Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Tschechien
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
- Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Waldbrände in der Region „Nationalpark Böhmische Schweiz“
Aufgrund eines Brandes sind im westlichen Teil des Nationalparks Böhmische Schweiz Wander- und Fahrradwege sowie Wanderziele gesperrt. Der Nationalpark darf aktuell zwischen 22 und 6 Uhr nicht betreten werden, das Verlassen der gekennzeichneten offiziellen Wanderwege ist streng verboten.
Weitere und aktuelle Hinweise bietet die Webseite des Nationalparks.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Rettungskräfte.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle sowie Fahrzeugdiebstähle und -einbrüche kommen, insbesondere in den touristisch frequentierten Städten wie Prag und den Urlaubsgebieten Tschechiens, vor.
Insbesondere an touristischen Brennpunkten ist bei Taxifahrten Vorsicht geboten; oft warten dort nicht lizenzierte Taxis. Bestellte Funktaxis sind zuverlässiger.
Bei Geldwechseln auf der Straße kann Ausländern durch Dritte Falschgeld oder Geldscheine zu wesentlich geringerem Wert ausgehändigt werden. In Bars und anderen Lokalen kann es zu erhöhten Rechnungen sowie zum Einsatz von Betäubungsmitteln und infolgedessen zu Diebstählen und auch vereinzelt zu sexuellem Missbrauch kommen.
Betrüger bieten vereinzelt im Internet Wohnungen zur An- oder Untermietung an, reagieren auf Wohnungsgesuche und lassen sich vorab Anzahlungen leisten. Am Übergabetermin stellt sich dann heraus, dass die Wohnung bereits vermietet ist oder nicht existiert.
Auch treten Betrüger vereinzelt als Polizisten verkleidet auf, um Touristen zu kontrollieren und „Bußgelder“ zu verlangen. Tschechische Polizisten tragen eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform (meistens an der Hemdentasche). Sie dürfen auf der Straße nur ihre gesetzlich geregelten Eingriffsbefugnisse wahrnehmen, wie z. B. die Feststellung der Identität, das Abtasten zur Eigensicherung oder die Erhebung von Bußgeldern mit Erteilung einer Quittung.
In Notfällen kann die tschechische Polizei über die Notrufnummer 158 oder 112 kontaktiert werden. Jede Polizeidienststelle kann eine Anzeige aufnehmen. Falls ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, können aber lange Wartezeiten entstehen. Die Polizeistation am Jungmannovo náměstí 771/9, 11 001 Prag 1 (Nähe U-Bahnhof Můstek) ist 24 Stunden geöffnet und mit Englisch und Deutsch sprechendem Personal besetzt.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Sehenswürdigkeiten, Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Stellen Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen ab.
- Benutzen Sie ggf. von außen sichtbare Wegfahrsperren wie Lenkradkrallen und andere Diebstahlsicherungen; zeigen Sie, dass Ihr Fahrzeug innen leer ist.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Lassen Sie Speisen und Getränke nicht unbeaufsichtigt, und vergewissern Sie sich in Abendlokalen rechtzeitig der geltenden Preise.
- Wechseln Sie kein Geld privat auf der Straße und lehnen Sie nach Bargeldabhebungen am Geldautomaten Angebote, sich das abgehobene Geld in kleinere Stückelungen wechseln zu lassen, ab.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, bei denen Ihre Ausweis- oder Bankdaten abgefragt werden, oder Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.
- Teilen Sie keine Daten von sich mit und überweisen Sie kein Geld vorab an unbekannte Personen, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigtes Kontinentalklima.
In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch Lawinen, insbesondere abseits ausgewiesener Pisten und Loipen.
Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Gelegentlich kommen auch Überschwemmungen im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen vor.
- Informieren Sie sich bei Aktivitäten in den Bergen stets über aktuelle Witterungshinweise.
- Beachten Sie Absperrungen und Warnhinweise und bleiben Sie auf ausgewiesenen Pisten und Loipen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Grenzkontrollen
Derzeit werden an der deutsch-tschechischen Landgrenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.
Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.
Infrastruktur/Verkehr
Tschechien verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Eisenbahnnetz sowie ein gutes System des Busverkehrs.
Im öffentlichen Nahverkehr müssen Einzelfahrkarten vor Fahrtbeginn gekauft und in den Automaten in den Bussen und Straßenbahnen oder am Eingang der Metrostationen entwertet werden, ansonsten fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt, in Höhe von 1.200 CZK an. In einigen Straßenbahnen gibt es inzwischen Automaten, in denen Tickets mit Karte bezahlt werden können.
Die tschechische Polizei informiert auf ihrer Webseite in englischer Sprache über die wesentlichen Verkehrsregeln in der Tschechischen Republik. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen.
Bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot, bei gestrichelten gelben Linien Parkverbot. In Prag gelten viele Parkeinschränkungen. Die Stadt Prag informiert auf ihrer Webseite über Parkmöglichkeiten und Parkzonen.
Das Befahren von Bus- oder Rettungsgassen ist verboten und wird mit Bußgeld geahndet.
Es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer (0,0 Promille). Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe berechtigt.
Automobile müssen ganzjährig mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht fahren. Eine gültige Kfz-Versicherung muss mit der „Grünen Versicherungskarte“ nachgewiesen werden. Bei Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften besteht die Pflicht zum Tragen einer Warnweste. Das gilt auch für Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen.
Zwischen dem 1. November und dem 31. März besteht eine generelle Winterreifenpflicht.
Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf dem Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach einem Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden.
Bei Unfällen mit Sachschaden über 200.000 CZK (über ca. 8.000 EUR) oder mit Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.
Pkw bis zu 3,5 t benötigen zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige elektronische Autobahnvignette. Für Motorräder und Anhänger ist keine Vignette erforderlich. Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor mit einem Null-CO2-Emissionswert sind ausgenommen.
Seit 2024 gibt es keine Befreiung mehr für Fahrzeuge, die Strom oder Wasserstoff als Kraftstoff in Kombination mit einem anderen Kraftstoff verwenden (z.B. Plug-in-Hybrid). Autos, die mit umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden, erhalten einen Rabatt.
Die Vignette kann online bestellt werden oder bei offiziellen Verkaufsstellen (tschechische Postfilialen und Euro-Oil-Tankstellen) und an Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen erworben werden. Der Kauf ist bis zu 90 Tagen im Voraus vor Beginn der Gültigkeit der Vignette möglich. Beim Kauf wird als Nachweis über die Zahlung eine Quittung ausgestellt. Es gibt keine anderen offiziellen Vertriebsstellen. Beim Ankauf bei anderen Anbietern oder Online-Diensten werden oft erhebliche Bearbeitungsgebühren für den Verkauf der Vignette in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen bietet das Portal des elektronischen Vignettensystems der Tschechischen Republik.
Für Fahrzeuge über 3,5 t wird auf Autobahnen, Schnellstraßen und auf gekennzeichneten Streckenabschnitten der Straßen der sog. 1. Klasse mit Hilfe eines satellitengestützten Sendegerätes eine Maut erhoben.
Vor der Benutzung einer mautpflichtigen Straße muss das Kfz im elektronischen Mautsystem angemeldet, eine Kaution hinterlegt und das Sendegerät ordnungsgemäß im Fahrzeug montiert werden. Das Sendegerät wird nach Registrierung des Fahrzeuges im elektronischen Mautsystem an den Myto.cz-Geschäftsstellen ausgehändigt.
Weitere Informationen zum Maut-System finden Sie auch in deutscher Sprache auf der Webseite des Betreibers Myto.cz.
Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe bis zu 75.000 CZK zu erheben. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) eingezogen werden.
Wird bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt, dass wegen eines früheren Verkehrsdelikts eine offene Bußgeldforderung aussteht, kann die Polizei die Autokennzeichen beschlagnahmen oder durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindern.
- Kaufen Sie Vignetten nur bei den offiziellen Anbietern.
- Achten Sie auf die Ausstellung einer Quittung, mit der Sie den Nachweis für die Zahlung und den Besitz einer gültigen Vignette erbringen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz von Drogen, auch in kleineren Mengen, ist in Tschechien strafbar.
Das Fotografieren militärischer Anlagen und Gebäude (z.B. Verteidigungsministerium unweit der Prager Burg) ist nicht erlaubt. Bei Verstoß dagegen droht ein Bußgeld bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 Euro).
In der Regel ist das Fotografieren in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.
- Achten Sie auf die Hinweisschilder " Zákaz fotografování" (Fotografieren verboten). Verboten sind außerdem Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen.
Das Rauchen in Gaststätten ist in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird ein Bußgeld von 5.000 CZK (ca. 200 EUR), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000 CZK (ca. 2.000 EUR) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet.
An zahlreichen öffentlichen Plätzen sowie am Flussufer in Prag ist es zwischen 24 und 9 Uhr verboten, Alkohol zu trinken. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 CZK (ca. 4.000 EUR) bestraft.
Gesetzesverstöße (wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.
Pyrotechnik
Seit Dezember 2025 gilt in der Tschechischen Republik ein umfassendes Gesetz zum Einsatz und Verkauf von Pyrotechnik im öffentlichen Raum.
Bei Missachtung können hohe Geldstrafen verhängt werden, weitere Informationen bietet die zuständige Behörde.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK). Die Bezahlung und das Abheben am Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten sind weit verbreitet.
Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von EUR an Wechselstuben die Praxis bekannt, mit einem günstigen Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, ist es möglich, das Geschäft gegen Vorlage der Quittung und ohne Angabe von Gründen bei der gleichen Wechselstube binnen drei Stunden rückgängig zu machen und den getauschten Betrag zurückzuerhalten. Dies gilt allerdings nur bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.
- Erkundigen Sie sich vor Abhebung von Bargeld am Geldautomaten genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Reiseende gültig sein.
Beim Einchecken im Hotel oder Hostel ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises für alle Personen (auch Kleinkinder) erforderlich.
Registrierung
Ausländer, die nicht in einem Hotel oder einer Pension wohnen, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden.
Minderjährige
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert.
Für Schülergruppen sollte für alle Minderjährigen eine Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten sowie eine Liste, auf der alle teilnehmenden Schüler sowie die Namen der begleitenden Lehrer stehen, mitgeführt werden.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Stichprobenkontrollen können im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs durchgeführt werden. Passagiere aus anderen EU-Staaten können Flughäfen durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.
Zur Einfuhr von Jagdwaffen sind ein europäischer Feuerwaffenpass sowie ein deutscher Jagdschein mit Apostille erforderlich. Weiterhin werden ein tschechischer Jagdschein, eine Versicherung und eine Einladung des Jagdveranstalters benötigt. Diese Dokumente werden in der Regel vom Veranstalter oder Vermittler der Jagd beschafft.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Tieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Seit Anfang des Jahres 2025 verzeichnet die tschechische Republik einen Anstieg der Hepatitis-A-Infektionen. Besonders betroffen sind Prag, aber auch Karlsbad und die Regionen Mittelböhmen und Mähren-Schlesien.
- Achten Sie auf grundlegende Hygienemaßnahmen, insbesondere auf eine konsequente Handhygiene.
- Als Reiseimpfung wird eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.
Impfschutz
Für die Einreise nach Tschechien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
- Beachten Sie für Langzeitaufenthalte von Schülern/Studenten, dass die Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY in der Tschechischen Republik zum Standardprogramm im Kindes-/Jugendalter gehören. Ggf. klären Sie mit dem Schulträger, ob es für die Einschulung Impferfordernisse gibt.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Tschechien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
- Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Medizinische Versorgung
Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte“ ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Mallorca – die perfekte Kulisse für Ihr Triathlon Trainingslager
Wenn Sie sportlich in die neue Saison starten möchten, ist ein Frühjahrestraining Triathlon Mallorca die optimale Entscheidung. Kaum eine andere Region Europas bietet im Frühjahr so gute Bedingungen für ein Trainingscamp Triathlon wie die Baleareninsel. Zwischen Februar und Mai erwarten Sie milde Temperaturen, viel Sonnenschein und eine sportfreundliche Infrastruktur, die genau auf die Bedürfnisse von Ausdauersportlern zugeschnitten ist.
Die Kombination aus abwechslungsreichem Terrain für Radausfahrten, weichen Laufstrecken entlang der Küste und zahlreichen Schwimmmöglichkeiten schafft ideale Voraussetzungen für ein effektives, strukturiertes Training. Nicht umsonst zieht es Jahr für Jahr zahlreiche Profi- und Hobbysportler zum Triathlonurlaub Mallorca – denn hier lässt sich sportliche Herausforderung mit mediterraner Entspannung perfekt verbinden.
Das PortBlue Club Pollentia Resort & Spa – Ihr exklusives Triathlonhotel Mallorca
Im Norden der Insel, zwischen der malerischen Bucht von Alcúdia und dem Naturschutzgebiet S’Albufera, liegt das **PortBlue Club Pollentia Resort & Spa – ein echtes Paradies für Triathleten. Wenn Sie auf der Suche nach einem hochwertigen, sportlich ausgerichteten Hotel sind, ist dieses Resort Ihre perfekte Base für ein erfolgreiches Triathlon-Trainingslager auf Mallorca.
Hier finden Sie alles, was Sie für eine professionelle Vorbereitung benötigen: Ein beheizter 25-Meter-Außenpool ermöglicht gezieltes Schwimmtraining bei angenehmen Temperaturen – selbst in den frühen Morgenstunden. Für Radsportler stehen eine moderne Fahrradgarage mit Werkstatt, Waschstation und sicherem Abstellraum bereit. Ob eigenes Rad oder Leihbike – die Region rund um Alcúdia bietet unzählige Streckenoptionen für Einsteiger und Fortgeschrittene im Radsport Mallorca Frühjahr.
Auch der Trainingsalltag außerhalb der Kerndisziplinen ist durchdacht: Im hauseigenen Fitnessstudio können Sie Ihre Krafteinheiten absolvieren oder Beweglichkeit und Stabilität gezielt fördern. Direkt vor dem Hotel verlaufen traumhafte Laufstrecken, die sowohl für Intervall- als auch Longrun-Einheiten bestens geeignet sind.
Nach dem Training entspannen Sie im Wellnessbereich, genießen gesunde mediterrane Küche oder lassen den Abend am Pool oder Meer ausklingen. Das PortBlue Club Pollentia Resort & Spa bietet damit nicht nur professionelle Sportbedingungen, sondern auch hohen Komfort für Erholung und Regeneration.
Mallorca – mehr als Training: Inspiration und Erlebnis
Ein Triathlonurlaub Mallorca bedeutet mehr als nur Training. Die Insel begeistert durch Vielfalt: Sie können morgens trainieren und am Nachmittag einen Ausflug nach Palma unternehmen, die charmante Altstadt erkunden oder in einem der vielen Cafés mit Blick aufs Meer zur Ruhe kommen. Auch abgelegene Buchten, historische Dörfer und spektakuläre Küstenstraßen machen die Insel so besonders.
Diese Mischung aus sportlicher Herausforderung und mediterraner Leichtigkeit macht Mallorca zum idealen Ort für Ihre Triathlon Vorbereitung. Egal ob als Einsteiger oder als erfahrener Athlet – Sie profitieren von professionellen Bedingungen und gleichzeitig einem inspirierenden Umfeld.
Fazit: Frühjahrs-Trainingslager mit Leistung & Leichtigkeit
Ein Frühjahrestraining Triathlon Mallorca im PortBlue Club Pollentia Resort & Spa ist der perfekte Auftakt in Ihre Triathlon-Saison. Die Kombination aus professioneller Ausstattung, optimalen klimatischen Bedingungen und einer traumhaften Umgebung schafft die ideale Basis für effektives Training, nachhaltige Erholung und neue Motivation.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise als spezialisierter Reisevermittler – und gönnen Sie sich ein Trainingslager, das Ihnen nicht nur sportlich, sondern auch emotional einen echten Schub gibt. Mallorca wartet auf Sie.
Warum Sie über Plane Deinen Urlaub buchen sollten
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Vielleicht interessiert Sie auch:
Darf es ein anderes Triathlon Hotel auf den Balearen oder Kanaren sein? Wir haben die Auswahl. Beispielsweise Triathlon Training Mallorca – im Caprice Janeiro & Spa. Oder ein anderes Triathlon Hotel auf Mallorca – Triathlon Hotel Mallorca – Hotel VIVA Blue & Spa. Finden Sie hier unsere Auswahl an Ideen für Ihr Triathlon Training – Triathlon Hotels in Europa.
Gerne übernehmen wir die Buchung Ihrer ganz persönlichen Urlaubsreise. Lassen Sie sich von unseren individuellen Rundreisen und exklusiven Städtereisen weltweit inspirieren. Für jeden Urlaub finden wir das perfekte exklusive Flair-Hotel, das genau zu Ihnen passt. Wir organisieren Ihren Familienurlaub individuell – so wie Sie es sind. Wir freuen uns darauf, Ihre Anfrage entgegenzunehmen.
Möglicher Reisepreis: 8 Reisetage, Reisepreis pro Person ab 1.270 €
Inklusive Flug auf Basis von zwei zusammen reisenden Personen mit Unterbringung im Doppelzimmer/Halbpension
Der Preis gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Preise können sich je nach Auswahl des Reisezeitraums und der Reisedauer, sowie der Zimmerkategorie ändern.
Highlights Ihres Frühjahrestraining Triathlon Mallorca im PortBlue Club Pollentia Resort & Spa
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- Top-ausgestattete Fahrradgarage mit Werkstatt, Waschstation und sicherer Unterbringung
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- Direkter Zugang zu flachen und bergigen Radrouten
- Vielfältige, naturnahe Laufstrecken direkt ab Hotel
- Entspannung am Meer oder an einem der zahlreichen Naturstrände
- Tagesausflüge in charmante Dörfer oder nach Palma, die lebendige Inselhauptstadt
- Mediterrane Küche und freundliche Atmosphäre
Zubuchbare Möglichkeiten Frühjahrestraining Triathlon Mallorca
- Einzelzimmer möglich
- andere Zimmer/Suiten buchbar – siehe Beschreibung
- Flugarrangement
- optionale Aktivitäten
- Mietwagenangebot
- Flughafentransfers
Bei der Buchung des Angebotes tritt die Go Holidate GmbH – Plane Deinen Urlaub nur als Vermittler auf. Vertragspartner ist der jeweilige Reiseveranstalter zum Angebotszeitpunkt. Wir kümmern uns um die beste Beratung und Betreuung bei der Buchung.
Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung des Angebotes/Hotels des Reiseveranstalters DERTOUR Deutschland – Frühjahrestraining Triathlon Mallorca
PortBlue Club Pollentia Resort & Spa
Ihre Vorteile: Am Rande des Naturschutzgebietes S´Albufera gelegen
Weitläufige, sehr gepflegte Gartenanlage mit mehreren Swimmingpools (2 davon nur für Erwachsene)
Umweltfreundlicher Biodesign-Pool mit Salzwasser
Vielseitiges Sportangebot wie semi-olympischer Pool (nur für Erwachsene), Tennisplätze sowie Fahrradverleih und -keller
Großer Spa-Bereich für Erwachsenen ab 16 Jahre
Lage:
- zum Ortszentrum: Alcudia, ca. 2,50 km
- zum Ortszentrum: Pollenca, ca. 4 km
- ruhig
- Felsstrand: öffentlich
- kostenfreier Shuttletransfer zum Sandstrand von Puerto Pollenca
Ausstattung:
- offizielle Landeskategorie: 4 Sterne
- Anzahl Wohneinheiten: 532
- Zahlungsmöglichkeiten: American Express, MasterCard, Visa
- Einrichtungen/öffentliche Bereiche sind rollstuhlgerecht
- Parkplatz
- Lademöglichkeit für E-Autos (kostenpflichtig)
- Empfang/Rezeption
- Lobby
- WLAN, in der gesamten Anlage
- Minimarkt, Kiosk
- Recyclingbehälter im gesamten Hotel, Verwendung regionaler Baustoffe, Energieeffiziente Beleuchtung, Einsatz von Bewegungsmeldern und automatischen Timern
- 1 Buffetrestaurant: landestypische Küche, internationale Küche, spezielle Kost (Allergikerkost, vegetarische Küche), Live-Cooking-Station, mit Terrasse
- 1 Restaurant: landestypische Küche, internationale Küche, mit Terrasse, adults-only-Restaurant
- Poolbar, 2 Bars
- Einkauf regionaler Produkte, Reduzierung von Lebensmittelverschwendung
- Arztbesuch im Hotel
- Hallenbad
- 1 Pool: beheizbar, Salzwasser, Sonnenschirme, Liegen
- 1 Pool: saisonal betrieben, nur für Erwachsene, Sonnenschirme, Liegen
- 1 Pool: 25 m Sportpool, beheizbar, nur für Erwachsene, Sonnenschirme, Liegen
- Sonnenterrasse, Gartenanlage
Kinder:
- Babyclub (kostenpflichtig)
- Kinderclub/Miniclub: 4-10 Jahre, 11-12 Jahre
- Spielplatz (außen)
- Kinderpool (außen)
- Babysitter-Service (kostenpflichtig, auf Anfrage)
- Kindermenü
- Zimmerausstattung: Babybett
Wellness gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Spa: 3.000 qm, ab 16 Jahre
- Floating, Erlebnisdusche, Schwimmbereich, Whirlpool
- Saunabereich: Sauna, Dampfbad, Eisbrunnen, Handtücher, Bademantel
- Massagen: Aromatherapie
- kosmetische Anwendungen: Maniküre, Pediküre, Gesichtsbehandlung
Sport & Unterhaltung inklusive (teils Fremdanbieter):
- Beachvolleyball, Basketball, Fußball
- Boccia
- Darts, Minigolf
- Fitnessraum
- Tennis: 6 Tennisplätze
- Tischtennis
- Tagesanimation
- Abendanimation
Sport & Unterhaltung gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Wandern, Reiten
- Yoga, Pilates
- Windsurfen
- Kitesurfen
- Stand-Up-Paddling
- Fahrradverleih
Tipps & Hinweise:
- Tourismussteuer zahlbar vor Ort
- Haustiere nicht gestattet
- Reduzierung von Einwegplastik
- Mülltrennung
- Präferenz lokaler und regionaler Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Reduzierung des Transports
- Umweltfreundliche Reinigung
- Wassereinsparung
- Energieeinsparung
- Unterstützung von Umweltvorhaben oder -projekten
- Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen
- Förderung und Unterstützung lokaler, sozialer und kultureller Projekte
Bitte beachten: Touristensteuer
Seit dem 1. Juli 2016 müssen Urlauber auf den Balearen eine Übernachtungssteuer für nachhaltigen Tourismus zahlen.Sie beträgt zwischen EUR 1 (ca. CHF 1,10) und EUR 4 (ca. CHF 4,40) zzgl. 10% MwSt. pro Person/Nacht und ist von den Gästen bei der An- oder Abreise in ihrer Unterkunft zu entrichten. Die genaue Höhe richtet sich nach der Landeskategorie der jeweiligen Unterkunft. In der Nebensaison (01.11.-30.04.) wird der Betrag um 75% reduziert. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Abgabe befreit. Für Langzeiturlauber ermäßigt sich der Betrag ab dem 9. Aufenthaltstag um die Hälfte.
Doppelzimmer Maris (DB1/DB4):
- 16-20 qm, Doppel, Standard, renoviert, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Maris obere Etage (D1D/D2D):
- 16-20 qm, Doppel, Standard, Etage, oberste, renoviert, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Village (DB2/DB6):
- 31-35 qm, Doppel, Superior, Gartenseite, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Village Erdgeschoss (DB7/DB8):
- 31-35 qm, Doppel, Superior, Erdgeschoss, Gartenseite, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Village Suite (WB1/WB2):
- 41-45 qm, Suite, Gartenseite, 1 separates Schlafzimmer, Sofabett, 2 Bäder, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 2 TVs (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert), bei Ankunft im Zimmer Wein, Wasser, Snacks
Village Suite mit Badewanne (WB3/WB4):
- 41-45 qm, Suite, Gartenseite, 1 separates Schlafzimmer, Sofabett, 2 Bäder, Badewanne, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 2 TVs (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert), bei Ankunft im Zimmer Wein, Wasser, Snacks
Verpflegung:
- Frühstück: Buffet, Allergikerkost
- Halbpension: Frühstück (Buffet), Mittag- oder Abendessen (Buffet), Allergikerkost
- All Inclusive: Frühstück (Buffet), Mittagessen (Buffet), Abendessen (Buffet), Getränke kostenfrei (lokale Getränke, 10-0 Uhr), Kaffee/Tee und Gebäck, Minibar, Allergikerkost, Tennis
S2727
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Spanien
Reisen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Vielfalt unserer Welt zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. Durch den Kontakt mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen können wir nicht nur Neues lernen, sondern auch unsere Empathie und Toleranz gegenüber anderen stärken. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der Gesellschaften zu entwickeln.
Zudem möchten wir Ihnen einen Einblick in die kulturelle Offenheit des jeweiligen Landes geben: Wie tolerant ist die Gesellschaft gegenüber verschiedenen Lebensweisen? Wie entwickelt sich das gesellschaftliche Verständnis für Diversität und interkulturellen Austausch? Reisen sind eine wunderbare Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, Vorurteile abzubauen und den eigenen Horizont zu erweitern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Was gibt es bei eurer Reise nach Spanien zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
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Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
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Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
