Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Ungarn
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Homosexuelle Partnerschaften sind in Ungarn legal und können als Lebensgemeinschaft offiziell eintragen werden. Nicht anerkannt sind gleichgeschlechtliche Ehen.
Auf Grundlage eines im März 2025 verabschiedeten Gesetzes können öffentliche Veranstaltungen (z.B. „Pride March“) behördlich verboten werden, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
Budapest bietet im Allgemeinen ein tolerantes und offenes Umfeld für LGBTIQ-Personen. Am 28. Juni 2025 fand dort mit Unterstützung der Stadt Budapest ein nicht genehmigter Pride March ohne Zwischenfälle statt. Jedoch kann besonders außerhalb der Großstädte offen gezeigte Zuneigung von gleichgeschlechtlichen Paaren zu ungewollter Aufmerksamkeit führen. In der Vergangenheit sind Pride-Veranstaltungen ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. Es gab allerdings Gegenveranstaltungen, mit verbalen und teilweise auch körperlichen Auseinandersetzungen.
- Meiden Sie größere Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere, wenn diese ohne behördliche Genehmigung stattfinden.
- Informieren Sie sich zeitnah über den aktuellen Stand eventuell geplanter Pride-Veranstaltungen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere an belebten Orten vor, wie z.B. Märkten, Bahnhöfen, U- und Straßenbahnschaltern, öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind insbesondere rund um den Balaton (Plattensee) keine Seltenheit. Daneben kommt es zu Autodiebstählen.
Täuschungs- und Betrugsszenarien mit dem Ziel eines Diebstahls kommen vereinzelt vor, z. B. der Hinweis auf angebliche Schäden am Fahrzeug, um Fahrer zum Anhalten zu bewegen oder Kontrollen durch angebliche Polizisten.
Bei Zufallsbekanntschaften und beim Besuch von Bars oder Clubs, auch auf Empfehlung von Taxifahrern, werden Reisende mitunter mit stark überteuerten Rechnungen konfrontiert und zur Zahlung unter Druck gesetzt.
In Ungarn gibt es in 20 Städten Opferschutzzentren (Aldozatsegitö Központ = ÁSK) sowie eine 24/7-Hotline für Kriminalitätsopfer, die neben Englisch auch Deutsch sprechende Kontakte anbietet. Neben der Europäischen Notfallnummer 116 006 ist die nationale Telefonnummer (0036 80 225 225) weiterhin erreichbar.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie auch in Ferienwohnungen über einen längeren Zeitraum keine Wertsachen oder Papiere zurück.
- Stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab, und lassen Sie keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurück.
- Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
- Vergewissern Sie sich bei Polizisten einer Plakette mit fünfstelliger Dienstnummer und ggf. eines Dienstausweises in Kreditkartenformat.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Zufallsbekanntschaften und Einladungen skeptisch, erkundigen Sie sich genau über Preise. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht Kontinentalklima.
Vor allem in den Sommermonaten kann es zu Busch- und Waldbränden kommen.
Überschwemmungen kommen insbesondere im Frühjahr im Nordosten des Landes am Tisza-Fluss vor.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Ungarn gehört wie seine Nachbarstaaten Kroatien, Österreich, die Slowakei, Slowenien und Rumänien zum Schengen-Gebiet. An den Grenzen müssen alle Reisenden (einschließlich Kinder) dennoch in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Insbesondere bei Einreisen nach Österreich, in die Slowakei und nach Slowenien muss mit polizeilichen Fahrzeugkontrollen gerechnet werden. Es kann daher zu Verzögerungen an den Grenzübergängen kommen.
Bei Überschreiten der EU-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit der Reisedokumente aller Reisenden überprüft, sondern jedes Reisedokument systematisch in entsprechenden Datenbanken abgeglichen. Daher kann es zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-serbischen und der ungarisch-ukrainischen Grenze kommen. Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe, deren Gültigkeit abgelaufen ist, werden zur Weiterreise z. B. nach Serbien oder in die Türkei nicht akzeptiert. Reisende werden dann an den Grenzen zurückgewiesen.
- Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
- Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
- Erkundigen Sie sich als Transitreisender über alternative Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen sowie Grenzübergangsstellen.
- Melden Sie Ihre Reisepläne und beantragen Sie rechtzeitig eine Genehmigung für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bei der für das jeweilige Komitat zuständigen ungarischen Bezirkspolizei. Die Kontaktdaten finden Sie hier für das Komitat Baranya und hier für das Komitat Somogy. Die erteilten Genehmigungen gelten jeweils für das ungarische Hoheitsgebiet.
- Nutzen Sie für den Grenzübertritt nach Serbien weniger stark frequentierte Grenzübergänge, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien).
Infrastruktur/Verkehr
Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein entzogen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss ganztägig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden.
Autofahrer, die nicht zugleich Fahrzeughalter sind, sollten eine durch den Halter ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.
Bei Verkehrskontrollen wird in Ungarn auch die Gültigkeit der TÜV-Plakette überprüft und bei erheblicher Überschreitung kommt es zur Beschlagnahmung des Zulassungsscheins und der Kennzeichen, auch wenn dies rechtlich lediglich bei ungültigem ausländischen Kfz-Schein sowie ungültigem Kfz-Nummernschild zulässig ist.
Bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren roter Ampeln, können an Ort und Stelle Geldstrafen von bis zu 300.000 HUF (ca. 800 EUR) erhoben werden, die sofort bezahlt werden müssen. Die Polizei darf ansonsten das Fahrzeug beschlagnahmen und hierzu den Zulassungsschein sicherstellen.
Autobahnen und einige Straßen, u.a. die Stadtumfahrung Budapest, sind in Ungarn mautpflichtig. Vignetten für Pkw, Motorräder, Busse und Anhänger können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bei der ungarischen eVignette wird die Maut elektronisch über das Kennzeichen kontrolliert. Beim Kauf erhält man einen Kontrollabschnitt zur Unterschrift, beim Onlinekauf eine Bestätigungsnachricht. Der Beleg sollte unverzüglich auf Richtigkeit der Gültigkeitsdauer und des Kennzeichens überprüft und zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahrt werden.
Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist per Kreditkarte auch über das Internet möglich.
Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t gilt in Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut. Sie wird für Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen erhoben, siehe Nationale Mauterhebung.
Es gilt ein generelles Überholverbot für Lkw. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 t tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lkw muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen.
Von der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen“) wird abgeraten, auch wenn die ungarischen Polizeidienststellen angewiesen wurden, die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn mit diesen Kennzeichen nicht mehr zu verweigern oder sie zu beschlagnahmen. Halter sollten ggf. auf (rote) Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Homosexuelle Partnerschaften sind in Ungarn legal und können als Lebensgemeinschaft offiziell eintragen werden. Nicht anerkannt sind gleichgeschlechtliche Ehen.
Auf Grundlage eines im März 2025 verabschiedeten Gesetzes können öffentliche Veranstaltungen (z.B. „Pride March“) behördlich verboten werden, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
Budapest bietet im Allgemeinen ein tolerantes und offenes Umfeld für LGBTIQ-Personen. Am 28. Juni 2025 fand dort mit Unterstützung der Stadt Budapest ein nicht genehmigter Pride March ohne Zwischenfälle statt. Jedoch kann besonders außerhalb der Großstädte offen gezeigte Zuneigung von gleichgeschlechtlichen Paaren zu ungewollter Aufmerksamkeit führen. In der Vergangenheit sind Pride-Veranstaltungen ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. Es gab allerdings Gegenveranstaltungen, mit verbalen und teilweise auch körperlichen Auseinandersetzungen.
- Meiden Sie größere Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere, wenn diese ohne behördliche Genehmigung stattfinden.
- Informieren Sie sich zeitnah über den aktuellen Stand eventuell geplanter Pride-Veranstaltungen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Handel, Besitz und die Einfuhr sowie der Konsum von Drogen werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen, auch von z.B. Haschisch, Marihuana und synthetischer Drogen (MDMA bzw. Ecstasy) kann zu längeren Haftstrafen führen.
Auf Grundlage eines am 18. März 2025 verabschiedeten Gesetzes können öffentliche Veranstaltungen (z.B. „Pride March“) behördlich verboten werden. Teilnehmende an nicht genehmigten Veranstaltungen können ggf. unter Einsatz von Gesichtserkennungssoftware identifiziert und zu hohen Geldstrafen (bis zu 200.000 HUF) verurteilt werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Forint (HUF). Von Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken wird abgeraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann Bargeld problemlos an Automaten abgehoben werden. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Ungarn ist Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente (mit Ausnahme des vorläufigen Personalausweises) dürfen bei Einreise seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige
Vor einem Urlaub sollte überprüft werden, ob die Pässe oder Personalausweise aller Familienmitglieder für die Hin- und Rückreise gültig sind, insbesondere, wenn eine Weiterreise z.B. in die Türkei geplant ist.
Es bestehen keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
- Beantragen Sie bei häufigen Reisen für minderjährige Kinder biometrische deutsche Reisepässe, die eine Gültigkeit von sechs Jahren haben.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten, Ukraine, Serbien) dürfen nur 40 Zigaretten (entspricht etwa zwei Päckchen) oder 20 Zigarillos oder zehn Zigarren oder 50 g Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen gelten die üblichen Freimengen.
Bei Überschreitung der Freimengen werden empfindliche Bußgelder verhängt. Weitere Informationen zur zollfreien Wareneinfuhr bietet der ungarische Zoll.
Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z.B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert wurden. Dies ist per Steuerbanderole oder Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 55 EUR) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Ungarn sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Ungarn zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Weitere durch Vektoren übertragene Infektionskrankheiten
Es gibt sehr vereinzelte Fälle von Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber (Übertragung durch Zecken). Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung.
Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen.
Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten sich vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.
Tollwut
Seit 2005 hat es konstant weniger als zehn Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.
Medizinische Versorgung
Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. In den großen Städten gibt es private Krankenhäuser, die eine befriedigende medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.
Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Mallorca – die perfekte Kulisse für Ihr Triathlon Trainingslager
Wenn Sie sportlich in die neue Saison starten möchten, ist ein Frühjahrestraining Triathlon Mallorca die optimale Entscheidung. Kaum eine andere Region Europas bietet im Frühjahr so gute Bedingungen für ein Trainingscamp Triathlon wie die Baleareninsel. Zwischen Februar und Mai erwarten Sie milde Temperaturen, viel Sonnenschein und eine sportfreundliche Infrastruktur, die genau auf die Bedürfnisse von Ausdauersportlern zugeschnitten ist.
Die Kombination aus abwechslungsreichem Terrain für Radausfahrten, weichen Laufstrecken entlang der Küste und zahlreichen Schwimmmöglichkeiten schafft ideale Voraussetzungen für ein effektives, strukturiertes Training. Nicht umsonst zieht es Jahr für Jahr zahlreiche Profi- und Hobbysportler zum Triathlonurlaub Mallorca – denn hier lässt sich sportliche Herausforderung mit mediterraner Entspannung perfekt verbinden.
Das PortBlue Club Pollentia Resort & Spa – Ihr exklusives Triathlonhotel Mallorca
Im Norden der Insel, zwischen der malerischen Bucht von Alcúdia und dem Naturschutzgebiet S’Albufera, liegt das **PortBlue Club Pollentia Resort & Spa – ein echtes Paradies für Triathleten. Wenn Sie auf der Suche nach einem hochwertigen, sportlich ausgerichteten Hotel sind, ist dieses Resort Ihre perfekte Base für ein erfolgreiches Triathlon-Trainingslager auf Mallorca.
Hier finden Sie alles, was Sie für eine professionelle Vorbereitung benötigen: Ein beheizter 25-Meter-Außenpool ermöglicht gezieltes Schwimmtraining bei angenehmen Temperaturen – selbst in den frühen Morgenstunden. Für Radsportler stehen eine moderne Fahrradgarage mit Werkstatt, Waschstation und sicherem Abstellraum bereit. Ob eigenes Rad oder Leihbike – die Region rund um Alcúdia bietet unzählige Streckenoptionen für Einsteiger und Fortgeschrittene im Radsport Mallorca Frühjahr.
Auch der Trainingsalltag außerhalb der Kerndisziplinen ist durchdacht: Im hauseigenen Fitnessstudio können Sie Ihre Krafteinheiten absolvieren oder Beweglichkeit und Stabilität gezielt fördern. Direkt vor dem Hotel verlaufen traumhafte Laufstrecken, die sowohl für Intervall- als auch Longrun-Einheiten bestens geeignet sind.
Nach dem Training entspannen Sie im Wellnessbereich, genießen gesunde mediterrane Küche oder lassen den Abend am Pool oder Meer ausklingen. Das PortBlue Club Pollentia Resort & Spa bietet damit nicht nur professionelle Sportbedingungen, sondern auch hohen Komfort für Erholung und Regeneration.
Mallorca – mehr als Training: Inspiration und Erlebnis
Ein Triathlonurlaub Mallorca bedeutet mehr als nur Training. Die Insel begeistert durch Vielfalt: Sie können morgens trainieren und am Nachmittag einen Ausflug nach Palma unternehmen, die charmante Altstadt erkunden oder in einem der vielen Cafés mit Blick aufs Meer zur Ruhe kommen. Auch abgelegene Buchten, historische Dörfer und spektakuläre Küstenstraßen machen die Insel so besonders.
Diese Mischung aus sportlicher Herausforderung und mediterraner Leichtigkeit macht Mallorca zum idealen Ort für Ihre Triathlon Vorbereitung. Egal ob als Einsteiger oder als erfahrener Athlet – Sie profitieren von professionellen Bedingungen und gleichzeitig einem inspirierenden Umfeld.
Fazit: Frühjahrs-Trainingslager mit Leistung & Leichtigkeit
Ein Frühjahrestraining Triathlon Mallorca im PortBlue Club Pollentia Resort & Spa ist der perfekte Auftakt in Ihre Triathlon-Saison. Die Kombination aus professioneller Ausstattung, optimalen klimatischen Bedingungen und einer traumhaften Umgebung schafft die ideale Basis für effektives Training, nachhaltige Erholung und neue Motivation.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise als spezialisierter Reisevermittler – und gönnen Sie sich ein Trainingslager, das Ihnen nicht nur sportlich, sondern auch emotional einen echten Schub gibt. Mallorca wartet auf Sie.
Warum Sie über Plane Deinen Urlaub buchen sollten
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Zubuchbare Möglichkeiten Frühjahrestraining Triathlon Mallorca
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- Flugarrangement
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PortBlue Club Pollentia Resort & Spa
Ihre Vorteile: Am Rande des Naturschutzgebietes S´Albufera gelegen
Weitläufige, sehr gepflegte Gartenanlage mit mehreren Swimmingpools (2 davon nur für Erwachsene)
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Vielseitiges Sportangebot wie semi-olympischer Pool (nur für Erwachsene), Tennisplätze sowie Fahrradverleih und -keller
Großer Spa-Bereich für Erwachsenen ab 16 Jahre
Lage:
- zum Ortszentrum: Alcudia, ca. 2,50 km
- zum Ortszentrum: Pollenca, ca. 4 km
- ruhig
- Felsstrand: öffentlich
- kostenfreier Shuttletransfer zum Sandstrand von Puerto Pollenca
Ausstattung:
- offizielle Landeskategorie: 4 Sterne
- Anzahl Wohneinheiten: 532
- Zahlungsmöglichkeiten: American Express, MasterCard, Visa
- Einrichtungen/öffentliche Bereiche sind rollstuhlgerecht
- Parkplatz
- Lademöglichkeit für E-Autos (kostenpflichtig)
- Empfang/Rezeption
- Lobby
- WLAN, in der gesamten Anlage
- Minimarkt, Kiosk
- Recyclingbehälter im gesamten Hotel, Verwendung regionaler Baustoffe, Energieeffiziente Beleuchtung, Einsatz von Bewegungsmeldern und automatischen Timern
- 1 Buffetrestaurant: landestypische Küche, internationale Küche, spezielle Kost (Allergikerkost, vegetarische Küche), Live-Cooking-Station, mit Terrasse
- 1 Restaurant: landestypische Küche, internationale Küche, mit Terrasse, adults-only-Restaurant
- Poolbar, 2 Bars
- Einkauf regionaler Produkte, Reduzierung von Lebensmittelverschwendung
- Arztbesuch im Hotel
- Hallenbad
- 1 Pool: beheizbar, Salzwasser, Sonnenschirme, Liegen
- 1 Pool: saisonal betrieben, nur für Erwachsene, Sonnenschirme, Liegen
- 1 Pool: 25 m Sportpool, beheizbar, nur für Erwachsene, Sonnenschirme, Liegen
- Sonnenterrasse, Gartenanlage
Kinder:
- Babyclub (kostenpflichtig)
- Kinderclub/Miniclub: 4-10 Jahre, 11-12 Jahre
- Spielplatz (außen)
- Kinderpool (außen)
- Babysitter-Service (kostenpflichtig, auf Anfrage)
- Kindermenü
- Zimmerausstattung: Babybett
Wellness gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Spa: 3.000 qm, ab 16 Jahre
- Floating, Erlebnisdusche, Schwimmbereich, Whirlpool
- Saunabereich: Sauna, Dampfbad, Eisbrunnen, Handtücher, Bademantel
- Massagen: Aromatherapie
- kosmetische Anwendungen: Maniküre, Pediküre, Gesichtsbehandlung
Sport & Unterhaltung inklusive (teils Fremdanbieter):
- Beachvolleyball, Basketball, Fußball
- Boccia
- Darts, Minigolf
- Fitnessraum
- Tennis: 6 Tennisplätze
- Tischtennis
- Tagesanimation
- Abendanimation
Sport & Unterhaltung gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Wandern, Reiten
- Yoga, Pilates
- Windsurfen
- Kitesurfen
- Stand-Up-Paddling
- Fahrradverleih
Tipps & Hinweise:
- Tourismussteuer zahlbar vor Ort
- Haustiere nicht gestattet
- Reduzierung von Einwegplastik
- Mülltrennung
- Präferenz lokaler und regionaler Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Reduzierung des Transports
- Umweltfreundliche Reinigung
- Wassereinsparung
- Energieeinsparung
- Unterstützung von Umweltvorhaben oder -projekten
- Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen
- Förderung und Unterstützung lokaler, sozialer und kultureller Projekte
Bitte beachten: Touristensteuer
Seit dem 1. Juli 2016 müssen Urlauber auf den Balearen eine Übernachtungssteuer für nachhaltigen Tourismus zahlen.Sie beträgt zwischen EUR 1 (ca. CHF 1,10) und EUR 4 (ca. CHF 4,40) zzgl. 10% MwSt. pro Person/Nacht und ist von den Gästen bei der An- oder Abreise in ihrer Unterkunft zu entrichten. Die genaue Höhe richtet sich nach der Landeskategorie der jeweiligen Unterkunft. In der Nebensaison (01.11.-30.04.) wird der Betrag um 75% reduziert. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Abgabe befreit. Für Langzeiturlauber ermäßigt sich der Betrag ab dem 9. Aufenthaltstag um die Hälfte.
Doppelzimmer Maris (DB1/DB4):
- 16-20 qm, Doppel, Standard, renoviert, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Maris obere Etage (D1D/D2D):
- 16-20 qm, Doppel, Standard, Etage, oberste, renoviert, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Village (DB2/DB6):
- 31-35 qm, Doppel, Superior, Gartenseite, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Village Erdgeschoss (DB7/DB8):
- 31-35 qm, Doppel, Superior, Erdgeschoss, Gartenseite, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Village Suite (WB1/WB2):
- 41-45 qm, Suite, Gartenseite, 1 separates Schlafzimmer, Sofabett, 2 Bäder, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 2 TVs (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert), bei Ankunft im Zimmer Wein, Wasser, Snacks
Village Suite mit Badewanne (WB3/WB4):
- 41-45 qm, Suite, Gartenseite, 1 separates Schlafzimmer, Sofabett, 2 Bäder, Badewanne, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 2 TVs (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert), bei Ankunft im Zimmer Wein, Wasser, Snacks
Verpflegung:
- Frühstück: Buffet, Allergikerkost
- Halbpension: Frühstück (Buffet), Mittag- oder Abendessen (Buffet), Allergikerkost
- All Inclusive: Frühstück (Buffet), Mittagessen (Buffet), Abendessen (Buffet), Getränke kostenfrei (lokale Getränke, 10-0 Uhr), Kaffee/Tee und Gebäck, Minibar, Allergikerkost, Tennis
S2727
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Spanien
Reisen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Vielfalt unserer Welt zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. Durch den Kontakt mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen können wir nicht nur Neues lernen, sondern auch unsere Empathie und Toleranz gegenüber anderen stärken. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der Gesellschaften zu entwickeln.
Zudem möchten wir Ihnen einen Einblick in die kulturelle Offenheit des jeweiligen Landes geben: Wie tolerant ist die Gesellschaft gegenüber verschiedenen Lebensweisen? Wie entwickelt sich das gesellschaftliche Verständnis für Diversität und interkulturellen Austausch? Reisen sind eine wunderbare Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, Vorurteile abzubauen und den eigenen Horizont zu erweitern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Was gibt es bei eurer Reise nach Spanien zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
