Frühjahrestraining Triathlon Mallorca – PortBlue Club Pollentia Resort

8 Reisetage ab 1.270 €

Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de


   Vanuatu

Reise- und Sicherheitshinweise


LGBTIQ Hinweise

LGBTIQ-Personen in Vanuatu können sich rechtlichen Herausforderungen gegenübersehen, denen andere nicht ausgesetzt sind. Homosexuelle Handlungen sind in Vanuatu nicht strafbar; es gibt jedoch keine rechtliche Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften oder Schutz gegen Diskriminierung.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

  • Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Sicherheit

    Terrorismus

    Innenpolitische Lage

    Gelegentlich kann es zu Protesten und Demonstrationen kommen.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Kriminalität

    Die Kriminalitätsrate in Vanuatu ist niedrig. Vereinzelt werden Überfälle, Diebstahl und sexuelle Belästigung gemeldet. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit bestehen bei Spaziergängen und in öffentlichen Verkehrsmitteln erhöhte Gefahren.

    • Lassen Sie bei Fortbewegung in der Dunkelheit, zu Fuß oder auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln verstärkte Aufmerksamkeit walten.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Erdbeben und Vulkane

    Die Inselgruppe Vanuatu liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es zu vulkanischen Aktivitäten, Erd- und Seebeben sowie Tsunamis kommen kann.
    Aktivitäten zeigten zuletzt der Vulkan Manaro Voui (auch Lombenben genannt) auf der Insel Ambae, die Vulkane Bembow auf der Insel Ambrym und Gaua auf der gleichnamigen Insel. Für diese Vulkane, wie auch für den bei Touristen beliebten Vulkan Mount Yasur auf der Insel Tanna, gelten Warnstufen und es wurden Sperrzonen eingerichtet, die beim Vanuatu Meteorology Department abrufbar sind.

    Tropenstürme

    Das Klima ist tropisch. Das gesamte Inselgebiet ist im Zeitraum von Anfang November bis Ende April oft von starken Winden, die teilweise Zyklon- oder Taifunstärke erreichen können, betroffen.

    Reiseinfos

    Zuständige Auslandsvertretung

    Deutschland unterhält keine Botschaft in Vanuatu. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra/Australien. Zuständig für die Erteilung von Pässen und Visa und sonstige konsularische Angelegenheiten von Personen mit Aufenthalt auf Vanuatu ist das deutsche Generalkonsulat in Sydney.
    In Notfällen kann vor Ort auch der deutsche Honorarkonsul in Port Vila um Unterstützung gebeten werden.

    Vanuatu unterhält weder eine diplomatische Vertretung in Deutschland noch verfügt es hier über einen Honorarkonsul. Die nächstgelegene Vertretung Vanuatus ist die Botschaft in Brüssel:
    Embassy of the Republic of Vanuatu
    380 Avenue de Tervuren, Chemin de Ronde
    1200 Brussels
    Tel: + 32 7 217 7449 oder +32 2 771 7494
    Fax +32 2 771 7494
    E-Mail: vanuatuembassybrussels@gmail.com
    Website: https://www.facebook.com/kakulaisland13/

    Infrastruktur/Verkehr

    Vanuatu verfügt über Tiefseehäfen in Forari in Port Vila (Efate) und Luganville (Espiritu Santo) sowie über weitere acht kleinere Häfen für den Verkehr zwischen den Inseln.

    Die Straßen sind größtenteils unbefestigt. Insbesondere nach starken Regenfällen oder längeren Trockenperioden können die Straßen meist nur unter größter Vorsicht befahren werden. Auf den kleineren Inseln bestehen oft nur Fußwege zwischen den Dörfern. Fahrzeuge befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Mehrere internationale Fluggesellschaften verbinden Vanuatu u.a. mit Australien, Neuseeland, den Fidschi-Inseln und Neukaledonien. Über Inlandsflüge oder Bootsverbindungen sind alle Inseln erreichbar. Flugzeuge oder Boote verkehren jedoch nur in unregelmäßigen Abständen.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    LGBTIQ-Personen in Vanuatu können sich rechtlichen Herausforderungen gegenübersehen, denen andere nicht ausgesetzt sind. Homosexuelle Handlungen sind in Vanuatu nicht strafbar; es gibt jedoch keine rechtliche Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften oder Schutz gegen Diskriminierung.

    Rechtliche Besonderheiten

    Drogendelikte werden in der Regel mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Der Besitz, die Produktion und der Vertrieb von pornographischem Material werden streng geahndet.

    Geld/Kreditkarten

    Die Währung auf Vanuatu ist der Vatu (VUV). Geldautomaten gibt es in Port Vila (Efate), Lenakel (Tanna), Lakatoro (Malekula) sowie in Luganville (Espiritu Santo).

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Nein

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

    Ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket muss vorhanden sein.

    Minderjährige

    Alleinreisende Kinder im Alter von fünf bis 11 Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als minderjährige Reisende (unaccompanied minor) angemeldet werden. Alleinreisende Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren können als minderjährige Reisende angemeldet werden; sollten jedoch immer als junge Reisende (young passenger) identifiziert sein. Weitere Informationen stellen die Fluggesellschaften zur Verfügung.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Einfuhr frischer Lebensmittel; pflanzlicher und tierischer Produkte; von Tieren, Pflanzen und Erden ist untersagt.

    Tiere

    Das australische Landwirtschaftsministerium stellt Informationen zur Einfuhr von Tieren nach Vanuatu zur Verfügung.

    Gesundheit

    Aktuelles

    Seit Beginn des Jahres 2026 wird ein Ausbruch von Ciguatera-Fischvergiftungen verzeichnet. Die Vergiftung wird durch den Verzehr von Fisch verursacht, der mit Ciguatoxin kontaminiert ist, welches von Algen in der Nähe von Korallenriffen produziert wird. Ciguatoxin wirkt vor allem auf das Nervensystem. Bis 48 Stunden nach Fischverzehr entwickeln sich Hautrötungen, Taubheitsgefühl an Lippen und Mundschleimhaut, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Symptome wie Sehstörungen, Muskelkrämpfe und ein verändertes Temperaturempfinden können über Wochen und Monate anhalten.

    • Verzichten Sie auf den Verzehr von Rifffischen, insbesondere Barrakudas, Zackenbarsche und Schnapper. Das Gift lässt sich durch Kochen, Einfrieren oder Trocknen des Fisches nicht zerstören.
    • Stellen Sie sich ärztlich vor, wenn Sie nach dem Verzehr von Fisch unter Übelkeit, Erbrechen, erhöhter Empfindlichkeit gegen Hitze und Kälte oder einem Gefühl der Temperaturumkehr leiden.

    Impfschutz

    Pflichtimpfungen

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    Reiseimpfungen

    Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B und Typhus angeraten.

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Grundversorgung in touristisch erschlossenen Gebieten ist gewährleistet. Einfach ausgestattete Krankenhäuser existieren in Port Vila auf der Insel Efate und in Luganville auf der Insel Espiritu Santo. Bei ärztlicher Vorstellung und in Krankenhäusern wird oftmals eine sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar verlangt. Die nächstgelegene moderne medizinische Versorgung befindet sich in Australien und Neuseeland.

    Taucherinnen und Taucher sollten beachten, dass es auf Vanuatu nur eine Dekompressionskammer in Port Vila gibt. Weitere Druckkammern befinden sich in Australien und Neuseeland.

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen werden. Auf Vanuatu besteht ganzjährig ein Malariarisiko, hauptsächlich durch Pl. vivax (über 99 %). Ein mittleres Risiko besteht auf den Inseln Espíritu Santo, Epi, Gaua, Malekula, Torres, Ureparapara, Mota Lava, Vanua Lava und nahegelegenen Inseln. Ein geringes Risiko liegt auf den Inseln Efate, einschließlich der Stadt Port Vila, Ambae, Ambrym, Maéwo, Pentecost, Erromango, Tanna, Aneityum und anderen Inseln vor. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

    Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, lymphatische Filariosen und Zikavirus-Infektionen.

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

    Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.

    • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten Typhus treten auch bei Reisenden auf.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

    HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

    Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht. Ciguatoxine werden auch durch Kochen, Einfrieren oder Trocknen nicht zerstört.

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

    Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

    Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

    Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

    Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

    Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

    Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

    Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

    • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
    • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
    • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
    • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
    Krisenvorsorgeliste

    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

    Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

    Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

    Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

    Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

    Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


    Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

    Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

    Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

    Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

    Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

    Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts