Namibia
Reise- und Sicherheitshinweise
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Botschaft Namibias in Berlin.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einreisebestimmungen. Es gelten die unter Einreise und Zoll aufgeführten Einreisebestimmungen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen. Bei Weiterreise nach Südafrika beachten Sie bitte die dortigen Reise- und Sicherheitshinweise.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen und schlecht belüfteten Räumen sowie in Flugzeugen wird empfohlen, eine Maske zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, Corner of Hosea Kutako Drive and Harvey Street, Erf: 6971, Windhoek North Opposite Electoral Commission of Namibia (ECN), und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die politische Lage in Namibia gilt als stabil.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Mit Diebstahlsdelikten ist in Windhuk und der Provinz jederzeit zu rechnen. Auch bewaffnete Raubüberfälle werden registriert, von denen Touristenunterkünfte nicht ausgenommen sind.
In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind, zuletzt auf Spaziergänger im Stadtrandgebiet wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill.
Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen (z.B. Hinweis auf einen angeblichen technischen Defekt) zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt.
Ein erhöhtes Überfall- bzw. Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden.
Touristen sind bevorzugte Opfer von Kreditkartenbetrug, die Zahl der Fälle nimmt rapide zu.
- Unternehmen Sie Spaziergänge möglichst ohne Wertsachen und nicht im Dunkeln und seien Sie im Stadtrandgebiet von Windhuk besonders vorsichtig.
- Seien Sie bei Fahrten im Land auch bei kurzen Zwischenstopps vorsichtig.
- Übernachten Sie nur in bewachten Unterkünften.
- Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auch auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen.
- Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum mit sich.
- Nutzen Sie keine Taxis, in denen sich weitere Fahrgäste befinden und lassen Sie keine unbekannten Fahrgäste in Taxis zusteigen.
- Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, es im aufzugebenden Gepäck zu befördern.
- Geben Sie bei Kartenzahlungen Ihre Kreditkarte nicht aus der Hand.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Besonders in den Frühlingsmonaten der südlichen Hemisphäre kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Buschbränden kommen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Insbesondere Gebiete im Norden Namibias zwischen der „Etoscha-Pfanne“ und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit von Januar bis April von Überschwemmungen betroffen sein. Straßen können dann nur eingeschränkt nutzbar sein.
Trockenflussbetten im ganzen Land können sich in der Regenzeit unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen.
- Befolgen Sie Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz sowie Eisenbahnverbindungen zwischen Windhuk und Swakopmund. Das Straßennetz ist gut ausgebaut, außer den Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten.
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Übermüdung, ungewohnte Hitze, Höhenunterschiede und anstrengende Fahrten auf unbefestigten Straßen können gefährliche Erschöpfungszustände verursachen und das Unfallrisiko erhöhen.
Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr!).
Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis führen zur Aufnahme von Passagieren oft plötzliche und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch.
Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem „Tracker“ aus, der es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz.
Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen haben im Schadensfall die Beweislast des Öfteren umgekehrt und vom Versicherten den Nachweis verlangt, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Hier kann es zu weitreichenden Folgen und sogar zum Haftbefehl kommen.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
- Seien Sie bei Fahrten auf Schotterpisten besonders vorsichtig.
- Fahren Sie direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen.
- Leisten Sie bei Verkehrsdelikten keine Sofortzahlung von Bußgeldern, sondern bei der nächstgelegenen Polizeistation.
- Bei Anmietung von Fahrzeugen und Abschluss von Versicherungen prüfen Sie genau die vollständigen Vertragsbedingungen und hinterfragen Sie Unklarheiten.
- Mieten Sie Fahrzeuge möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN – ist.
- Kontrollieren Sie Bremsen und Reifenzustand vor Fahrtantritt auf ihre Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein von Werkzeug und Wagenheber.
- Führen Sie wegen häufiger Reifenpannen auf Schotterpisten möglichst zwei Reserveräder mit.
Besuch von Nationalparks im Norden und Grenzgebiet zu Angola
In den Nationalparks im Norden Namibias sind seitens der Regierung die offiziellen Aktivitäten zur Bekämpfung der Wilderei verstärkt worden.
Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
- Erkundigen Sie sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen.
- Verhalten Sie sich im Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, zurückhaltend.
- Seien Sie im Grenzbereich vorsichtig und überschreiten Sie diese nicht.
Führerschein
Es ist entweder der internationale Führerschein erforderlich, der stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder zumindest eine amtliche Übersetzung des deutschen Führerscheins in die englische Sprache mitzuführen.
LGBTIQ
Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten. Während einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen straflos sind, sind sie zwischen Männern, jedoch ausschließlich in Form des Analverkehrs, durch das sog. Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt. Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hat es allerdings seit 1990 nicht gegeben.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden weder im Wege der eingetragenen Partnerschaft noch im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Ehe anerkannt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz von und Handel mit Edelsteinen, mit Waffen, Munition und dergleichen sowie den Handel mit Drogen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand (ZAR) als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinandergekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Maestro-Bankkarten möglich.
- Lassen Sie sich Bankkarten für den Gebrauch im südlichen Afrika freischalten.
- Behalten Sie aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs Ihre Karte im Auge, verlangen Sie in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät oder begleiten Sie das Personal zur Kasse.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung schwer leserlich sein.
In der letzten Zeit kam es in Einzelfällen zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde.
- Achten Sie bei der Einreise auf die Übereinstimmung von erteilten Aufenthaltserlaubnissen mit dem Reisezeitraum, siehe auch Visum.
Visum
Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors‘ Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.
Der "Visitors‘ Entry Permit" kann für einen Zeitraum bis zu max. 90 Tagen erteilt werden. In der Regel wird er auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Eine Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall -, sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) beantragt werden. Hier wird eine Gebühr erhoben.
In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum, sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ nach der Einreise einzuholende Akkreditierung. Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia.
Einreise via Südafrika
Bei der Einreise nach Namibia via Südafrika gelten die seit 2015 bestehenden Einreisebestimmungen. Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen bietet die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung.
Minderjährige
Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.
Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.
Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll.
Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen sind beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für den Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung erhältlich.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD aber bei Einreise deklariert werden.
Die Ausfuhr ist für Touristen auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde.
Für Reisen zwischen den Mitgliedern der Southern African Customs Union SACU (Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland) gibt es keine Beschränkungen.
Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen bietet CITES.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Hepatitis E
Seit 2017 sind vor allem die Regionen Khomas, Kavango und Erongo von einem Ausbruch der Hepatitis E mit tausenden Erkrankten und mehreren Todesfällen bei Schwangeren betroffen. Das Epizentrum des Ausbruchs ist Windhuk. Schwangere im letzten Drittel der Schwangerschaft sind besonders gefährdet, siehe Virushepatitis.
- Achten Sie auf eine strenge Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene.
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Namibia gibt es keine ausreichenden Daten über die Verbreitung von Dengue-Fieber, es wird jedoch ein geringes Risiko vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Komplikationen sind bei Reisenden sehr selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig im Norden und Nordosten des Landes (Sambesi/Caprivi-Strip, Kavango-West, Kavango-Ost, Ohangwena, im Norden von Omusati, Oshikoto). Von September bis Mai ist im Distrikt Otjozondjupa im Nordosten des Landes mit einem hohen Malariarisiko, von Juni bis August mit einem geringen Risiko zu rechnen. Ein geringes Risiko besteht ganzjährig im Nordwesten einschließlich des Kunene-Distrikts sowie Etosha-Nationalparks. Im Rest des Landes ist das Malariarisiko minimal. Als malariafrei gelten Windhuk, die Küste, die Namib-Wüste und die Gebiete südlich von Karasburg, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Namibia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Besonders bei sexuellen Kontakten, Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Ansteckungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im dichtbesiedelten Norden des Landes und in den Armenvierteln von Windhuk, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen Reisende sind in Regel davon nicht betroffen. Eine Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Gifttiere
Wie in allen tropischen Ländern kommen auch in Namibia eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden, auch mit Todesfolge, bewirken kann. Insgesamt sind Schlangenbisse jedoch ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert. Des Weiteren kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten vor.
- Laufen Sie nachts nicht mit unbedeckten Beinen umher, da viele Schlangen nachtaktiv sind.
- Greifen Sie nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig und ähnlich unübersichtliches Material.
- Schütteln Sie vor Benutzung Bettdecken und -laken, Kleidungsstücke, Schuhwerk sowie Kopfbedeckungen aus.
Zeckenübertragbare Erkrankungen
Eine Reihe von Erkrankungen nach Zeckenstichen sind aus Namibia bekannt: Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber, Afrikanisches Zeckenbissfieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Zecken übertragenen Erkrankungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
Afrikanisches Zeckenbissfieber
Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese seltene hämorrhagische Viruserkrankung tritt sporadisch in Namibia auf. Das Virus wird hauptsächlich durch Zecken der Gattung Hyalomma oder durch Kontakt zu Fleisch oder Blut infizierter Tiere übertragen, u.U. kann es auch durch engen Kontakt zu Infizierten in Gesundheitseinrichtungen zur Erkrankung kommen. Die Infektion geht mit hohem Fieber, ausgeprägtem Krankheitsgefühl und Blutungsneigung einher.
Anthrax
Gelegentlich kommt es im Nordosten/Caprivi wie in anderen tierreichen Gebieten des südlichen Afrikas zu Ausbrüchen der Tierseuche Anthrax (Milzbrand). Insbesondere Flusspferde und Büffel wie auch Nutztiere sind betroffen. Bei direktem Kontakt kann der Erreger auch für Menschen gefährlich sein (v.a. Farmarbeiter).
- Halten Sie sich bei Safaris von toten Tieren fern.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker mit hohem Lichtschutzfaktor daher unbedingt erforderlich.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht immer vergleichbar, auf dem Lande kann sie technisch und apparativ problematisch sein, auch die hygienischen Standards sind nicht immer ausreichend. In Windhuk und den größeren Städten gibt es eine gute ambulante und stationäre Versorgung, ähnlich wie in Deutschland.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Selbstfahrer sollten mit ihren Autovermietern anhand der geplanten Reiseroute die Notwendigkeit eines Abschlusses einer Kurzzeitversicherung zur Rettung nach einem Verkehrsunfall abklären.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts

Unverbindliche Reiseplanung
Namibia Mietwagenrundreise – Deine persönliche Entdeckungstour durch zauberhaftes Afrika
Zauberhaftes Namibia. Wir besuchen unendliche Weiten, tolle und faszinierende Landschaft und eine vielfältige Tierwelt. Namibia bietet all das. Erkunde selbst mit dem eigenem Mietwagen Allrad Fahrzeug dieses sagenhafte Land und gehe auf Entdeckungsreise. Die Wüstenlandschaft der Namib Wüste, eine Safari im Etosha Nationalpark und die Küstenstadt Swakopmund warten auf ich. Namibia ist ein Juwel Afrikas.
Mietwagenrundreise – Namibia selbst „erfahren“
Diese klassische Mietwagenreise schließt tolle Lodges gehobenen Standards sowie Flüge und Mietwagen ein. Wir geben die Route vor und reservieren die Unterkünfte auf dem Weg. Alles was du tun musst ist 16 Tage lang genießen und staunen! Eine komplett organisierte Tour in Kombination mit der Freiheit – selbst die Zeit bestimmen zu dürfen. Und genügend Raum für optionale Aktivitäten in Namibia.
Komm mit uns nach Namibia! Deine persönliche und individuelle Rundreise
Hier findest Du einen Vorschlag für Deine Reise. Wir gehen auf Deine persönlichen Wünsche ein, stimmen Termine und Reisedauer ganz nach Deinen Vorgaben ab. Wir schneidern Dein persönliches Reiseangebot für Deine Mietwagenrundreise Namibia – individuell und persönlich. Unsere Reisespezialisten für Namibia kennen die besten Plätze und haben alle Tipps, die Du brauchst.
16 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 3.365 €
Auf Basis von 2 zusammenreisenden Personen im Abreisemonat Mai, November
Die Rundreise auf einen Blick






Unterbringung während Deiner Mietwagenrundreise Namibia
- 14 Übernachtungen in Namibia teils in Hotel teils in Lodges inklusive Frühstück und teilweise auch Abendessen. Hotels auf 3*** bis 4**** Sterne Basis. Unterbringung in Doppelzimmern.
- Mahlzeiten wie im Reiseverlauf angegeben (F=Frühstück, M=Mittagessen, A=Abendessen)
Flüge nach Namibia
- Langstreckenflug mit Qatar Airways in Economy Klasse ab/bis Frankfurt oder München. (Andere Anflughäfen auf Anfrage)
- Flüge nach Windhoek, jeweils via Doha (Qatar)
Selbstfahrer in Namibia
- Durchgängige Assistenz vor Ort und telefonische Betreuung im Problemfall. Ermöglicht genügend Freiraum mit maximaler Sicherheit. Mietwagen Reise in Namibia
- Mietauto der Kategorie Allrad (Renault Duster o.ä.) während des gesamten Aufenthalts inklusive Versicherung mit Selbstbeteiligung.
- Abholung / Rückgabe des Autos am Flughafen inklusive Flughafen Steuern.
Zubuchbar
- Einzelzimmer gegen Zuschlag möglich
- Reiseleitung / oder Fahrer auf Anfrage möglich
- Outdoor Aktivitäten geführte Safaris, Sundowner, Ballonfahrten usw.
- Upgrade Mietfahrzeug
- Verlängerungsprogramme
- Nonstop Flüge mit Air Namibia
Erster Reisetag - Abflug

Afrika wir kommen. Nachmittags starten wir mit Qatar Airways nach Doha. Umstieg in der Nacht und nach kurzem Layover Weiterflug nach Windhoek in Namibia.
Zweiter Reisetag - Ankunft in Namibia

Willkommen in Namibia! Los gehts! Wir starten unsere persönliche Mietwagenrundreise durch Namibia. Aufnahme des Mietwagens und Fahrt zum Hotel „Villa Violet“ in Windhoek. Heute heißt es erstmal ankommen und relaxen. Am Nachmittag steht noch genug zeit zur Verfügung die Stadt auf eigene Faust zu erkunden. (F/-/-).
Dritter Reisetag - Richtung Mariental, die Tour beginnt!

Nach dem Frühstück zeitiger Start mit dem Mietwagen zu unserem ersten Ziel. Mariental im Kalahari Gebiet.
Mariental liegt entlang der B1 Nationalstraße und 232 km nördlich von Keetmanshoop sowie 274 km südöstlich von Windhoek. Mariental ist an die TransNamib Bahnverbindung angeschlossen, die von Windhoek nach Keetmanshoop führt. Unser erster Stop auf unserer Rundreise Namibia.
Safari-Fans kommen in Mariental voll auf ihre Kosten. Eine Vielzahl verschiedener Wildtiere leben in der Gegend, darunter: Springböcke, Blessböcke, Giraffen, Strauße, Leoparden, Zebras, Kudus, Gemsböcke, Hartebeest, Eland-Antilopen, Blaues und Schwarzes Wildebeest.
1 Übernachtung in der Kalahari Anib Lodge
(F/-/A)
Vierter Reisetag - Sossusvlei - haushohe Dünen

Nach dem Frühstück geht es weiter. Wir sind bereits akklimatisiert. Fahrt über Maltahöhe in Richtung Sossusvlei. Man erreicht das Sossusvlei und die Umgebung durch das Tor in Sesriem, das sich in der Nähe des gleichnamigen Canyons befindet. Von Sesriem aus, führt eine 60km lange Teerstraße zum Sossusvlei.
Sossusvlei und seine Umgebung gehören zu einem großflächigen Gebiet zwischen den Flüssen Koichab und Kuiseb, dessen Landschaft durch gleichförmige aber besondere Eigenschaften charakterisiert ist: riesige Sanddünen, die aufgrund des hohen Eisengehalts im Sand in pinken bis orangenen Farbtönen erstrahlen. Die ältesten Dünen können sogar tief rot sein. Sie zählen zu den höchsten Dünen der Welt. Viele von ihnen sind bis zu 200 Meter hoch. Den Rekord hält die Düne namens Big Daddy mit 380 Metern Höhe. Wir bleiben 2 Nächte in dieser wunderbaren Gegend und übernachten in der Namib Desert Lodge, Gondwana Collection.
(F/-/A)
Fünfter Reisetag - Ein Tag in der Wüste

Unserer Lodge ist idealer Ausgangspunkt für einen Ausflug zu den höchsten Dünen der Welt.
Unsere Namibia Reisespezialisten empfehlen: Am Besten früh aufstehen, denn Sonnenaufgang und Sonnenuntergang sind im Gondwana Namib Park goldene Stunden. Früh los mit unserem Mietwagen. Der Sand wechselt die Farben wie ein Chamäleon, von Ocker zu Gelb und glühendem Rot. Entlang des trockenen Flusslaufes zeichnen die Bäume ein grünes Band und die Berge in der Ferne geben mit blau bis violett die letzten noch fehlende Töne dazu. Rundfahrten durch den Nationalpark, auf eigene Faust oder organisiert. Ganz nach individuellem Wunsch.
Die schöne Lodge bietet außerdem viele Annehmlichkeiten um erholsame Stunden sowie wundervolle Ausblicke in die umliegende Natur zu genießen.
(F/-/A)
Sechster und siebter Reisetag - an die Küste - in Swakopmund

Swakopmund ist heute ein beliebtes Ziel mit vielen touristischen Attraktionen und angenehmem Klima im Sommer. Es geht weiter auf unserer persönlichen Mietwagenreise durch Namibia. Der an der Küste vorbei ziehende Benguela-Strom mit seinem kalten Wasser umhüllt die Stadt zwar fast jeden Morgen mit einem Nebelmantel, sorgt aber für willkommene Abkühlung. B
Besonders um die Weihnachtszeit wimmelt es in der Stadt von Gästen. Swakopmund, mit seinem Deutschen Charakter, ist das Ferienmekka Namibias. In Swakopmund und der Umgebung werden zahlreiche Aktivitäten angeboten. Unsere Reisespezialisten für Namibia geben die besten Tipps: Rundfahrten auf dem Ozean mit Booten oder Katamaranen, Wüstentouren, eine Fahrt zum Sandwich Harbour, Sandboarden, Quad-Bike fahren, Golf, Reiten, Angeln, Tandem Fallschirmsprünge, historische Stadtführungen, Kayak fahren, Kamelritte, und vieles mehr. Wir organisieren Dir Dein ganz persönliches Highlight. Aktivurlaub in Namibia.
Wir verbringen 2 Nächte in Swakopmund und übernachten im Brigadoon Guesthouse. (F/-/-)
Achter und neunter Reisetag - von der Zivilisation in die Wildnis

Die Tour geht weiter, unser Mietwagen rollt durch die Landschaft Namibias. Unser heutiges Ziel heißt Twyfelfontein im Damaraland. Wir fahren Richtung Norden. Afrikanische Savanne mit Sträuchern und Akazien, sandige Trockenflüsse, mächtige Granitkuppen und Tafelberge sind charakteristisch für die wildromantische Landschaft des Damaralands. Einst schnitzen die Ureinwohner Namibias Tiere und geheimnisvolle Symbole in den rotbraunen Sandstein bei Twyfelfontein, heute gehören diese zum Weltkulturerbe.
Der Vingerklip-Felsen aus verfestigten Sedimenten, die Orgelpfeifen aus Basalt und die versteinerten Baumstämme sind wiederum Kunstwerke der Natur. Springbock und Oryx-Antilopen grasen in der Savanne, die berühmten Wüstenelefanten schreiten gemächlich durch die trockenen Flussbette.
Weitere Sehenswürdigkeiten in der Nähe sind der verbrannte Berg (Brandberg), der Dorros Krater und der versteinerte Wald.
In dieser Gegend sind auf engem Raum tausende Felsbilder versammelt – sowohl als Felsmalereien wie insbesondere auch als Felsritzungen – die von mittel- und jungsteinzeitlichen Kulturen stammen und zu den ältesten an einen Untergrund gebundenen Darstellungen in Afrika gehören. Über Jahrtausende wurde dieser Platz für Rituale genutzt, ab etwa 4.000 v. Chr. von den Jäger und Sammlern der Wilton-Kultur, seit etwa 2500 Jahren von den Khoikhoi.
Im schönen Madisa Camp bleiben wir 2 Nächte und haben genug Zeit die Gegend zu erkunden.
(F/-/A)
Zehnter und elfter Reisetag - Tiere in Etosha

Vom Damaraland fahren wir weiter zum weltbrümten Etosha Nationalpark. Die nächsten Tage stehen ganz im Zeichen von Tierbeobachtungen und Safari-Highlights. Alles auf unserer Rundreise mit dem Mietwagen zu entdecken, auf eigene Faust. Von unseren Reisenplaner Namibia organisiert.
Eine Vielzahl von Wildtieren sind hier zu finden, darunter Löwen, Giraffen, Elefanten, Weiß- und Spitzmaulnashörner. Zu den beliebten Aktivitäten der Lodges gehören: Pirschfahrten, geführte Wanderungen durch die Natur oder einfach nur den Sonnenuntergang über dieser herrlichen Landschaft zu genießen. Auch hier haben wir viel Zeit die Natur zu genießen. Wir bleiben 2 Nächte im Etosha Safari Camp. (F/-/A).
Zwölfter Reisetag - Etosha Nationalpark - der östliche Teil

Etosha Ost ist ein Schutzgebiet im östlichen Teil des weltberühmten Etosha Nationalparks, bekannt als einer der am meist zugänglichen Wildreservate im südlichen Afrika. Etosha Ost bietet ausgedehnte offene Ebenen mit verstreuten Wasserstellen für die Tiere. Die eindrucksvolle 5000 Quadratkilometer große Etoscha-Salzpfanne bildet eine große Fläche in der östlichen Seite des Parks und kann sogar aus dem Weltraum gesehen werden.
In dieser abgelegenen Gegend finden wir grosse Herden von Wild vor, wie Löwen, Elefanten, Schwarze Nashörner, Giraffen und eine Anzahl von Antilopen, sowie verschiedene Vogelarten wie Flamingos, Strausse, Adler, Pfefferfresser und noch viele mehr. Busch Chalets stehen heute für unsere Übernachung bereit.
Wir verbringen eine weitere Nacht in Etosha in der Sachsenheim Guestfarm. (F/-/A)
Dreizehnter und vierzehnter Reisetag - Waterberg. Steile Sandsteinwände und wilde Tiere

Nach einigen Tagen unter wilden Tieren geht unsere Route weiter auf unserer persönlichen Mietwagenrundreise Namibia. Wir fahren heute wieder Richtung Süden. Unser heutiges Etappenziel ist die Waterberg Region, bekannt duch Ihre steilen und rot gefärbten Sandstein Formationen. Aber auch hier sind viele wilde Tiere zu beobachten. Die Region Waterberg umfasst den Waterberg-Nationalpark und die Landwirtschaftsbezirke von Outjo und Otjiwarongo im Westen bis Grootfontein und Tsumeb im Westen.
Wir bleiben 2 Nächte in der Frans Indongo Lodge (F/-/A).
Fünfzehnter Reisetag - zurück in Richtung Windhoek

Unsere Reise mit dem Mietwagen durch Namibia neigt sich dem Ende zu. Wir fahren wieder in Richtung Hauptstadt und bleiben noch eine weitere Nacht in einer schönen Lodge nahe Windhoek. In schöner ländlicher Umgebung haben wir nochmal viel Zeit um die Reise Revue passieren zu lassen. Übernachtung in der Okapuka Lodge. (F/-/A)
Sechzehnter Reisetag - Abschied von Namibia, Rückflug

Am Vormittag fahren wir zum Flughafen. Mietwagenabgabe.
Unser Flug mit Qatar Airways startet gegen Mittag. Umstieg in Doha und Weiterflug nach Frankfurt.
Siebzehnter Reisetag - Wieder Daheim
Wir landen am frühen Morgen wieder in Frankfurt bzw. München. Eine ereignisreiche Reise geht zu Ende.

individuelle Mietwagen Rundreise Namibia – 16 Reisetage
Basis für zwei zusammenreisende Personen
Zeitraum beispielsweise Mai und November
Preis pro Person für den gesamten Zeitraum
Namibia Mietwagenrundreise – Nicht im Preis enthalten:
- Saisonzuschläge
- Reiserücktritts- und Gepäckversicherung, Auslandskranken- und Unfallversicherung
- Alle nicht erwähnten Getränke und Getränke während der Mahlzeiten
- Trinkgelder generell
- Visagebühren
- Eventuelle Aktivitäten in Freizeit bzw. optionale Ausflüge/Aktivitäten
- Abendtransfers zu lokalen Restaurants, falls nicht im Programm inbegriffen
- Eventuelle Taxikosten
- Ausgaben persönlicher Natur
- Dienstleistungen, die nicht unter ‚inkludierte Leistungen‘ erwähnt sind
- Sitzplatz Reservierungen Flug gegen Gebühr – wenn nicht frei verfügbar

Deine Unterkünfte auf der Mietwagenrundreise durch Namibia:
Diese werden erst bei verbindlicher Buchung angefragt und sind abhängig von der Verfügbarkeit. Änderungen sind vorbehalten.
Deine Anreise:
- Die Anreise erfolgt mit Qatar Airways von Frankfurt in der Economyclass nach Windhoek
- Je nach Verfügbarkeit der zugrunde gelegten Buchungsklasse Aufpreis möglich laut tagesaktuellen Preisen zum Buchungszeitpunkt.
- Kerosinpreisänderungen vorbehalten.
- Zuschläge für Anreise in Premium Economy oder Businessclass sowie für andere Fluggesellschaften je nach Anfrage und Reisetermin möglich. Air France Flüge nur im Winterhalbjahr möglich!

Wichtige Informationen
Allgemeine Reisebedingungen >>
Wichtige Hinweise>>
Formblatt gemäß §651a>>
Unser Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung. Oben erwähnte Preise basieren auf einer Minimumteilnehmerzahl von zwei zusammen reisenden Gästen und können sich bei Änderung der Teilnehmerzahl und der Saisonzeit ändern. Wir halten keine Zimmer geblockt.
Was gibt es bei eurer Reise nach Namibia zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bezgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Lieber in der Gruppe reisen?
Finde hier unseren Vorschlag für eine organisierte Rundtour Namibia auf Zubucher Basis