Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Burundi
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Homosexuelle Handlungen sind verboten und können zu Haftstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren oder Geldstrafen führen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen in den nördlichen Teil der neuen Provinz Bujumbura (ehemalige Provinzen Cibitoke und Bubanza sowie Kommunen Mpanda, Bubanza, Bukinanyana, Cibitoke und Mugina) sowie in den nördlichen Bereich des Kibira-Nationalparks, insbesondere nördlich und östlich der RN 10 (Strecke von Rugombo bis Kayanza), wird dringend abgeraten.
Sicherheitslage
Nach einem Feuer in einem Munitionsdepot im Stadtteil Musaga/ Kinanira III in Bujumbura am Abend des 31. März 2026 ist es zu zahlreichen Explosionen gekommen, durch die teilweise nicht detonierte Kampfmittel und Munition in das umliegende Stadtgebiet geschleudert wurden. Diese Blindgänger können bei unsachgemäßer Behandlung eine Gefahr darstellen.
Seit Dezember 2025 finden regelmäßig Kampfhandlungen bei Uvira und im übrigen Süd-Kivu in der Demokratischen Republik Kongo nahe der Grenze zu Burundi statt. Infolgedessen suchen zahlreiche Flüchtlinge Zuflucht in Burundi. Der Grenzübergang zur DR Kongo bei Gatumba ist nach zweimonatiger Schließung seit dem 23. Februar 2026 wieder geöffnet. Eine erneute Schließung ist jedoch jederzeit möglich; diese kann auch sehr kurzfristig erfolgen. Die Lage ist aktuell äußerst volatil und kann sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erhält.
- Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die Situation.
- Sollten Sie in Ihrer Umgebung Überreste von Munition finden, halten Sie unbedingt Abstand und melden den Fund der burundischen Polizei unter folgender Rufnummer: +257 61 85 18 73
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und örtlichen Behörden.
Ebolafieber
Am 15. Mai 2026 wurde ein Ausbruch von Ebolafieber in der Provinz Ituri (Demokratische Republik Kongo) gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt. Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
Bislang gibt es keine bestätigten Fälle in Burundi.
Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.
- Halten Sie sich streng an die Auflagen der Behörden.
- Sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen ab.
- Meiden Sie jeden Kontakt mit Erkrankten und Verdachtsfällen sowie deren Körperflüssigkeiten.
- Berühren Sie keine lebendigen und toten Wildtiere und verzehren Sie keine Wildtierprodukte.
- Melden Sie sich bei entsprechenden Symptomen bis zu 21 Tage nach Aufenthalt in der Region telefonisch bei einem ärztlichen Dienst, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Sicherheit
Von nicht notwendigen Reisen in den nördlichen Teil der neuen Provinz Bujumbura (ehemalige Provinzen Cibitoke und Bubanza sowie Kommunen Mpanda, Bubanza, Bukinanyana, Cibitoke und Mugina) sowie in den nördlichen Bereich des Kibira-Nationalparks, insbesondere nördlich und östlich der RN 10 (Strecke von Rugombo bis Kayanza), wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Auch in Burundi sind terroristische Anschläge nicht auszuschließen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Die Sicherheitslage in Burundi ist weitgehend stabil. Dennoch kann es vereinzelt immer wieder zu Attacken durch Rebellengruppen bzw. Anschläge (v.a. mit Handgranaten) auch in belebten, allerdings von Ausländern in der Regel nicht frequentierten Zonen kommen. Die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Demokratischen Republik Kongo haben durch Flüchtlingsbewegungen, verstärkte Polizeikontrollen, unregelmäßige Grenzöffnungen und die faktische Einschränkung der Handelsbeziehungen zwischen den grenznahen Provinzen Auswirkungen auf Burundi.
Die Präsenz von Sicherheitskräften im ganzen Land ist hoch.
Es finden landesweit viele Kontrollen statt, nicht immer von staatlich legitimierten Sicherheitsbehörden. Dabei kommen auch vorübergehende Festnahmen von Ausländern z.B. zur Identitätsfeststellung gelegentlich vor.
In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo im nördlichen Teil der neuen Provinz Bujumbura (siehe aktueller Sicherheitshinweis) kam es in der Vergangenheit zu nächtlichen Überfällen von Rebellengruppen.
Es gibt immer wieder Berichte zu Aktivitäten von Militär und bewaffneten Milizen im nördlichen Bereich des Kibira-Nationalparks (Parc National de la Kibira).
- Beachten Sie die Teilreisewarnung für die Demokratische Republik Kongo sowie die Ausreiseaufforderung für die an Burundi grenzende Provinz Süd-Kivu.
- Meiden Sie die westlich des Hotels Club du Lac Tanganyika verlaufende Chaussée d’Uvira (RN 4), die von Bujumbura über Gatumba zur Grenze der Demokratischen Republik Kongo führt.
- Meiden Sie in den Städten größere lokale Märkte und Busbahnhöfe.
- Meiden Sie Demonstrationen, Parteiversammlungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Unterlassen Sie grundsätzlich öffentliche politische Aussagen.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Kriminalität
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Situation kann Gewaltkriminalität, wie Raubüberfälle und Plünderungen, nicht ausgeschlossen werden; diese richteten sich aber bislang nicht gezielt gegen Ausländer. Auch Ausländer werden aber gelegentlich Opfer von Überfällen und Diebstahl. In Bujumbura sind besonders folgende Stadtteile, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit, betroffen: Kanyosha, Bwiza, Jabe, Buyenzi, Nyakabiga, Musaga, Kamenge, Cibitoke, Ngagara und Mutakura.
Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischen Standards.
- Vermeiden Sie unbedingt Autofahrten in der Nacht.
- Bewegen Sie sich insbesondere in den Außenbezirken, aber auch im Zentrum Bujumburas bei Dunkelheit nicht zu Fuß.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht ein äquatoriales Regenklima, in Höhenlagen gemäßigt.
Die Trockenzeiten gehen von Mitte Mai bis Anfang Oktober und Januar bis Februar.
Vor allem in den Regenzeiten von Mitte Oktober bis Dezember und Februar bis Mitte Mai führen starke Regenfälle häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu unpassierbaren Straßen und Brücken und damit erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Burundi liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
- Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Von nicht notwendigen Reisen in den nördlichen Teil der neuen Provinz Bujumbura (ehemalige Provinzen Cibitoke und Bubanza sowie Kommunen Mpanda, Bubanza, Bukinanyana, Cibitoke und Mugina) sowie in den nördlichen Bereich des Kibira-Nationalparks, insbesondere nördlich und östlich der RN 10 (Strecke von Rugombo bis Kayanza), wird dringend abgeraten.
Grenzschließung
Alle Grenzübergänge an der Landgrenze zwischen Burundi und Ruanda wurden im Januar 2024 bis auf Weiteres geschlossen. Am Grenzübergang Kobero zu Tansania (Ausweichroute nach Ruanda) ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Die Flugverbindungen zwischen beiden Ländern sind bislang nicht betroffen.
Zuständige Auslandsvertretung
Die deutsche Botschaft in Bujumbura kann außer reiner Nothilfe keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen. Für Rechts- und Konsularangelegenheiten wie Passausstellungen ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Der Zustand der Straßen ist im Land sehr unterschiedlich. Strecken sind häufiger ohne Markierung oder beschädigt, schlecht beleuchtet und haben keine Verkehrszeichen. Hinzu kommt ein oft unkalkulierbares und riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer.
Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Todesursachen in Burundi. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.
Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen in der Dunkelheit kaum noch von regulären Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert.
Die Treibstoffversorgung im Land ist schwierig, im Landesinneren sind Tankstellen selten. Es kommt häufig zu massiver Treibstoffknappheit, die zum Teil tagelange Wartezeiten an den Tankstellen nach sich zieht. Die Beschaffung von Treibstoff auf dem Schwarzmarkt ist verboten und wird hart sanktioniert.
- Unternehmen Sie Ausflüge und Überlandfahrten möglichst nur mit vertrauensvollen Kontaktpersonen.
- Vermeiden Sie Fahrten im Landesinneren nach Einbruch der Dunkelheit.
- Übernachten Sie möglichst nur in den Provinzhauptstädten.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Stellen Sie sich auf ein riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer ein.
- Fahren Sie stets mit genügend Treibstoffreserven und rechnen Sie mit Wartezeiten an Tankstellen.
- Bestellen Sie Taxis vorab, im besten Fall über Ihr Hotel oder örtliche Vertrauenspersonen.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind verboten und können zu Haftstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren oder Geldstrafen führen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Flughafen, die Grenzanlagen sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Aufgrund von Anschlagsdrohungen praktiziert die Polizei auch ein weitgehendes Fotografierverbot aller öffentlichen sowie sonstigen sensiblen Einrichtungen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Burundi-Franc (BIF). Devisen im Land sind knapp, es gibt immer wieder Engpässe in der Bargeldversorgung.
Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros getauscht werden. Mit den Kreditkarten VISA und Mastercard können Beträge in Landeswährung bei verschiedenen Banken in Bujumbura abgehoben werden. Jedoch sind Zahlungen mit Kreditkarten nur sehr selten möglich, z.B. in großen Hotels in Bujumbura. Die Bargeldversorgung über die einschlägigen international operierenden Bargeldtransferunternehmen funktioniert meist innerhalb eines Tages.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das ausschließlich als Visa on arrival bei Ankunft am Flughafen in Bujumbura ausgestellt wird. Reisende haben entweder die Möglichkeit, den Visumantrag bereits vorab online auf der Webseite der burundischen Migrationsbehörde auszufüllen und die Gebühr per Kreditkarte zu begleichen oder die Visumsgebühr bei Ankunft am Flughafen bar in USD zu bezahlen.
Bei Nutzung des Onlineformulars erhalten Reisende nach Absenden des Antrages eine automatisierte E-Mail, in der sie zur Vorsprache bei der Migrationsbehörde am nächsten Tag aufgefordert werden. Wenig später wird eine weitere automatisierte E-Mail versandt, dass der Antrag abgelehnt wurde. Hierbei handelt es sich um einen technischen Fehler, der keinen Einfluss auf die Einreise und Visumsausstellung am Flughafen hat. Die Daten der Reisenden sind im System der burundischen Behörden gespeichert und können bei Ausstellung des Visums am Flughafen abgerufen werden. Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt, die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung auf 2.000 BIF beschränkt möglich.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornografischem Material. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u. Ä.) können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist nur eingeschränkt möglich.
Tiere
Haustiere können nur über den internationalen Flughafen Bujumbura Melchior NDADAYE (BJM) eingeführt werden und benötigen neben einem Nachweis der Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise erfolgt sein muss, ein amtstierärztliches Tiergesundheitszeugnis, das maximal 15 Tage vor Einreise ausgestellt wurde. Zur Frage, ob auch eine Importgenehmigung erforderlich ist, sollte die Botschaft der Republik Burundi in Berlin kontaktiert werden.
Gesundheit
Siehe Aktuelles
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Burundi ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Burundi gehört zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Ebenso ist der Fachkräftemangel eklatant.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Hierfür können Sie z.B. einen Dienstleister aus Deutschland oder AMREF Flying Doctors verwenden.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
- Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf.
Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
- Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Burundi besteht eine Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Mai bis September und Januar bis März auf.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
- Beachten Sie lokale Warnungen. Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. In Burundi leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen und Hundertfüßler vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Sollten Sie von einem Hund, einer Schlange, einer Giftspinne oder von einem Skorpion gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
- Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Mallorca – die perfekte Kulisse für Ihr Triathlon Trainingslager
Wenn Sie sportlich in die neue Saison starten möchten, ist ein Frühjahrestraining Triathlon Mallorca die optimale Entscheidung. Kaum eine andere Region Europas bietet im Frühjahr so gute Bedingungen für ein Trainingscamp Triathlon wie die Baleareninsel. Zwischen Februar und Mai erwarten Sie milde Temperaturen, viel Sonnenschein und eine sportfreundliche Infrastruktur, die genau auf die Bedürfnisse von Ausdauersportlern zugeschnitten ist.
Die Kombination aus abwechslungsreichem Terrain für Radausfahrten, weichen Laufstrecken entlang der Küste und zahlreichen Schwimmmöglichkeiten schafft ideale Voraussetzungen für ein effektives, strukturiertes Training. Nicht umsonst zieht es Jahr für Jahr zahlreiche Profi- und Hobbysportler zum Triathlonurlaub Mallorca – denn hier lässt sich sportliche Herausforderung mit mediterraner Entspannung perfekt verbinden.
Das PortBlue Club Pollentia Resort & Spa – Ihr exklusives Triathlonhotel Mallorca
Im Norden der Insel, zwischen der malerischen Bucht von Alcúdia und dem Naturschutzgebiet S’Albufera, liegt das **PortBlue Club Pollentia Resort & Spa – ein echtes Paradies für Triathleten. Wenn Sie auf der Suche nach einem hochwertigen, sportlich ausgerichteten Hotel sind, ist dieses Resort Ihre perfekte Base für ein erfolgreiches Triathlon-Trainingslager auf Mallorca.
Hier finden Sie alles, was Sie für eine professionelle Vorbereitung benötigen: Ein beheizter 25-Meter-Außenpool ermöglicht gezieltes Schwimmtraining bei angenehmen Temperaturen – selbst in den frühen Morgenstunden. Für Radsportler stehen eine moderne Fahrradgarage mit Werkstatt, Waschstation und sicherem Abstellraum bereit. Ob eigenes Rad oder Leihbike – die Region rund um Alcúdia bietet unzählige Streckenoptionen für Einsteiger und Fortgeschrittene im Radsport Mallorca Frühjahr.
Auch der Trainingsalltag außerhalb der Kerndisziplinen ist durchdacht: Im hauseigenen Fitnessstudio können Sie Ihre Krafteinheiten absolvieren oder Beweglichkeit und Stabilität gezielt fördern. Direkt vor dem Hotel verlaufen traumhafte Laufstrecken, die sowohl für Intervall- als auch Longrun-Einheiten bestens geeignet sind.
Nach dem Training entspannen Sie im Wellnessbereich, genießen gesunde mediterrane Küche oder lassen den Abend am Pool oder Meer ausklingen. Das PortBlue Club Pollentia Resort & Spa bietet damit nicht nur professionelle Sportbedingungen, sondern auch hohen Komfort für Erholung und Regeneration.
Mallorca – mehr als Training: Inspiration und Erlebnis
Ein Triathlonurlaub Mallorca bedeutet mehr als nur Training. Die Insel begeistert durch Vielfalt: Sie können morgens trainieren und am Nachmittag einen Ausflug nach Palma unternehmen, die charmante Altstadt erkunden oder in einem der vielen Cafés mit Blick aufs Meer zur Ruhe kommen. Auch abgelegene Buchten, historische Dörfer und spektakuläre Küstenstraßen machen die Insel so besonders.
Diese Mischung aus sportlicher Herausforderung und mediterraner Leichtigkeit macht Mallorca zum idealen Ort für Ihre Triathlon Vorbereitung. Egal ob als Einsteiger oder als erfahrener Athlet – Sie profitieren von professionellen Bedingungen und gleichzeitig einem inspirierenden Umfeld.
Fazit: Frühjahrs-Trainingslager mit Leistung & Leichtigkeit
Ein Frühjahrestraining Triathlon Mallorca im PortBlue Club Pollentia Resort & Spa ist der perfekte Auftakt in Ihre Triathlon-Saison. Die Kombination aus professioneller Ausstattung, optimalen klimatischen Bedingungen und einer traumhaften Umgebung schafft die ideale Basis für effektives Training, nachhaltige Erholung und neue Motivation.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise als spezialisierter Reisevermittler – und gönnen Sie sich ein Trainingslager, das Ihnen nicht nur sportlich, sondern auch emotional einen echten Schub gibt. Mallorca wartet auf Sie.
Warum Sie über Plane Deinen Urlaub buchen sollten
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- Vielfältige, naturnahe Laufstrecken direkt ab Hotel
- Entspannung am Meer oder an einem der zahlreichen Naturstrände
- Tagesausflüge in charmante Dörfer oder nach Palma, die lebendige Inselhauptstadt
- Mediterrane Küche und freundliche Atmosphäre
Zubuchbare Möglichkeiten Frühjahrestraining Triathlon Mallorca
- Einzelzimmer möglich
- andere Zimmer/Suiten buchbar – siehe Beschreibung
- Flugarrangement
- optionale Aktivitäten
- Mietwagenangebot
- Flughafentransfers
Bei der Buchung des Angebotes tritt die Go Holidate GmbH – Plane Deinen Urlaub nur als Vermittler auf. Vertragspartner ist der jeweilige Reiseveranstalter zum Angebotszeitpunkt. Wir kümmern uns um die beste Beratung und Betreuung bei der Buchung.
Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung des Angebotes/Hotels des Reiseveranstalters DERTOUR Deutschland – Frühjahrestraining Triathlon Mallorca
PortBlue Club Pollentia Resort & Spa
Ihre Vorteile: Am Rande des Naturschutzgebietes S´Albufera gelegen
Weitläufige, sehr gepflegte Gartenanlage mit mehreren Swimmingpools (2 davon nur für Erwachsene)
Umweltfreundlicher Biodesign-Pool mit Salzwasser
Vielseitiges Sportangebot wie semi-olympischer Pool (nur für Erwachsene), Tennisplätze sowie Fahrradverleih und -keller
Großer Spa-Bereich für Erwachsenen ab 16 Jahre
Lage:
- zum Ortszentrum: Alcudia, ca. 2,50 km
- zum Ortszentrum: Pollenca, ca. 4 km
- ruhig
- Felsstrand: öffentlich
- kostenfreier Shuttletransfer zum Sandstrand von Puerto Pollenca
Ausstattung:
- offizielle Landeskategorie: 4 Sterne
- Anzahl Wohneinheiten: 532
- Zahlungsmöglichkeiten: American Express, MasterCard, Visa
- Einrichtungen/öffentliche Bereiche sind rollstuhlgerecht
- Parkplatz
- Lademöglichkeit für E-Autos (kostenpflichtig)
- Empfang/Rezeption
- Lobby
- WLAN, in der gesamten Anlage
- Minimarkt, Kiosk
- Recyclingbehälter im gesamten Hotel, Verwendung regionaler Baustoffe, Energieeffiziente Beleuchtung, Einsatz von Bewegungsmeldern und automatischen Timern
- 1 Buffetrestaurant: landestypische Küche, internationale Küche, spezielle Kost (Allergikerkost, vegetarische Küche), Live-Cooking-Station, mit Terrasse
- 1 Restaurant: landestypische Küche, internationale Küche, mit Terrasse, adults-only-Restaurant
- Poolbar, 2 Bars
- Einkauf regionaler Produkte, Reduzierung von Lebensmittelverschwendung
- Arztbesuch im Hotel
- Hallenbad
- 1 Pool: beheizbar, Salzwasser, Sonnenschirme, Liegen
- 1 Pool: saisonal betrieben, nur für Erwachsene, Sonnenschirme, Liegen
- 1 Pool: 25 m Sportpool, beheizbar, nur für Erwachsene, Sonnenschirme, Liegen
- Sonnenterrasse, Gartenanlage
Kinder:
- Babyclub (kostenpflichtig)
- Kinderclub/Miniclub: 4-10 Jahre, 11-12 Jahre
- Spielplatz (außen)
- Kinderpool (außen)
- Babysitter-Service (kostenpflichtig, auf Anfrage)
- Kindermenü
- Zimmerausstattung: Babybett
Wellness gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Spa: 3.000 qm, ab 16 Jahre
- Floating, Erlebnisdusche, Schwimmbereich, Whirlpool
- Saunabereich: Sauna, Dampfbad, Eisbrunnen, Handtücher, Bademantel
- Massagen: Aromatherapie
- kosmetische Anwendungen: Maniküre, Pediküre, Gesichtsbehandlung
Sport & Unterhaltung inklusive (teils Fremdanbieter):
- Beachvolleyball, Basketball, Fußball
- Boccia
- Darts, Minigolf
- Fitnessraum
- Tennis: 6 Tennisplätze
- Tischtennis
- Tagesanimation
- Abendanimation
Sport & Unterhaltung gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Wandern, Reiten
- Yoga, Pilates
- Windsurfen
- Kitesurfen
- Stand-Up-Paddling
- Fahrradverleih
Tipps & Hinweise:
- Tourismussteuer zahlbar vor Ort
- Haustiere nicht gestattet
- Reduzierung von Einwegplastik
- Mülltrennung
- Präferenz lokaler und regionaler Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Reduzierung des Transports
- Umweltfreundliche Reinigung
- Wassereinsparung
- Energieeinsparung
- Unterstützung von Umweltvorhaben oder -projekten
- Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen
- Förderung und Unterstützung lokaler, sozialer und kultureller Projekte
Bitte beachten: Touristensteuer
Seit dem 1. Juli 2016 müssen Urlauber auf den Balearen eine Übernachtungssteuer für nachhaltigen Tourismus zahlen.Sie beträgt zwischen EUR 1 (ca. CHF 1,10) und EUR 4 (ca. CHF 4,40) zzgl. 10% MwSt. pro Person/Nacht und ist von den Gästen bei der An- oder Abreise in ihrer Unterkunft zu entrichten. Die genaue Höhe richtet sich nach der Landeskategorie der jeweiligen Unterkunft. In der Nebensaison (01.11.-30.04.) wird der Betrag um 75% reduziert. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Abgabe befreit. Für Langzeiturlauber ermäßigt sich der Betrag ab dem 9. Aufenthaltstag um die Hälfte.
Doppelzimmer Maris (DB1/DB4):
- 16-20 qm, Doppel, Standard, renoviert, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Maris obere Etage (D1D/D2D):
- 16-20 qm, Doppel, Standard, Etage, oberste, renoviert, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Village (DB2/DB6):
- 31-35 qm, Doppel, Superior, Gartenseite, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Village Erdgeschoss (DB7/DB8):
- 31-35 qm, Doppel, Superior, Erdgeschoss, Gartenseite, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Village Suite (WB1/WB2):
- 41-45 qm, Suite, Gartenseite, 1 separates Schlafzimmer, Sofabett, 2 Bäder, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 2 TVs (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert), bei Ankunft im Zimmer Wein, Wasser, Snacks
Village Suite mit Badewanne (WB3/WB4):
- 41-45 qm, Suite, Gartenseite, 1 separates Schlafzimmer, Sofabett, 2 Bäder, Badewanne, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 2 TVs (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert), bei Ankunft im Zimmer Wein, Wasser, Snacks
Verpflegung:
- Frühstück: Buffet, Allergikerkost
- Halbpension: Frühstück (Buffet), Mittag- oder Abendessen (Buffet), Allergikerkost
- All Inclusive: Frühstück (Buffet), Mittagessen (Buffet), Abendessen (Buffet), Getränke kostenfrei (lokale Getränke, 10-0 Uhr), Kaffee/Tee und Gebäck, Minibar, Allergikerkost, Tennis
S2727
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Spanien
Reisen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Vielfalt unserer Welt zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. Durch den Kontakt mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen können wir nicht nur Neues lernen, sondern auch unsere Empathie und Toleranz gegenüber anderen stärken. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der Gesellschaften zu entwickeln.
Zudem möchten wir Ihnen einen Einblick in die kulturelle Offenheit des jeweiligen Landes geben: Wie tolerant ist die Gesellschaft gegenüber verschiedenen Lebensweisen? Wie entwickelt sich das gesellschaftliche Verständnis für Diversität und interkulturellen Austausch? Reisen sind eine wunderbare Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, Vorurteile abzubauen und den eigenen Horizont zu erweitern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Was gibt es bei eurer Reise nach Spanien zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
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Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
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Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
