Quelle: Auswärtiges Amt
Die Quelle der hier folgenden Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden von uns unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Link zur Quelle Auswärtigen Amt: www.diplo.de oder www.auswaertiges-amt.de
   Kasachstan
Reise- und Sicherheitshinweise
LGBTIQ Hinweise
Homosexuelle Handlungen sind in Kasachstan kein Straftatbestand. Für Personen der LGBTIQ-Community besteht jedoch kein gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung. Die Gesellschaft lehnt gleichgeschlechtliche Partnerschaften überwiegend ab. Übergriffe, z.B. beim öffentlichen Zeigen gegenseitiger Zuneigung, können nicht ausgeschlossen werden.
Unter Strafe gestellt wird zudem ab März 2026 die sog. „Propaganda nichttraditioneller sexueller Beziehungen oder Lebensformen“. Aufgrund der sehr breiten möglichen Auslegung kann aber jede öffentliche Äußerung (inklusive Posts in sozialen Medien) zu diesem Thema zu Schwierigkeiten führen, insbesondere da bei Verstößen gegen das Gesetz Geldstrafen drohen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
Die Terrorgefahr in Kasachstan ist gering. Vereinzelte Anschläge extremistischer Gruppen mit islamistischem Hintergrund können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage im gesamten Land ist stabil.
- Meiden Sie dennoch Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
- Halten Sie sich soweit möglich zu aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Kriminalität
In Almaty und der Hauptstadt Astana muss mit seltenen Fällen von Großstadtkriminalität wie Taschendiebstahl, Raub, Trickbetrügerei und angeblichen Polizeikontrollen gerechnet werden.
Auch außerhalb der Großstädte wurde in Einzelfällen von Polizeikontrollen mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen berichtet. Darüber hinaus wird Internetbetrug wie „Love Scamming“ oder „Romance Scamming“ auch mit (gefälschten) kasachischen Identitäten in den sozialen Netzwerken und in Online-Partnerbörsen betrieben. Bei dieser häufigen Form des Internet- oder Vorauszahlungsbetruges gaukeln „Liebesbetrüger“ ihren potentiellen Opfern eine Liebesbeziehung vor und versuchen ihnen unter Vorwänden (z.B. zur Visumserteilung) Geld aus der Tasche zu ziehen.
- Seien Sie nachts besonders vorsichtig und nicht ohne Begleitung unterwegs.
- Seien Sie beim Besuch von Orten mit großer Menschenansammlung besonders vorsichtig.
- Nutzen Sie keine inoffiziellen Taxis.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Weisen Sie möglicherweise unberechtigte Zahlungsaufforderungen zurück.
- Seien Sie insbesondere vor Liebesbetrug („Love Scamming“/“Romance Scamming“) auf der Hut. Werden Sie insbesondere hellhörig, wenn Ihre Bekanntschaft Geld von Ihnen verlangt, bevor Sie sich persönlich getroffen haben.
- Informieren Sie sich über einschlägige Webseiten, wie z.B. bei der Verbraucherzentrale.
- Verlassen Sie sich beim Thema Visa nur auf die Informationen der deutschen Auslandsvertretungen und fragen Sie im Zweifel bei diesen nach.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufe, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Kasachstan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und im Gebirge zu Erdrutschen kommen kann.
Es kommen extreme Wetterlagen vor, insbesondere im Winter, wenn Temperaturen unter -30° C fallen können, oft verbunden mit starken Winden.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Kasachstan verfügt über ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Die Straßen außerhalb der großen Städte sind wenig erschlossen und schwierig befahrbar. Überlandreisen können aufgrund des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein.
Die Tankstellendichte ist in der Regel gut. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan sind an fast allen Tankstellen verfügbar, in größeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan.
Im Winter sinkt die Temperatur insbesondere in Nord- und Ostkasachstan häufig auf unter -25° C. Dieselkraftstoff, der nicht für den Einsatz bei besonders niedrigen Temperaturen vorgesehen ist („Polar-/Arctic“-Diesel), kann bei diesen Temperaturen nicht verwendet werden. Auch Hauptstrecken können dann aufgrund von extremer Kälte, Wind und Schnee gesperrt sein. Bei schwierigen Witterungsbedingungen kommt es vermehrt auch zu schweren Verkehrsunfällen.
- Nehmen Sie insbesondere bei Reisen in entlegene Gebiete genügend Trinkwasser mit.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt zur Verfügbarkeit des benötigten Treibstoffs.
- Meiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, besonders im Süden Kasachstans.
- Verhalten Sie sich im Straßenverkehr umsichtig und achten Sie auf Wetterwarnungen.
Führerschein
Es ist entweder der internationale Führerschein oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins ins Kasachische und Russische erforderlich. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Kasachstan kein Straftatbestand. Für Personen der LGBTIQ-Community besteht jedoch kein gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung. Die Gesellschaft lehnt gleichgeschlechtliche Partnerschaften überwiegend ab. Übergriffe, z.B. beim öffentlichen Zeigen gegenseitiger Zuneigung, können nicht ausgeschlossen werden.
Unter Strafe gestellt wird zudem ab März 2026 die sog. „Propaganda nichttraditioneller sexueller Beziehungen oder Lebensformen“. Aufgrund der sehr breiten möglichen Auslegung kann aber jede öffentliche Äußerung (inklusive Posts in sozialen Medien) zu diesem Thema zu Schwierigkeiten führen, insbesondere da bei Verstößen gegen das Gesetz Geldstrafen drohen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Aufenthaltsrecht
Bei Verletzung des Aufenthaltsrechts muss in jedem Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen wie Haft- oder Geldstrafe gerechnet werden. Dabei ist der Grund einer verspäteten Ausreise grundsätzlich unerheblich (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung des Flugs). Ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit dürfen Betroffene das Land nicht verlassen.
- Planen Sie bei Ihren Reise- und Flugdaten großzügig Zeit ein.
Drogenbesitz
Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen (auch Cannabis) führt zu hohen Freiheitsstrafen. Auch eine Methadontherapie unterliegt strengen Regeln und erfordert die Zustimmung der Behörden.
Fotografieren und soziale Medien
Militärische Gebäude und Anlagen, zivile Flughäfen und Sicherheitskräfte (Polizisten, Soldaten) dürfen nicht fotografiert werden. Vorsicht ist auch beim Fotografieren von Regierungsgebäuden, Bahnhöfen u.Ä. geboten.
Insbesondere für das durch Russland gepachtete Gelände des Weltraumbahnhofs Baikonur gelten strenge Zutritts- und Fotografierverbote; Russland übt auf dem Gelände eigene Hoheitsrechte aus. Von einem Betreten des Weltraumbahnhofs Baikonur wird abgeraten.
Für die Veröffentlichung von Bildern in sozialen Netzwerken gelten weitere Einschränkungen. Bilder von Privatpersonen dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Bildern, die als Offenlegung von Staats-, Geschäfts-, Bank- oder medizinischen Geheimnissen gewertet werden können, sowie die Veröffentlichung von Pornografie oder Drogenpropaganda (z.B. auch in Form von Graffiti), sind strafbar.
Drohnen (UAVs)
Eigentümer von Drohnen (UAVs) in Kasachstan sind verpflichtet, diese zu registrieren. Die Registrierung und Nutzung von Drohnen unterliegen dem Gesetz über die Nutzung des Luftraums und der Luftfahrt.
- Informieren Sie sich unbedingt vor Einfuhr und Nutzung einer Drohne bei den zuständigen kasachischen Behörden.
Missionarstätigkeit/Religion
Unerlaubte Missionarstätigkeit (Propagieren des eigenen Glaubens, auch: Anbieten zum Verkauf oder Verschenken religiöser Literatur) kann – ungeachtet der Konfession – mit Geldstrafen geahndet werden. Seit Juli 2025 steht in Kasachstan das Tragen von Gesichtsverschleierung und -bedeckung im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße und in öffentlichen Parks) unter Strafe. Ausgenommen sind in Einzelfällen Gesichtsbedeckungen aus gesundheitlich- oder witterungsbedingten Gründen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Tenge (KZT). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in Astana und Almaty vielerorts möglich. Für Reisen in entlegenere Regionen empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR oder USD, der Umtausch in die Landeswährung sollte möglichst in Banken erfolgen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Die Einreise mit verlängerten/aktualisierten Reisedokumenten ist nicht möglich. Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Beschädigte Reisedokumente (z.B. mit ausgefranstem Außeneinband, gelockerter Bindung der Seiten oder durch Verschmutzung schwer leserlich) können zur Einreiseverweigerung führen.
Es wurden bislang keine Fälle des Nipah-Virus in Kasachstan festgestellt. Bei Einreise insbesondere aus südostasiatischen Ländern werden jedoch verstärkt medizinische Kontrollen durchgeführt. Bei Grenzübertritten nach Usbekistan und Kirgisistan sollten die dort geltenden medizinischen Reisehinweise berücksichtigt werden.
Visum/ETA
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Eine Beantragung einer Electronic Travel Authorization (ETA) über die App QazETA vor der visumsfreien Einreise wird empfohlen, ist während der aktuellen Pilotierungsphase aber nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Nach Erhalt des Visums wird empfohlen, es auf Richtigkeit zu kontrollieren.
Benachrichtigung der Migrationspolizei
Die Einreise aller ausländischen Staatsangehörigen nach Kasachstan muss bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.) Die Benachrichtigung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn Ausländer visumsfrei eingereist sind. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden sich auf dem Visa-Migrationsportal. Die Anzeige über das Portal ist nur dann möglich, wenn die einladende Partei eine elektronische Signatur besitzt.
- Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Anzeige in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.
Versäumt der Einladende es, die Migrationspolizei bzw. den Migrationsdienst über die Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.
Wird der erlaubte Aufenthaltszeitraum ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden überzogen, drohen hohe Geld- und ggfs. auch Haftstrafen sowie ein mehrwöchiges gerichtliches Verfahren, währenddessen das Land nicht verlassen werden darf. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) ist dabei unerheblich.
Einreise über die Russische Föderation
Reisende, die auf dem Landweg über die Russische Föderation einreisen oder bei Einreise mit dem Flugzeug die internationale Transitzone des russischen Flughafens verlassen müssen, benötigen ein russisches Transitvisum. Bei Einreise über die Russische Föderation mit dem Zug kann aufgrund des Verlaufs der Bahnstrecke die mehrfache Ein- und Ausreise aus Russland bzw. nach Kasachstan erforderlich sein. In einem solchen Fall ist ein Visum erforderlich, das die mehrfache Ein- und Ausreise erlaubt (Multivisa).
Ehemalige kasachische Staatsangehörige
Kasachstan akzeptiert grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit. (Ehemaligen) kasachischen Staatsangehörigen, die auch deutsche Staatsangehörige sind (Eingebürgerte/Spätaussiedler), drohen bei Einreise nach Kasachstan mit dem kasachischen Reisepass der Einzug des Reisepasses und/oder eine Geldstrafe.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige sollten eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern mit Übersetzung ins Russische oder Kasachische mit sich führen, wonach sie ohne Begleitung (oder in Begleitung einer bestimmten Person) reisen dürfen.
Gemäß kasachischem Sorgerecht haben beide Eltern gemeinsames Sorgerecht für ein Kind, auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.
Einfuhrbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld bzw. von Reisechecks ab einem Wert von 10.000 USD ist eine Zollerklärung erforderlich. Dies gilt ausschließlich für die Einfuhr aus einem Land außerhalb der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) und die Ausfuhr in ein Land außerhalb der EAWU und betrifft alle Währungen.
Bei Einfuhr bestimmter Gegenstände (z.B. Einfuhr von mehr als nur einem technischen Gerät oder Antiquitäten) kann die Vorlage einer Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) verlangt werden.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote.
Medikamente
Reisende, die aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten sich vor Einreise bei den kasachischen Auslandsvertretungen oder den kasachischen Zollbehörden über die aktuell geltenden Einfuhrbestimmungen informieren.
Reisende, die über eine ärztliche Bescheinigung über ihre gesundheitliche Situation und die Erforderlichkeit von Medikamenten verfügen, sollten diese in russischer und/oder kasachischer Übersetzung mit sich führen.
Elektronische Kommunikationsmittel
Mobiltelefone, die nach dem 25. März 2025 neu erworben wurden, müssen bei Aufenthalten in Kasachstan von mehr als 30 Tagen für eine Nutzung im kasachischen Mobilfunknetz nach Einfuhr registriert werden.
Bei Ausreise aus Kasachstan werden Reisende im Rahmen von Sicherheitskontrollen regelmäßig zum Einschalten, vereinzelt auch zum Entsperren ihrer elektronischen Kommunikationsmittel, insbesondere Laptops, aufgefordert.
Tiere
Informationen über die Einfuhr von Haustieren nach Kasachstan können vorab bei den kasachischen Auslandsvertretungen bzw. beim kasachischen Zoll erfragt werden. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.
Ein aktuelles internationales Gesundheitszertifikat und eine amtsärztliche Bestätigung mit russischer Übersetzung, dass das Tier gesund ist und nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet, müssen mindestens bei der Einreise vorgelegt werden.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder bei Transit durch ein Gelbfieberendemiegebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Infektionskrankheiten
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in Kasachstan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.
Bruzellose
In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2.000–3.000 Bruzellosekrankungen erfasst.
Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.
Tollwut
Jährlich sterben in Kasachstan vereinzelt Menschen an Tollwut. Ein gültiger Impfschutz und Vorsicht bei streunenden Hunden sind die beste Vorbeugung.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 m kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.
Medizinische Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und Astana vereinzelt kleinere Kliniken mit internationalem Standard (SOS International, IMC, Interteach). Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Quelle: Datenschnittstelle des Auswärtigen Amts
Mallorca – die perfekte Kulisse für Ihr Triathlon Trainingslager
Wenn Sie sportlich in die neue Saison starten möchten, ist ein Frühjahrestraining Triathlon Mallorca die optimale Entscheidung. Kaum eine andere Region Europas bietet im Frühjahr so gute Bedingungen für ein Trainingscamp Triathlon wie die Baleareninsel. Zwischen Februar und Mai erwarten Sie milde Temperaturen, viel Sonnenschein und eine sportfreundliche Infrastruktur, die genau auf die Bedürfnisse von Ausdauersportlern zugeschnitten ist.
Die Kombination aus abwechslungsreichem Terrain für Radausfahrten, weichen Laufstrecken entlang der Küste und zahlreichen Schwimmmöglichkeiten schafft ideale Voraussetzungen für ein effektives, strukturiertes Training. Nicht umsonst zieht es Jahr für Jahr zahlreiche Profi- und Hobbysportler zum Triathlonurlaub Mallorca – denn hier lässt sich sportliche Herausforderung mit mediterraner Entspannung perfekt verbinden.
Das PortBlue Club Pollentia Resort & Spa – Ihr exklusives Triathlonhotel Mallorca
Im Norden der Insel, zwischen der malerischen Bucht von Alcúdia und dem Naturschutzgebiet S’Albufera, liegt das **PortBlue Club Pollentia Resort & Spa – ein echtes Paradies für Triathleten. Wenn Sie auf der Suche nach einem hochwertigen, sportlich ausgerichteten Hotel sind, ist dieses Resort Ihre perfekte Base für ein erfolgreiches Triathlon-Trainingslager auf Mallorca.
Hier finden Sie alles, was Sie für eine professionelle Vorbereitung benötigen: Ein beheizter 25-Meter-Außenpool ermöglicht gezieltes Schwimmtraining bei angenehmen Temperaturen – selbst in den frühen Morgenstunden. Für Radsportler stehen eine moderne Fahrradgarage mit Werkstatt, Waschstation und sicherem Abstellraum bereit. Ob eigenes Rad oder Leihbike – die Region rund um Alcúdia bietet unzählige Streckenoptionen für Einsteiger und Fortgeschrittene im Radsport Mallorca Frühjahr.
Auch der Trainingsalltag außerhalb der Kerndisziplinen ist durchdacht: Im hauseigenen Fitnessstudio können Sie Ihre Krafteinheiten absolvieren oder Beweglichkeit und Stabilität gezielt fördern. Direkt vor dem Hotel verlaufen traumhafte Laufstrecken, die sowohl für Intervall- als auch Longrun-Einheiten bestens geeignet sind.
Nach dem Training entspannen Sie im Wellnessbereich, genießen gesunde mediterrane Küche oder lassen den Abend am Pool oder Meer ausklingen. Das PortBlue Club Pollentia Resort & Spa bietet damit nicht nur professionelle Sportbedingungen, sondern auch hohen Komfort für Erholung und Regeneration.
Mallorca – mehr als Training: Inspiration und Erlebnis
Ein Triathlonurlaub Mallorca bedeutet mehr als nur Training. Die Insel begeistert durch Vielfalt: Sie können morgens trainieren und am Nachmittag einen Ausflug nach Palma unternehmen, die charmante Altstadt erkunden oder in einem der vielen Cafés mit Blick aufs Meer zur Ruhe kommen. Auch abgelegene Buchten, historische Dörfer und spektakuläre Küstenstraßen machen die Insel so besonders.
Diese Mischung aus sportlicher Herausforderung und mediterraner Leichtigkeit macht Mallorca zum idealen Ort für Ihre Triathlon Vorbereitung. Egal ob als Einsteiger oder als erfahrener Athlet – Sie profitieren von professionellen Bedingungen und gleichzeitig einem inspirierenden Umfeld.
Fazit: Frühjahrs-Trainingslager mit Leistung & Leichtigkeit
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Ausstattung:
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- Parkplatz
- Lademöglichkeit für E-Autos (kostenpflichtig)
- Empfang/Rezeption
- Lobby
- WLAN, in der gesamten Anlage
- Minimarkt, Kiosk
- Recyclingbehälter im gesamten Hotel, Verwendung regionaler Baustoffe, Energieeffiziente Beleuchtung, Einsatz von Bewegungsmeldern und automatischen Timern
- 1 Buffetrestaurant: landestypische Küche, internationale Küche, spezielle Kost (Allergikerkost, vegetarische Küche), Live-Cooking-Station, mit Terrasse
- 1 Restaurant: landestypische Küche, internationale Küche, mit Terrasse, adults-only-Restaurant
- Poolbar, 2 Bars
- Einkauf regionaler Produkte, Reduzierung von Lebensmittelverschwendung
- Arztbesuch im Hotel
- Hallenbad
- 1 Pool: beheizbar, Salzwasser, Sonnenschirme, Liegen
- 1 Pool: saisonal betrieben, nur für Erwachsene, Sonnenschirme, Liegen
- 1 Pool: 25 m Sportpool, beheizbar, nur für Erwachsene, Sonnenschirme, Liegen
- Sonnenterrasse, Gartenanlage
Kinder:
- Babyclub (kostenpflichtig)
- Kinderclub/Miniclub: 4-10 Jahre, 11-12 Jahre
- Spielplatz (außen)
- Kinderpool (außen)
- Babysitter-Service (kostenpflichtig, auf Anfrage)
- Kindermenü
- Zimmerausstattung: Babybett
Wellness gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Spa: 3.000 qm, ab 16 Jahre
- Floating, Erlebnisdusche, Schwimmbereich, Whirlpool
- Saunabereich: Sauna, Dampfbad, Eisbrunnen, Handtücher, Bademantel
- Massagen: Aromatherapie
- kosmetische Anwendungen: Maniküre, Pediküre, Gesichtsbehandlung
Sport & Unterhaltung inklusive (teils Fremdanbieter):
- Beachvolleyball, Basketball, Fußball
- Boccia
- Darts, Minigolf
- Fitnessraum
- Tennis: 6 Tennisplätze
- Tischtennis
- Tagesanimation
- Abendanimation
Sport & Unterhaltung gegen Gebühr (teils Fremdanbieter):
- Wandern, Reiten
- Yoga, Pilates
- Windsurfen
- Kitesurfen
- Stand-Up-Paddling
- Fahrradverleih
Tipps & Hinweise:
- Tourismussteuer zahlbar vor Ort
- Haustiere nicht gestattet
- Reduzierung von Einwegplastik
- Mülltrennung
- Präferenz lokaler und regionaler Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Reduzierung des Transports
- Umweltfreundliche Reinigung
- Wassereinsparung
- Energieeinsparung
- Unterstützung von Umweltvorhaben oder -projekten
- Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen
- Förderung und Unterstützung lokaler, sozialer und kultureller Projekte
Bitte beachten: Touristensteuer
Seit dem 1. Juli 2016 müssen Urlauber auf den Balearen eine Übernachtungssteuer für nachhaltigen Tourismus zahlen.Sie beträgt zwischen EUR 1 (ca. CHF 1,10) und EUR 4 (ca. CHF 4,40) zzgl. 10% MwSt. pro Person/Nacht und ist von den Gästen bei der An- oder Abreise in ihrer Unterkunft zu entrichten. Die genaue Höhe richtet sich nach der Landeskategorie der jeweiligen Unterkunft. In der Nebensaison (01.11.-30.04.) wird der Betrag um 75% reduziert. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Abgabe befreit. Für Langzeiturlauber ermäßigt sich der Betrag ab dem 9. Aufenthaltstag um die Hälfte.
Doppelzimmer Maris (DB1/DB4):
- 16-20 qm, Doppel, Standard, renoviert, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Maris obere Etage (D1D/D2D):
- 16-20 qm, Doppel, Standard, Etage, oberste, renoviert, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Village (DB2/DB6):
- 31-35 qm, Doppel, Superior, Gartenseite, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Doppelzimmer Village Erdgeschoss (DB7/DB8):
- 31-35 qm, Doppel, Superior, Erdgeschoss, Gartenseite, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 1 TV (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert)
Village Suite (WB1/WB2):
- 41-45 qm, Suite, Gartenseite, 1 separates Schlafzimmer, Sofabett, 2 Bäder, Dusche, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 2 TVs (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert), bei Ankunft im Zimmer Wein, Wasser, Snacks
Village Suite mit Badewanne (WB3/WB4):
- 41-45 qm, Suite, Gartenseite, 1 separates Schlafzimmer, Sofabett, 2 Bäder, Badewanne, Haartrockner, Klimaanlage, Ventilator, Safe, 2 TVs (Sat-TV, Flachbildschirm), WLAN, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Balkon oder Terrasse (möbliert), bei Ankunft im Zimmer Wein, Wasser, Snacks
Verpflegung:
- Frühstück: Buffet, Allergikerkost
- Halbpension: Frühstück (Buffet), Mittag- oder Abendessen (Buffet), Allergikerkost
- All Inclusive: Frühstück (Buffet), Mittagessen (Buffet), Abendessen (Buffet), Getränke kostenfrei (lokale Getränke, 10-0 Uhr), Kaffee/Tee und Gebäck, Minibar, Allergikerkost, Tennis
S2727
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Spanien
Reisen bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Vielfalt unserer Welt zu entdecken und den eigenen Horizont zu erweitern. Durch den Kontakt mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Lebensweisen können wir nicht nur Neues lernen, sondern auch unsere Empathie und Toleranz gegenüber anderen stärken. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, Vorurteile abzubauen und ein tieferes Verständnis für die Vielfalt der Gesellschaften zu entwickeln.
Zudem möchten wir Ihnen einen Einblick in die kulturelle Offenheit des jeweiligen Landes geben: Wie tolerant ist die Gesellschaft gegenüber verschiedenen Lebensweisen? Wie entwickelt sich das gesellschaftliche Verständnis für Diversität und interkulturellen Austausch? Reisen sind eine wunderbare Gelegenheit, neue Kulturen kennenzulernen, Vorurteile abzubauen und den eigenen Horizont zu erweitern. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Reisen in vielfältige Destinationen zu ermöglichen – auch in Länder, die noch an ihrer Toleranz arbeiten. Gerade diese Orte bieten wertvolle Erfahrungen und fördern gegenseitiges Verständnis sowie Respekt zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe.
Was gibt es bei eurer Reise nach Spanien zu beachten? Wo liegen die Besonderheiten bzgl. Einreisebestimmungen, Reisegesundheitsvorsorge, Gesetzgebung und aktuellen Regelungen (auch in Bezug auf das Coronavirus)?
Ein Klick auf den Button unten zeigt die aktuellen Länderinformationen.
Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das Zielland sowie die Einhaltungen der Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland in Bezug auf Covid-19 der Reisegast selbst verantwortlich ist und diese einhalten muss.
(Quelle: Auswärtiges Amt).
Die Quelle unserer Länderinformationen ist die Seite des Auswärtigen Amtes. Die Informationen werden unverfälscht und unverändert auf unserer Seite dargestellt und sind somit immer aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in eurer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige, ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z. B. einen Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass euch Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
