten) können sich dann unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.
Am Mittelmeer kann es zu vereinzelten schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen.
Erdbeben und Vulkanausbrüche
Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.
Der im September 2021 auf der Insel La Palma ausgebrochene Vulkan gilt seit Dezember 2021 offiziell als erloschen. Seither kann La Palma wie die anderen kanarischen Inseln wieder ohne Bedenken besucht werden. Ein Teil der Insel ist nach wie vor Sperrgebiet. Trotz reger Bautätigkeit sind noch immer mehrere Straßenverbindungen unterbrochen.
- Beachten Sie unbedingt das Betretungsverbot der Sperrzonen auf La Palma und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
- Informieren Sie sich über die Medien z.B. beim staatlichen meteorologischen Institut AMET.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
Reiseinfos
Ein- und Ausreise über Frankreich
Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.
- Bitte beachten Sie in diesem Kontext die Reise- und Sicherheitshinweise zu Frankreich.
- Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
- Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.
Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP“ gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje“, „VIA-T“ oder „T“ gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.
In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde.
In mehreren Städten, darunter Madrid und Barcelona, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid bzw. Barcelona).
Auf Formentera wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.
An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein.
Im Winter und Frühling sind in Nord- und Zentralspanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.
Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:
- Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye,
- die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.
Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute“ des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés“ von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.
In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen.
Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.
Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.
- Beachten Sie ggf. die allgemeinen Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.
Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.
In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Informationen bieten die spanischen Behörden.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Medizinische Versorgung
Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Unverbindliche
Reiseplanung
Club Urlaub auf den Kanaren – Fuerteventura – Urlaub im Club Aldiana
Der Club Aldiana im Süden von Fuerteventura erwartet euch. Die schöne Anlage liegt direkt am kilometerlangen Sandstrand. Hier entdeckt man den langen Sandstrand am Atlantik oder erkundet außerdem die schroffe Insel mit ihren vielen Naturschönheiten. Beispielsweise mit dem Mietwagen unterwegs? Das ist übrigens die beste Art, um die diese zu entdecken.
Fuertevenura – das große Abenteuer!
Karge Berglandschaften im Inselinnern, vom Wind geformte Sanddünen und kleine beschauliche Dörfer, welche wie Oasen wirken. All das findet man auf Fuerteventura. Schon Willi Brandt entdeckte die Insel nebenbei für sich als einzigartigen Erholungs- und Urlaubsort.
Der Club Aldiana – Club Urlaub Kanaren in bester Form
Die Bungalows im Club Aldiana direkt am Strand geben zudem die Gelegenheit abzuschalten und einfach mal die Seele baumeln zu lassen. Ob Wassersport, Golf oder Tennis – versucht euch an abwechslungsreichen Sportangeboten oder entspanne darüber hinaus bei einer wohlverdienten Massage. Im Beachclub ist übrigens die ganze Familie eingeladen. Aldiana Cluburlaub Kanarische Inseln. Das ist folglich die perfekte Mischung aus Entspannung und Aktivurlaub.
möglicher Reisepreis: 8 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 835 €
Individuelle Anreise auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen, für den Zeitraum Mai, ohne Anreise
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer, sowie der Zimmerkategorie ändern.
Vielleicht gefällt euch auch:
Club Aldiana Salzkammergut – Urlaub in Österreich
oder
Familien Hotel Kreta – Griechenland – Creta Maris Beach Resort
Deine Highlights Club Urlaub Kanarische Inseln
- All Inclusive – Siehe Reiseleistungen
- Balkon oder Terrasse
- Kinderbetreuung ab 2 Jahren
- Nutzung der Aldiana Wellness-Oase inkl. Sauna
- Umfangreiches Sportangebot sowie inkl. Schnupper- und Fitnesskursen
- Frühbucher und Sonderangebote verfügbar – je nach Saison und Anfrage
Zubuchbare Extras
- Einzelzimmer möglich
- Andere Zimmer/Suiten buchbar – siehe Beschreibung
- Andere Abflugorte und Reisetage möglich – Preise auf Anfrage – Abschläge und Zuschläge können entstehen
- Optionale Aktivitäten
- Mietwagenangebot buchbar
- Optionale Ausflüge buchbar
- Transfer zubuchbar
Bei der Buchung des Angebotes tritt Plane-Deinen-Urlaub und die Go Holidate GmbH nur als Vermittler auf. Vertragspartner ist der jeweilige Reiseveranstalter zum Angebotszeitpunkt. Wir kümmern uns um die beste Beratung und Betreuung bei der Buchung.
Im Folgenden findet ihr eine Beschreibung des Angebotes/Hotels des Reiseveranstalters Aldiana GmbH – Aldiana Club Urlaub Fuerteventura.
Aldiana Club Fuerteventura
Club Highlights:
- Tennis
- Fitness & Yoga
- Las Gaviotas Beachclub
- Flosse Babybetreuung
- Langer Sandstrand
- Welldiana
- Golf
- Kiten
Beste Aussichten auf Sporturlaub:
Hoch oben, mit großartigem Blick auf den türkisblauen Atlantik, thront er auf seinem Felsen: der Aldiana Club Fuerteventura begeistert er nicht nur mit grandioser Lage, sondern auch mit seinem vielfältigen Angebot seine Fans. Hier fühlt sich der Winter wie ein Frühsommer an - mit perfekten Bedingungen für Tennis, Beachvolleyball, Fitness, Yoga, Radsport, Bogenschießen und vieles mehr - und zwar das ganze Jahr. Die beständige Brise lockt die Kitesurfer, und auch Wellenreiter finden ganz sicher die perfekte Welle. Nach anregenden Tagen verheißt das Welldiana Club Spa mit Massagen und Anwendungen Entspannung für Körper und Geist.
Der Club:
Nur die Palmen überragen das Grün der üppigen Sträucher, überall ziehen farbenprächtige Blüten die Blicke auf sich: Der botanische Garten des Aldiana Clubs Fuerteventura ist eine Oase der Erholung. Auf der Liegewiese um die Poollandschaft warten viele lauschige Plätze. Wer gern aktiv ist, findet auf dem Clubgelände gleich 11 Tennisplätze, ein modernes Fitness-Studio, zahlreiche GroupFitness Kurse, eine Radsport-Station und sogar eine eigene Tauchstation. Für die Entspannung sorgt das großzügige Welldiana Club Spa. Genießer lieben das Buffet-Restaurant mit Riesen-Abwechslung oder das Strandrestaurant Las Gaviotas Beach mit Blick aufs Meer.
Info:
ÖFFNUNGSZEIT SOMMER 2025
01.05. BIS 31.10.2025
20% Frühbuchervorteil:
20% ERMÄSSIGUNG AUF DEN HOTELPREIS BEI BUCHUNG BIS 30.11.2024
10% ERMÄSSIGUNG AUF DEN HOTELPREIS BEI BUCHUNG VOM 01.12.2024 BIS 31.01.2025
Gültig pro Aufenthalt und vollzahlender Person ab 7 Nächte in der gesamten Saison. Der Frühbucher-Vorteil ist mit weiteren Preisvorteilen (z.B. Aldiana YOUNG) kombinierbar.
10% Langzeit-Special:
10% ERMÄSSIGUNG BEI EINEM AUFENTHALT AB 22 NÄCHTE
Gültig pro Aufenthalt und vollzahlender Person ab 22 Nächte in der gesamten Saison. Kombinierbar mit weiteren Preisvorteilen wie dem Frühbucher-Vorteil und Aldiana YOUNG.
YOUNG-200:
BIS ZU € 200,- ERMÄSSIGUNG
Bei Buchung ab 7 Nächte erhalten junge Erwachsene von 18 bis 30 Jahre eine Ermäßigung von € 200,- pro Woche bei einer Pauschalreise und € 100,- pro Woche bei eigener Anreise. Gültig ab einem Mindestaufenthalt von 7 Nächten und für alle Zimmerkategorien (außer Bestpreis-Zimmer - DP1) und während der gesamten Saison. Kombinierbar mit weiteren Preisvorteilen.
KINDER-VORTEILE:
Im Einzelzimmer ermäßigt 1 Vollzahler 1-2 Kinder. Im Familienzimmer und in der Suite ermäßigen 2 Vollzahler 1-4 Kinder.
All Inclusive:
Vollpension inklusive Bier, Tischwein, Softdrinks, Tafelwasser sowie Snackline nachmittags und Getränke an den Bars. Viele Sportarten und Schnupperstunden.
Lage/Strand:
Auf einem Felsplateau oberhalb des 20 km langen, weitläufigen und feinsandigen weißen Dünenstrandes von Jandia gelegen. Der Ort Morro Jable liegt in 5 km Entfernung, der Flughafen in Puerto del Rosario ca. 90 km.
Ausstattung:
Der Club verfügt über eine große Poolanlage mit Liegewiesen im Garten, Restaurants, Bars, Beachbar und Bodega, Theater, Teens Lounge, Nightclub Blue Dolphin, Tagungsräume, Welldiana Club Spa mit renoviertem Innenpool, zahlreiche Sportmöglichkeiten, Frisör, Boutiquen und Minimarkt. Flosse Club mit Kinderpool (beheizt) und Spielplatz. WLAN im gesamten Club kostenfrei.
Zimmer:
- 361 Zimmer
- Bungalowzimmer mit Dusche, WC, Terrasse oder Balkon, TV, Telefon, Mini-Kühlschrank, Haartrockner,Safe und Klimaanlage/Heizung.
- Zimmer im Haupthaus mit Dusche, WC, Balkon, Telefon, TV, Mini-Kühlschrank, Haartrockner, Safe und Klimaanlage/Heizung.
- Alle Zimmer verfügen zusätzlich über eine Espressomaschine.
- Verschiedene Zimmerkategorien, auf Bungalows und Hotelgebäude verteilt, 15 Atlantik Suiten (75-85 m²) mit großzügigen Terrassen; in den Atlantik Suiten und in den Hotel Suiten Frühstücksservice (gegen Gebühr), Minibarservice
- Einzelzimmer sind Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
Doppelzimmer im Haupthaus:
(DBU)
Zentral gelegen mit kurzen Wegen zum Pool, zur Bar sowie zum Restaurant und daher mitten im Geschehen, ca. 26 qm. Zustellbett: ca. 80 x 190 cm. Einzelzimmer sind Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
Doppelzimmer im Bungalow:
(DB1 und D1M)
Kombinierter Wohn-/Schlafraum mit (D1M) oder ohne (DB1) Meerblick, ca. 21 qm. Ausziehbares Schlafsofa: ca. 160 x 200 cm. Einzelzimmer sind Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
Juniorsuite im Bungalow:
(JB1 und JBM)
Für 2-3 Personen, kombinierter Wohn-/Schlafraum, separates Schlafzimmer, mit (JBM) oder ohne (JB1) Meerblick, ca. 26 qm. Ausziehbares Schlafsofa: ca. 160 x 200 cm.
Juniorsuite Superior im Bungalow:
(JS1)
Für 2-3 Personen, 1 Schlafzimmer, 3. Person im separaten Wohnzimmer, mit eingeschränktem Meerblick, ca. 34 qm. Ausziehbares Schlafsofa: ca. 160 x 200 cm.
Familienzimmer im Bungalow mit Verbindungstür:
(FV1 und FVM)
2 Doppelzimmer mit Verbindungstür für 4 Personen, jeweils kombinierter Wohn-/Schlafraum, mit (FVM) oder ohne (FV1) Meerblick, ca. 42 qm. Ausziehbares Schlafsofa: ca. 160 x 200 cm.
Familienzimmer Superior im Bungalow:
(FS1)
Für 4 Personen, 2 Schlafzimmer mit separatem Wohnzimmer, mit eingeschränktem Meerblick (wie Juniorsuite Superior und mit einem zusätzlichen Schlafzimmer), ca. 56 qm. Ausziehbares Schlafsofa: ca. 160 x 200 cm.
Atlantik Suite:
(WB1 im EG und WBM im OG)
2 Schlafzimmer, Wohnzimmer, großes Bad mit Whirlpool, WC und 2 Waschbecken, kleines Badezimmer mit Dusche, Waschbecken und separatem WC, Terrasse mit Teakholz-Liegestühlen. Ausgestattet mit TV, Kaffee-/Tee-Station, Bügeleinrichtungen, Klimaanlage, mit (WBM) oder ohne (WB1) Meerblick, ca. 75 qm. Frühstücks-Roomservice gegen Gebühr. Zustellbett: ca. 90 x 190 cm.
Atlantik Suite Superior:
(WSM im EG)
Mit Meerblick, in erster Reihe gelegen. Großzügige Terrasse mit Gartenanteil. Ausstattung wie Atlantik Suite, zusätzlich Bad mit Bidet, ca. 85 qm. Zustellbett: ca. 90 x 190 cm.
Suite im Haupthaus:
(WBU)
Für 2 Personen, Salon, Schlafzimmer, mit sep. Badezimmer, Dusche/WC und Gäste-WC. Kaffee-/Tee-Station, mit seitlichem Meerblick. Frühstücks-Roomservice gegen Gebühr. Zentral gelegen mit kurzen Wegen zum Pool, zur Bar sowie zum Restaurant und daher mitten im Geschehen, ca. 54 m2.
Doppelzimmer zur Alleinbenutzung:
(EX1 und EX2)
Das Doppelzimmer zur Alleinbenutzung ist ein Zusatzkontingent und wird nach Platzverfügbarkeit angeboten. Die Unterbringung kann in allen Zimmerkategorien erfolgen. Es können keine Kundenwünsche zu Lage und Ausstattung entgegengenommen werden.
Familien-Doppelzimmer Bungalow ohne VT:
(FX1)
Die Familien-Doppelzimmer ohne VT sind ein Zusatzkontingent für Familienzimmer und werden nach Platzverfügbarkeit angeboten. Die Unterbringung erfolgt in zwei neben-/nah beieinanderliegenden Doppelzimmern im Bungalow (ohne Meerblick). Diese Kategorie ist besonders für Familien mit älteren Kindern geeignet.
Bestpreis-Zimmer:
(DP1)
Das Bestpreis-Zimmer wird nach Platzverfügbarkeit angeboten. Die Unterbringung erfolgt je nach gebuchter Kategorie in einem Doppel- oder Familienzimmer. Es können keine Kundenwünsche zu Lage und Ausstattung entgegengenommen werden.
Reservierung von nebeneinanderliegenden Zimmern (außer Bestpreis-Zimmer):
Bei Buchung von Familien mit Kindern bis 14 Jahre und Zimmern der gleichen Kategorie (gleicher Anreisetermin) für Doppelzimmer im Bungalow und Doppelzimmer im Hotel (nicht Suite) können diese jeweils nach Verfügbarkeit nebeneinander- bzw. gegenüberliegend reserviert werden.
Geniessen:
- Buffet-Restaurant mit Live-Cooking-Stationen und Außenterrassen, Langschläferfrühstück, separater Bereich für Familien mit Kindern, Asia Corner und Gourmet Lounge
- Green Rosin: perfekt abgeschmeckt und ohne Konservierungsstoffe - die veganen und vegetarischen Leckerbissen von Sterne-Koch Frank Rosin zu allen Mahlzeiten
- Renoviertes À-la-carte-Restaurant Las Gaviotas Beach (gegen Aufpreis): neues Konzept mit kulinarischen und regionalen Besonderheiten mit Blick aufs Meer
- Bars: Poolbar, Las Gaviotas Bar (gegen Aufpreis), Bodega, Nightclub
Erleben:
- Entdecken: Whalewatching, „Flounder Sailing" auf einer Segeljacht, Inselrundfahrt VIP-Tour oder Oasis Wildlife, das besondere Zoo-Erlebnis (gegen Gebühr)
- Niveauvolle Tages- und Abendunterhaltung
- Sky Sportprogramme
- Gala-Tag: jede Woche ein ganzer Tag voller Highlights, abends unter dem Motto „Schwarz-Weiß“
Welldiana:
Club Spa mit Innenpool, Saunalandschaft mit Whirlpool, Ruheraum und -garten, außerdem u. a. Massagen, Kosmetik, exotische Anwendungen (gegen Gebühr).
Sport:
- Basketball
- Beachvolleyball
- Bogenschießen (bereits ab 11 Jahre im Rahmen der Kinderbetreuung)
- Fitness-Studio: mit Cardio- und Krafttrainingsgeräten sowie Functional Training Area von Technogym und Precor (Zutritt ab 18 Jahre)
- Golf: Jandia Golf Course in nur 5 Min. Entfernung, Golfkurse und Platzreifeprüfung*; Golfclubs Las Playitas, Fuerteventura und Salinas, 45 bis 60 Min. entfernt
- GroupFitness: zahlreiche Fitness- und Entspannungsprogramme
- Indoor Cycling
- Padel: 2 Courts, Schlägerverleih und Platznutzung kostenfrei; Padelkurse
- Personal Training (gegen Gebühr)
- Radsport: Verleih von Mountainbikes, E-Moutainbikes, Fatbikes und Rennrädern; geführte Touren
- Soccercourt
- Softsport: Barfußpark, Cross Boccia, Darts, Minigolf, Multifunktionsplatz, Slackline, Tischtennis
- Tauchen: abwechslungsreiche Tauchreviere im Unterwasser-Naturschutzpark, vielseitiges Kursangebot und Tauchexkursionen*
- Tennis: 11 Quarzsandplätze, Schlägerverleih und Platznutzung kostenfrei; Tenniskurse und wöchentliche Tennisturniere, Tennis Camps mit ehemaligen Weltklassespielern*
- Wassersport: Kite- und Wellenreitkurse an verschiedenen Spots (Transfer 10-25 Min.)
- Yoga
Neue Tauchschule:
Fuerteventura Buceo
Basis nicht auf dem Clubgeände, aber Shuttle inklusive
Buchung direkt beim Anbieter:
Fuerteventura buceo
Ansprechpartner: Nico
+34 928 54 14 18 <tel:+34928541418> oder +34 622 19 66 10 <tel:+34622196610>
<https://fuerteventurabuceo.com/de>
Babys, Kids & Teens:
- Flosse Babybetreuung: professionelle Betreuung von 0-24 Monate (gegen Gebühr)
- Betreuung der 2- bis 6-Jährigen von 09.00 bis 21.00 Uhr, in der deutschen Hauptferienzeit spezielle Programme für die 7- bis 17-Jährigen
- Flosse Schwimmschule: Schwimmkurse für Kinder ab 4 Jahre während der gesamten Saison*
* Durchführung durch Partnerunternehmen gegen Gebühr, Tennisplatz-Nutzung kostenfrei
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